Baselbieter Eltern sollen künftig selbst über den
Termin der Einschulung ihres Kindes entscheiden können. Nach dem Ja des
Landrats zu einer entsprechenden Motion ist die Bildungs-, Kultur- und
Sportdirektion (BKSD) derzeit daran, die Verordnung zu überarbeiten. Gestern
hat eine Anhörung der BKSD mit Vertretern der Gemeinden und der Lehrerschaft
stattgefunden.
Eltern sollen Einschultermin selber wählen können, BZ Basel, 18.12. von Hans-Martin Jermann
Derzeit müssen die Erziehungsberechtigten ihr Kind
ärztlich oder schulpsychologisch abklären lassen, wenn sie dieses später als
vorgesehen ins erste Kindergartenjahr schicken wollen. Künftig ist dies nicht
mehr nötig: Gemäss dem Entwurf ist die einzige Voraussetzung ein vorgängiges
Gespräch mit der Schulleitung, wie Bildungsdirektorin Monica Gschwind (FDP) auf
Anfrage erklärt. Selbstverständlich dürfen Eltern weiterhin und kostenlos den
Schulpsychologischen Dienst in Anspruch nehmen, um den Entwicklungsstand ihres
Kindes zu beurteilen – sofern gewünscht. Wann die neue Regel in Kraft tritt,
ist laut BKSD offen. Angestrebt wird ein Wechsel per kommendes Schuljahr
2020/2021.
Kinder sind im Schnitt jünger – Grund ist Verlegung
des Stichtags
Mit der Änderung reagiert Baselland auf die
Vorverlegung des Stichtags des Schuleintritts vom 30. April auf den 31. Juli im
Rahmen von Harmos. Dies hat dazu geführt, dass beim Eintritt ins erste
Kindergartenjahr die Jüngsten knapp vierjährig sind; das Durchschnittsalter ist
gesunken. Viele Kinder seien mit dem frühen Start überfordert, begründete im
Mai die damalige CVP-Landrätin Claudia Brodbeck ihren Vorstoss. Die Eltern
seien für das Wohl ihrer Kinder verantwortlich, daher sollen sie das Recht
erhalten, die Einschulung um maximal ein Jahr hinauszuschieben. Der Landrat
überwies die Motion mit 54 zu 21 Stimmen. Es gab aber auch Kritik.
SP-Fraktionschefin Miriam Locher warnte davor, sämtliche Hürden zu beseitigen.
Könnten die Eltern machen, was ihnen beliebe, würden die Ziele der
Frühförderung unterlaufen.
Beim Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG)
als Träger der Primarschulen begrüsst man die Änderung: «Die Gemeinden streben
Bürgernähe an», sagt VBLG-Geschäftsführer Matthias Gysin. «Es ist eine
unbürokratische und kostengünstige Lösung, die Entscheidkompetenz zur
Einschulung den Eltern zu übertragen.» In den Kantonen Aargau, Solothurn und
Bern liegt diese bereits heute bei den Eltern.
Das Thema ist brisant: In Basel hat der Grosse Rat
erst vergangene Woche eine ähnlich lautende Motion von
Oswald Inglin (CVP) nur knapp überwiesen – beim Patt nach
ideologischer Debatte musste Ratspräsident Heiner Vischer den Stichentscheid
fällen. Keine Chance hatte ein zweiter Vorstoss Inglins, der auch Flexibilität
beim Eintritt in die Primarschule gefordert hatte.
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