9. August 2019

Baselland behält Promotionsordnung


Baselland hält an der Praxis fest, wonach in den ersten beiden Sekundarschuljahren nur das Jahreszeugnis für die Promotion ausschlaggebend ist. Dafür dürfen die Schüler nicht mehr als drei ungenügende Noten haben. Zudem gilt, dass die ungenügenden doppelt kompensiert werden müssen. Daran soll sich nichts ändern, sagt Monique Juillerat, Sprecherin der Baselbieter Bildungsdirektion. Anders als Basel-Stadt kämpfe der Landkanton nicht mit einer zu hohen Gymnasialquote. Dies bestätigen die Zahlen des Statistischen Amts. In Baselland verteilten sich die Schüler im vergangenen Jahr vergleichsweise ausgeglichen auf die drei Leistungszüge A (1097 Schüler), E (1452) und P (1281). In Basel-Stadt besuchten über 40 Prozent den P-Zug, den A-Zug lediglich 23 Prozent. Diese Unterschiede machen sich auch in der Studienabbrecherquote bemerkbar. Fast ein Viertel der Basler Studenten bricht das Studium ab – schweizweit der Höchstwert. In Baselland sind es nur rund acht Prozent. 
BZ Basel, 9.8. von Leif Simonsen

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen