Die
Zürcher Gemeinden und Schulen stellen seit einigen Jahren gern Schulassistenzen
ein. Diese Arbeitskräfte nehmen Lehrern und Schulleiterinnen vor allem
administrative Aufgaben ab, übernehmen aber selbst keine Lehrverantwortung.
Weil die Zahl der Assistenzstellen zuletzt nochmals stark angestiegen ist – vor
allem auf Kindergartenstufe zu Beginn eines Schuljahres –, eröffnet das
Volksschulamt des Kantons Zürich für sie jetzt eine Stellenbörse.
Kanton vermittelt jetzt Schulassistenten, NZZ, 9.1.
Kein Ersatz für Lehrer
Wie
die Bildungsdirektion am Mittwoch mitteilte, soll die Plattform die Suche
sowohl für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer vereinfachen. Wer sich als Assistentin
oder Assistent in der Schule bewerben möchte, braucht sich künftig nur noch
einmal zentral zu registrieren. Um als Schulassistenz zu arbeiten, braucht es
eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Mittelschulabschluss, gute
Deutsch- und grundlegende IT-Kenntnisse. Man sollte auch gerne mit Kindern
arbeiten, wobei eine pädagogische Ausbildung nicht vorausgesetzt wird. Seit
Juli 2016 ist es im Kanton Zürich auch möglich, dass ein Zivildienstler als
Assistent in der Schule arbeitet.
Da
die Lehrer heute selbst stark mit administrativen Arbeiten beschäftigt sind,
können Schulassistenzen eine wichtige Lücke füllen. Zentral ist und bleibt
aber: Sie sind selbst weder Lehrerinnen noch Heilpädagogen und dürfen natürlich
nicht als solche eingesetzt werden. Sie können die Klasse zwar betreuen, wenn
die Lehrerin einmal ausfällt, geben dabei aber keinen Schulunterricht.
Die
Behörden haben vor einiger Zeit schon einen Leitfaden herausgegeben, in welchem
sie genauer umreissen, für welche Tätigkeiten die Assistenzen infrage kommen
und für welche nicht. Sie können beispielsweise den Kindern beim Lernen und
beim Lösen von Aufgaben helfen, die Pausenaufsicht übernehmen oder Anlässe
organisieren. In fachlicher Hinsicht hat der Lehrer gegenüber der
Schulassistenz Weisungsbefugnis. Angestellt wird sie jedoch von der Gemeinde,
was bedingt, dass die Schulleitung ihre formelle Vorgesetzte ist.
Eine zusätzliche Bezugsperson
Die
Zürcher Kindergarten- und Lehrerverbände fordern schon seit längerem, dass sie
mehr Unterstützung durch Assistenten erhalten. Vor allem auf Kindergartenstufe
hätten sie mit Mehraufwand zu kämpfen, seit die Kinder wegen der
interkantonalen Harmonisierung der Schule drei Monate früher eingeschult
werden: Bis 2014 galt noch der 30. April als Stichtag, heute ist es der 30.
Juli. Wenn mit einem Assistenten eine zusätzliche Bezugsperson im Raum sei,
helfe das, Kinder mit Ablösungsschwierigkeiten und Entwicklungsrückständen zu
betreuen, sind die Verbände überzeugt.
Das
Volksschulamt orientiert sich mit seinem neuen Angebot an bestehenden
Stellenbörsen. Seine Plattform für Lehrerinnen und Lehrer in Deutsch als
Zweitsprache – diese werden ebenfalls über die Gemeinden angestellt – werde
beispielsweise gut genutzt.
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