In
Zukunft sollen die Kinder mit fünf, wenn sie nach dem August geboren sind mit
viereinhalb Jahren, obligatorisch eingeschult werden. Seit der gewonnenen
Abstimmung gegen den Beitritt zum Harmoskonkordat weiss man, wie wichtig es den
Eltern in unserem Kanton ist, über die Einschulung ihrer kleinen Kinder selber
entscheiden zu können. Darum wurde die Freiwilligkeit des Kindergartens im
Schulgesetz verankert! Freiwilligkeit und Eigenständigkeit des Kindergartens
sind aber nicht mit dem Zyklensystem des Lehrplan 21 vereinbar. Das war immer
schon klar.
Südostschweiz, 3.10. Leserbrief von Marlies Klesse (Komitee Gute Schule Graubünden)
Um den vorauszusehenden Widerstand aber zu verhindern, wurde dieses
Thema in der Diskussion um den Lehrplan 21 vom Legr (Lehrpersonen Graubünden)
bewusst verschwiegen. Jetzt ist der Lehrplan 21 Pflicht und der Leger verlangt
ein gesetzliches Obligatorium. Anlässlich der Abstimmung über die Initiative
«Gute Schule Graubünden» im letzten November, wiesen wir deutlich darauf hin,
dass der Kindergarten von der Schule vereinnahmt werden wird. Gegen besseres
Wissen hat man versichert, dass sich bezüglich des Kindergartens nichts ändern
werde! Heute spielt der Legr die Brisanz immer noch herunter. Es gehe mit der
sogenannten «Gleichstellung» (Obligatorium) des Kindergartens mit der Schule um
eine rein formelle Angelegenheit. Man tut so, als würde sich nichts ändern,
offensichtlich fürchtet man die Opposition der Eltern immer noch. Tatsache ist,
dass man den Kindergarten verschulen muss, damit das neue System mit den Zyklen
umgesetzt werden kann. Zwei Kindergartenjahre und erste und zweite Klasse
werden zu einer einzigen durchlässigen Stufe, den 1. Zyklus. Die Kinder sollen
individuell und nach ihrem Tempo diese vierjährige Stufe durchlaufen. Die
logische Folge ist eine schleichende Umstrukturierung, bei der nichts übrig
bleiben wird vom Kindergarten, wie wir ihn kennen. Man spricht vom
obligatorischen Kindergarten, vielmehr handelt es sich aber um eine vorverlegte
Schulpflicht. Wenn jetzt anstelle der Freiwilligkeit des Kindergartens das
Obligatorium im Gesetz verankert werden soll, dann nicht ohne das Volk.
Ehrliche Information und eine Volksabstimmung sind der einzige Weg, der unserer
Demokratie würdig ist. Danke den Lehrern, und den Schulhausteams, die an der
Delegiertenversammlung des Legr auf den Volkswillen aufmerksam gemacht und sich
damit für die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung der Familien eingesetzt
haben.
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