15. September 2019

Neutralität in der Schule


Mittels einer Interpellation erkundigen sich die Nidwaldner SVP-Landräte Roland Blättler (Kehrsiten) und Stefan Müller (Emmetten) bei der Regierung nach der «ideologischen Überprüfung von Lehrmitteln». Kinder bildeten die Zukunft der Gesellschaft und sollten sich dereinst als mündige und kritische Erwachsene eine eigene Meinung zu verschiedenen Themen bilden können, schreiben die beiden Parlamentarier in ihrem Vorstoss. Neben guten Lehrerinnen und Lehrern seien auch die im Unterricht verwendeten Lehrmittel ein wesentlicher Begleiter auf dem Weg ins Erwachsenenleben. Seien Lehrmittel einseitig ideologisch geprägt oder fehlten Ausgewogenheit und kritische Auseinandersetzung, verunmögliche dies einen politisch neutralen Unterricht. Die Lehrer könnten noch so sehr verschiedene Positionen einbeziehen, im Lehrmittel seien die Ideologien vorgegeben.
So stellen die Nidwaldner Schulen Neutralität sicher, Luzerner Zeitung, 11.9. von Martin Uebelhart


Blättler und Müller wollten wissen, welche Haltung der Regierungsrat in Bezug auf die politische Neutralität von Lehrmitteln einnehme. Dieser verweist in seiner nun veröffentlichten Antwort auf das Bildungsgesetz, in dem die Grundsätze festgelegt seien. Unter anderem habe die Schule politisch neutral zu sein, die Glaubens- und Gewissensfreiheit zu wahren und auf Minderheiten Rücksicht zu nehmen. Sie habe alle Schülerinnen und Schüler gleichermassen zu fördern. Diesen Grundsätzen sei nichts hinzuzufügen. «Selbstredend gelten diese Vorgaben auch für die eingesetzten Lehrmittel als einem nicht zu unterschätzenden Bestandteil von Schule und Unterricht», hält die Regierung fest.

Kantone entwickeln Lehrmittel gemeinsam
Sie geht auch auf die Haltung des Dachverbands der Lehrerinnen und Lehrer ein. Dieser hält in einem Positionspapier fest, dass neue Lehrmittel heute nicht nur kohärent zum Lehrplan sein, sondern auch die integrative Förderung und Binnendifferenzierung unterstützen müssten. Lernmaterial müsse von Lehrern und Schulen modular passend und in digitaler Form für einzelne Unterrichtseinheiten bereitgestellt werden können.
Die beiden Landräte erkundigen sich weiter, wie der Regierungsrat die politische Neutralität von Lehrmitteln sicherstelle. Die Vermittlung unterschiedlicher Sichtweisen werde mit Hilfe des Lehrplans 21 und den darauf abgestimmten Lehrmitteln gewährleistet, hält der Regierungsrat fest. Eine zentrale Rolle komme dabei der interkantonalen Lehrmittelzentrale zu, welcher der Kanton 2014 beitrat. Nur mit gemeinsamen Anstrengungen sei es möglich, für den vergleichsweise kleinen Deutschschweizer Lehrmittelmarkt aktuelle und lehrplankonforme Unterlagen zu produzieren.

Das kantonale Amt für Volksschulen und Sport (AVS) übernehme die Qualitätssicherung, indem in Zusammenarbeit mit anderen Kantonen Lehrmittel evaluiert und zum Einsatz empfohlen würden. Durch diese Mitarbeit könne bei der Erstellung der Lehrmittel Einfluss insbesondere auf die inhaltliche Ausgestaltung sowie die Autorenschaft genommen werden. Das Amt übernimmt die Auswahl und Zusammenstellung der obligatorischen und freiwilligen Lehrmittel. Für die Verabschiedung der Lehrmittelliste sei die Bildungsdirektion zuständig.

Eltern können Vorbehalte äussern
Zu den rechtlichen Möglichkeiten von Eltern, sich gegen politisch einseitigen oder gar manipulativen Unterricht zu wehren, hält die Regierung in ihrer Antwort fest, dass die aufgezeigten Vorgaben und Prozesse sowie die Qualitätssicherung im Rahmen der Gemeindeschulen hinreichend Gewähr für einen politisch ausgewogenen Unterricht bieten. Sollte es trotzdem elterliche Vorbehalte geben, könnten diese bei den betreffenden Lehrern, der zuständigen Schulleitung oder den Schulbehörden jederzeit eingebracht werden.
Letzten Endes stehe den Eltern auch der Rechtsweg offen, wonach diese von den Schulbehörden einen Feststellungsentscheid verlangen können, gegen den anschliessend Beschwerde erhoben werden kann.

Die Landratsfraktion der SVP Nidwalden habe im Rahmen ihrer Klausur festgestellt, dass der Regierung Fragen zur ideologischen Überprüfung von Lehrmitteln gestellt werden müssten, sagte Roland Blättler in einer ersten Stellungnahme. «Mit der Antwort haben wir Interpellanten nun eine fachlich fundierte und breit abgestützte Antwort erhalten», hält er fest. Man gewinne den Eindruck, dass die Nidwaldner Bildungsdirektion die Auswahl und Festlegung der Lehrmittel «im Rahmen unserer Wertvorstellungen vornimmt». Ebenfalls sähen sie, dass für die Selektion von Lehrmitteln das Zusammenspiel vom Amt für Volksschulen und Sport sowie dem Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen sichergestellt ist. «Positiv beurteilen wir, dass die Bildungsdirektion Lehrmittel für obligatorisch erklären kann, sowie weitere Lehrmittel zur Verwendung empfehlen kann.»

Man sei jedoch gefordert, auch bei der künftigen Ausgestaltung und Wahl der Lehrmittel auf die politische und ideologische Neutralität zu achten.


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