Wegen des Fernunterrichts ändern bei den
Schullaufbahnentscheiden in den Berner Volksschulen bis Ende Schuljahr
teilweise die Kompetenzen. Statt dass die Schulleitungen entscheiden, ob
beispielsweise ein Primarschüler am Ende der zweiten Klasse in die dritte
aufsteigt, erhalten neu die Eltern das letzte Wort.Wie die bernische Bildungs-
und Kulturdirektion am Freitag mitteilte, müssen die Schullaufbahnentscheide
«grundsätzlich im Einvernehmen mit den Eltern getroffen werden».
Jetzt dürfen Eltern sagen, ob das Kind den Übertritt schafft, 20 Minuten, 25.4. von Raphael Casablanca
Dieser Satz im Pressecommuniqué bedeute, dass bei fehlendem Einvernehmen die Eltern entscheiden, ob eine Schülerin oder ein Schüler ins nächste Schuljahr übertritt oder es wiederholt. das gab am Freitag auf Anfrage Erwin Sommer bekannt, der Leiter des Amts für Kindergarten, Volksschule und Beratung.
Neue
Verordnung
Das letzte Wort bei diesen
Übertritten haben die Eltern am Ende des 2., 3., 4. und 5. Primarschuljahrs.
Bei dem für viele Schüler so wichtigen Übertritt vom 6. Primarschuljahr in die
Sekundarstufe I ändert sich hingegen im deutschsprachigen Kantonsteil nichts:
Dort sind die Schullaufbahnentscheide bereits getroffen worden. Im
französischsprachigen Kantonsteil kommt der in diesem Frühling getroffene
Entscheid zum Tragen, sofern die Eltern damit einverstanden sind. Ist dies
nicht der Fall, entscheiden ebenfalls die Eltern.
Wie Sommer weiter sagt,
werden auf Sekundarstufe I die Schullaufbahnentscheide am Ende des Schuljahrs
im Einvernehmen mit den Eltern getroffen. Ist kein Einvernehmen möglich,
entscheiden die Eltern, ob die Schüler ins nächste Schuljahr übertreten oder
das Schuljahr wiederholen. In beiden Fällen bleiben die Niveaus pro Niveaufach
und der Schultyp die bisherigen. All dies steht in einer neuen
Direktionsverordnung, welche am 1. Mai in Kraft tritt und bis zum Ende des laufenden
Schuljahrs gilt.
Vor-Coronazeit-Leistungen gelten
Die kantonale Bildungs-
und Kulturdirektion wiederholte in ihrer Mitteilung vom Freitag zudem Aussagen
von Anfang April zu den Beurteilungsberichten. Wegen des längeren Ausfalls des
Präsenzunterrichts zählen an der Volksschule für diese Berichte vor allem jene
Leistungen, welche die Schüler vor der Schulschliessung erbrachten. «Den
Schülerinnen und Schülern sollen durch die Einschränkungen der
ausserordentlichen Lage für ihren weiteren Bildungsweg keine Nachteile
entstehen», steht dazu im Communiqué.
Wenn der Präsenzunterricht
wieder stattfindet, werden nur diejenigen Kompetenzen beurteilt, die seit der
Wiederaufnahme des Schulbetriebs während genügend langer Zeit aufgebaut,
vertieft und geübt werden konnten. Diese Beurteilungen fliessen nur dann in die
Gesamtbeurteilung ein, wenn sich die Schüler dadurch verbessern. Ein besonderes
Gewicht habe die prognostische Beurteilung, welche eine Einschätzung für die
weitere Schullaufbahn vornehme, heisst es weiter.
Chancengleichheit gefährdet
Die kantonale
Bildungsdirektorin Christine Häsler sagte auf Anfrage, in der Zeit des
Fernunterrichts sei die Chancengleichheit bei den Schülern des Kantons Bern
noch etwas weniger gegeben als in normalen Zeiten. Deshalb dürften den Schülern
im Fernunterricht nun keine Nachteile erwachsen. Es komme beispielsweise darauf
an, ob ein Schüler zu Hause, im Fernunterricht, Unterstützung durch Eltern
erhalte oder nicht.
Sehr wohl möglich sei es
für Lehrpersonen, bei der Beurteilung von Schlüsselkompetenzen der Schüler
deren Verhalten während des Fernunterrichts zu berücksichtigen - aber nur zum
Vorteil der Schüler, nicht zum Nachteil. Die Beurteilung von Schlüsselkompetenzen
ist ein Bestandteil der Beurteilungsberichte.
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