6. April 2020

Zeungisse mit speziellem Vermerk

Die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) verabschiedete wegen der vom Bundesrat Mitte März und vorläufig bis 19. April verfügten Schulschliessungen Massnahmen für schweizweite Lösungen für alle Schulstufen. «Die Kantone haben mit Beschluss vom 1. April 2020 verschiedene Grundsätze und Massnahmen für die einzelnen Bildungsbereiche verabschiedet», schrieb die EDK dazu. Die Massnahmen würden per sofort gelten und in den Zuständigkeitsbereichen der Kantone umgesetzt. Konkret heisst das:

Bereich der obligatorischen Schule
·         Das Schuljahr 2019/2020 gilt in allen Kantonen als vollwertiges Schuljahr, unabhängig von der aktuellen Situation mit Fernunterricht oder von allfälligen weiteren Beschlüssen durch den Bundesrat.
·         Die Schulzeit wird entsprechend nicht verlängert und die kantonal festgelegten Schulkalender bleiben gültig.
·         Die Ferien werden zudem nicht für den Unterricht genutzt.
·         Es werden für alle Klassen Zeugnisse ausgestellt und mit einem entsprechenden Vermerk ergänzt (kein Präsenzunterricht während der Zeit der Coronapandemie).
·         Für die Übertritte von der Primarschule in die Sekundarstufe I und der Sekundarstufe I in die Sekundarstufe II werden die Kantone bis Ende April angepasste Bestimmungen erlassen.
     Quelle: Tages Anzeiger, 2.4.


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