Auf das Schuljahr
2020/21 hin wird die Unterrichtsverpflichtung wieder um eine Lektion reduziert
(Aufhebung Sparmassnahme). Damit fällt auch der zusätzliche unterrichtsfreie
Tag pro Schuljahr weg, der den Lehrpersonen im Sinne der Gleichbehandlung als
Kompensation für die unterschiedliche Stundenverpflichtung beim
Verwaltungspersonal gewährt wurde. Wir bitten die Schulleitungen, die
Ferienpläne anzupassen, wenn dieser Tag noch ausgewiesen ist: Donnerstag vor
Karfreitag oder Brückentag vor oder nach 1. Dezember bzw. 8. Dezember.
Informieren Sie auch die Erziehungsberechtigten rechtzeitig über die Anpassung.
Das Merkblatt «Ferien, schulfreie Tage, Unterrichtsausfall» wurde entsprechend
angepasst.
Quelle: Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern, 28.1.
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