Mittels einer Interpellation erkundigen sich die Nidwaldner SVP-Landräte
Roland Blättler (Kehrsiten) und Stefan Müller (Emmetten) bei der Regierung nach
der «ideologischen Überprüfung von Lehrmitteln». Kinder bildeten die Zukunft
der Gesellschaft und sollten sich dereinst als mündige und kritische Erwachsene
eine eigene Meinung zu verschiedenen Themen bilden können, schreiben die beiden
Parlamentarier in ihrem Vorstoss. Neben guten Lehrerinnen und Lehrern seien
auch die im Unterricht verwendeten Lehrmittel ein wesentlicher Begleiter auf
dem Weg ins Erwachsenenleben. Seien Lehrmittel einseitig ideologisch geprägt
oder fehlten Ausgewogenheit und kritische Auseinandersetzung, verunmögliche
dies einen politisch neutralen Unterricht. Die Lehrer könnten noch so sehr
verschiedene Positionen einbeziehen, im Lehrmittel seien die Ideologien
vorgegeben.
So stellen die Nidwaldner Schulen Neutralität sicher, Luzerner Zeitung, 11.9. von Martin Uebelhart
Blättler und Müller wollten wissen, welche Haltung der Regierungsrat in
Bezug auf die politische Neutralität von Lehrmitteln einnehme. Dieser verweist
in seiner nun veröffentlichten Antwort auf das Bildungsgesetz, in dem die
Grundsätze festgelegt seien. Unter anderem habe die Schule politisch neutral zu
sein, die Glaubens- und Gewissensfreiheit zu wahren und auf Minderheiten
Rücksicht zu nehmen. Sie habe alle Schülerinnen und Schüler gleichermassen zu
fördern. Diesen Grundsätzen sei nichts hinzuzufügen. «Selbstredend gelten diese
Vorgaben auch für die eingesetzten Lehrmittel als einem nicht zu
unterschätzenden Bestandteil von Schule und Unterricht», hält die Regierung fest.
Kantone entwickeln Lehrmittel
gemeinsam
Sie geht auch auf die Haltung des Dachverbands der Lehrerinnen und
Lehrer ein. Dieser hält in einem Positionspapier fest, dass neue Lehrmittel
heute nicht nur kohärent zum Lehrplan sein, sondern auch die integrative
Förderung und Binnendifferenzierung unterstützen müssten. Lernmaterial müsse
von Lehrern und Schulen modular passend und in digitaler Form für einzelne
Unterrichtseinheiten bereitgestellt werden können.
Die beiden Landräte erkundigen sich weiter, wie der Regierungsrat die
politische Neutralität von Lehrmitteln sicherstelle. Die Vermittlung
unterschiedlicher Sichtweisen werde mit Hilfe des Lehrplans 21 und den darauf
abgestimmten Lehrmitteln gewährleistet, hält der Regierungsrat fest. Eine
zentrale Rolle komme dabei der interkantonalen Lehrmittelzentrale zu, welcher
der Kanton 2014 beitrat. Nur mit gemeinsamen Anstrengungen sei es möglich, für
den vergleichsweise kleinen Deutschschweizer Lehrmittelmarkt aktuelle und
lehrplankonforme Unterlagen zu produzieren.
Das kantonale Amt für Volksschulen und Sport (AVS) übernehme die
Qualitätssicherung, indem in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen Lehrmittel
evaluiert und zum Einsatz empfohlen würden. Durch diese Mitarbeit könne bei der
Erstellung der Lehrmittel Einfluss insbesondere auf die inhaltliche
Ausgestaltung sowie die Autorenschaft genommen werden. Das Amt übernimmt die
Auswahl und Zusammenstellung der obligatorischen und freiwilligen Lehrmittel.
Für die Verabschiedung der Lehrmittelliste sei die Bildungsdirektion zuständig.
Eltern können Vorbehalte äussern
Zu den rechtlichen Möglichkeiten von Eltern, sich gegen politisch
einseitigen oder gar manipulativen Unterricht zu wehren, hält die Regierung in
ihrer Antwort fest, dass die aufgezeigten Vorgaben und Prozesse sowie die
Qualitätssicherung im Rahmen der Gemeindeschulen hinreichend Gewähr für einen
politisch ausgewogenen Unterricht bieten. Sollte es trotzdem elterliche
Vorbehalte geben, könnten diese bei den betreffenden Lehrern, der zuständigen
Schulleitung oder den Schulbehörden jederzeit eingebracht werden.
Letzten Endes stehe den Eltern auch der Rechtsweg offen, wonach diese
von den Schulbehörden einen Feststellungsentscheid verlangen können, gegen den
anschliessend Beschwerde erhoben werden kann.
Die Landratsfraktion der SVP Nidwalden habe im Rahmen ihrer Klausur
festgestellt, dass der Regierung Fragen zur ideologischen Überprüfung von
Lehrmitteln gestellt werden müssten, sagte Roland Blättler in einer ersten
Stellungnahme. «Mit der Antwort haben wir Interpellanten nun eine fachlich
fundierte und breit abgestützte Antwort erhalten», hält er fest. Man gewinne
den Eindruck, dass die Nidwaldner Bildungsdirektion die Auswahl und Festlegung
der Lehrmittel «im Rahmen unserer Wertvorstellungen vornimmt». Ebenfalls sähen
sie, dass für die Selektion von Lehrmitteln das Zusammenspiel vom Amt für
Volksschulen und Sport sowie dem Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer im
Rahmen der gesetzlichen Grundlagen sichergestellt ist. «Positiv beurteilen wir,
dass die Bildungsdirektion Lehrmittel für obligatorisch erklären kann, sowie
weitere Lehrmittel zur Verwendung empfehlen kann.»
Man sei jedoch gefordert, auch bei der künftigen Ausgestaltung und Wahl
der Lehrmittel auf die politische und ideologische Neutralität zu achten.
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