Die Konferenz der
kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verabschiedete wegen der vom Bundesrat
Mitte März und vorläufig bis 19. April verfügten Schulschliessungen Massnahmen
für schweizweite Lösungen für alle Schulstufen. «Die Kantone haben mit
Beschluss vom 1. April 2020 verschiedene Grundsätze und Massnahmen für die
einzelnen Bildungsbereiche verabschiedet», schrieb die EDK dazu. Die Massnahmen
würden per sofort gelten und in den Zuständigkeitsbereichen der Kantone
umgesetzt. Konkret heisst das:
Bereich der
obligatorischen Schule
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Das Schuljahr 2019/2020 gilt in allen Kantonen als vollwertiges
Schuljahr, unabhängig von der aktuellen Situation mit Fernunterricht oder von
allfälligen weiteren Beschlüssen durch den Bundesrat.
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Die Schulzeit wird entsprechend nicht verlängert und die kantonal
festgelegten Schulkalender bleiben gültig.
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Die Ferien werden zudem nicht für den Unterricht genutzt.
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Es werden für alle Klassen Zeugnisse ausgestellt und mit einem
entsprechenden Vermerk ergänzt (kein Präsenzunterricht während der Zeit der
Coronapandemie).
·
Für die Übertritte von der Primarschule in die Sekundarstufe I und der
Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II werden die Kantone bis Ende April
angepasste Bestimmungen erlassen.
Quelle: Tages Anzeiger, 2.4.
Quelle: Tages Anzeiger, 2.4.
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