12. Januar 2020

Stellenbörse für Schulassistenten


Die Zürcher Gemeinden und Schulen stellen seit einigen Jahren gern Schulassistenzen ein. Diese Arbeitskräfte nehmen Lehrern und Schulleiterinnen vor allem administrative Aufgaben ab, übernehmen aber selbst keine Lehrverantwortung. Weil die Zahl der Assistenzstellen zuletzt nochmals stark angestiegen ist – vor allem auf Kindergartenstufe zu Beginn eines Schuljahres –, eröffnet das Volksschulamt des Kantons Zürich für sie jetzt eine Stellenbörse. 
Kanton vermittelt jetzt Schulassistenten, NZZ, 9.1.


Kein Ersatz für Lehrer

Wie die Bildungsdirektion am Mittwoch mitteilte, soll die Plattform die Suche sowohl für Arbeitgeber wie für Arbeitnehmer vereinfachen. Wer sich als Assistentin oder Assistent in der Schule bewerben möchte, braucht sich künftig nur noch einmal zentral zu registrieren. Um als Schulassistenz zu arbeiten, braucht es eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Mittelschulabschluss, gute Deutsch- und grundlegende IT-Kenntnisse. Man sollte auch gerne mit Kindern arbeiten, wobei eine pädagogische Ausbildung nicht vorausgesetzt wird. Seit Juli 2016 ist es im Kanton Zürich auch möglich, dass ein Zivildienstler als Assistent in der Schule arbeitet.

Da die Lehrer heute selbst stark mit administrativen Arbeiten beschäftigt sind, können Schulassistenzen eine wichtige Lücke füllen. Zentral ist und bleibt aber: Sie sind selbst weder Lehrerinnen noch Heilpädagogen und dürfen natürlich nicht als solche eingesetzt werden. Sie können die Klasse zwar betreuen, wenn die Lehrerin einmal ausfällt, geben dabei aber keinen Schulunterricht.

Die Behörden haben vor einiger Zeit schon einen Leitfaden herausgegeben, in welchem sie genauer umreissen, für welche Tätigkeiten die Assistenzen infrage kommen und für welche nicht. Sie können beispielsweise den Kindern beim Lernen und beim Lösen von Aufgaben helfen, die Pausenaufsicht übernehmen oder Anlässe organisieren. In fachlicher Hinsicht hat der Lehrer gegenüber der Schulassistenz Weisungsbefugnis. Angestellt wird sie jedoch von der Gemeinde, was bedingt, dass die Schulleitung ihre formelle Vorgesetzte ist.

Eine zusätzliche Bezugsperson

Die Zürcher Kindergarten- und Lehrerverbände fordern schon seit längerem, dass sie mehr Unterstützung durch Assistenten erhalten. Vor allem auf Kindergartenstufe hätten sie mit Mehraufwand zu kämpfen, seit die Kinder wegen der interkantonalen Harmonisierung der Schule drei Monate früher eingeschult werden: Bis 2014 galt noch der 30. April als Stichtag, heute ist es der 30. Juli. Wenn mit einem Assistenten eine zusätzliche Bezugsperson im Raum sei, helfe das, Kinder mit Ablösungsschwierigkeiten und Entwicklungsrückständen zu betreuen, sind die Verbände überzeugt.

Das Volksschulamt orientiert sich mit seinem neuen Angebot an bestehenden Stellenbörsen. Seine Plattform für Lehrerinnen und Lehrer in Deutsch als Zweitsprache – diese werden ebenfalls über die Gemeinden angestellt – werde beispielsweise gut genutzt.


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