3. November 2019

Bussen für zu kleine Klassen


Luzerner Volksschulen stehen momentan unter Druck. Die Klassenplanung für das Schuljahr 2020/21 stellt sie vor eine Herausforderung, wie die «Luzerner Zeitung» berichtet. Für jede Klasse, die die festgelegte Minimalzahl Schüler nicht erreicht, wird eine Busse erhoben, die an den Kanton gezahlt werden muss. Eine Kindergarten- und Basisstufenklasse, die zu klein ist, kostet die Gemeinde 7500 Franken. Für eine Primarklasse muss 10'000 Franken gezahlt werden, in der Sekundarschulstufe steigt der Betrag gar auf 12'500 Franken.
Schulen müssen für zu kleine Klassen büssen, 20 Minuten, 3.11.

Mindestenanzahl Schüler
Die Mindestanzahl Schüler in einer Kindergarten- und Basisstufenklasse beträgt 16 Schüler, ebenfalls in der Primarstufe. In der Sek muss eine Klasse aus mindestens 15 (Niveau A und B) beziehungsweise 12 (Niveau C) Schülern bestehen.

Keine Zustimmung von Schulen
Bei Luzerner Schulrektoren stösst die Reform jedoch auf wenig Zustimmung. «Es ist für uns eine nahezu unlösbare Aufgabe, Unterbestände zu vermeiden», sagt Lukas Bucher, Rektor der Schule Triengen. Er betont gegenüber der «LZ» die pädagogischen Vorteile, die kleinere Klassen mit sich bringen – gerade wenn Kinder mit Sonderschulbedarf integriert werden sollen. Viele Schüler mit Migrationshintergrund bräuchten an der Schule Triengen Unterstützung: «In einem Klassenverbund von 24 Kindern leidet die individuelle Förderung massiv», so Bucher. Auch in Emmen und Neuenkirch hält man nicht viel von der neuen Regelung.

«Möglichkeiten für pädagogisch sinnvolle Lösungen»
Charles Vincent, der kantonale Dienststellenleiter Volksschulbidung, betonte, dass die Zahlungen nicht pädagogisch motiviert seien, sondern aus finanziellen Gründen eingeführt würden. Dass grössere Klassen nicht optimal seien, bestätigte Vincent. Aber: «Es gibt durchaus Möglichkeiten, um pädagogisch sinnvolle Lösungen zu realisieren.» So könnten zum Beispiel altersgemischte Klassen oder Lernateliers in der Sekstufe eingeführt werden.
Bruno Rudin, Rektor der Schule Emmen, ist da anderer Meinung: «Altersdurchmischtes Lernen ist ein pädagogisches Konzept und soll nicht aus Struktur- und Organisationsgründen realisiert werden.»

Angebots- und Finanzreform verantwortlich
Grund für die Busseneinführung war die Aufgaben- und Finanzreform 18, kurz AFR 18, die im Mai 2019 von der Luzerner Stimmbevölkerung angenommen wurde.



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