31. Juli 2019

Nidwalden klärt 6,6 Prozent der Schüler durch den schulpsychologischen Dienst ab


Der Regierungsrat will die Stellenprozente des Schulpsychologischen Dienstes aufstocken. Alle Probleme löst das aber nicht.
Nidwaldens Schulpsychologen haben alle Hände voll zu tun, Luzerner Zeitung, 26.7. von Simon Mathis

Der Schulpsychologische Dienst (SPD) von Nidwalden hat alle Hände voll zu tun. Rund 6,6 Prozent aller Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton beanspruchten im Schuljahr 2017/18 eine Abklärung. Das macht insgesamt 256 Fälle für den Dienst – eine Zahl, die in den letzten Jahren gestiegen ist. Zum Vergleich: Im Schuljahr 2011/12 waren es 160 Fälle.
Deshalb hat der Dienst bereits mehrfach beim Regierungsrat beantragt, die Stellenprozente aufzustocken. Dieses Begehren wurde mehrmals abgewiesen, auch im vergangenen Jahr. Dies geht aus dem Rechenschaftsbericht der Nidwaldner Regierung hervor, der Ende Juni vom Landrat genehmigt wurde.

Nun tut sich etwas: Auf Anfang des nächsten Jahres soll die Entlastung für den Schulpsychologischen Dienst kommen. Der Regierungsrat beantragt beim Landrat eine Aufstockung um 20 auf 240 Stellenprozente, was 25000 Franken jährlich entspricht. «Aufgrund der knappen Finanzen war dieser Schritt nicht früher möglich», erklärt Patrick Meier, Vorsteher des kantonalen Amtes für Volksschule und Sport.

Die knappen personellen Ressourcen des Schulpsychologischen Dienstes waren auch Thema an der vergangenen Landratssitzung vom 26. Juni. Anlässlich der Genehmigung des Rechenschaftsberichts sprach Grüne-Landrätin Regula Wyss (Stans) namens ihrer Fraktion davon, dass so am falschen Ort gespart würde.

Zahl der Beratungen zurückgeschraubt
Der SPD beschäftigt drei Mitarbeitende, inklusive Leiter Niklaus Oberholzer. «Wir freuen uns, wenn die Aufstockung auf 240 Stellenprozent genehmigt wird», sagt Oberholzer auf Anfrage. «Sie hilft uns, unseren gesetzlichen Auftrag besser wahrzunehmen.» Der Alltag des SPD bleibe aber nach wie vor streng, die Zahl der Anfragen werde weiter zunehmen. «Viel mehr Fälle als jetzt können wir nicht bearbeiten, sonst leidet die Qualität», so Oberholzer.

Der SPD wird auf Anfrage von Eltern oder von Lehrpersonen tätig, die das Einverständnis der Erziehungsberechtigten haben. Grund dafür seien häufig Lern-, Leistungs- oder Verhaltensschwierigkeiten. Die Mitarbeitenden des SPD führen mit den Eltern ein Vorgespräch, klären das Kind testpsychologisch ab oder besuchen es in der Schule. Resultat ist eine Empfehlung an Eltern und Lehrpersonen respektive Schulleitung zur Förderung einer positiven Entwicklung und Bildung des Kindes. Bis der SPD Nidwalden einen Antrag bearbeitet, kann es lange dauern; zwei Wochen bis drei Monate. Das sei ein weiterer Grund für den Antrag auf Stellenprozenterhöhung, sagt Oberholzer: «Wir wären froh, wenn wir die Anfragen schneller und noch effizienter bearbeiten könnten.»

In der jetzigen Situation müsse der SPD Kompromisse eingehen: Der zunehmend hohe Aufwand für die Abklärungen gehe auf Kosten der Beratungen von Schulen und Familien. Eine Abklärung beinhaltet in der Regel die Beobachtung und diagnostische Arbeit mit dem Kind im Einzelsetting. Und das unter Beizug von standardisierten Testverfahren und Fragebogen. Beratungen finden im Rahmen einer Sprechstunde vor Ort an der Schule, telefonisch oder via E-Mail statt. Anfragen, die die Berufs- oder Mittelschule betreffen, müsse der Dienst grundsätzlich abweisen. «Nach der obligatorischen Schulzeit endet unser gesetzlicher Auftrag», erläutert Oberholzer. «Auch wenn wir gerne darüber hinaus helfen würden.»

Leistungsdruck steigt, Hemmschwelle sinkt
Weshalb nimmt die Zahl der Fälle so stetig zu? Dafür gebe es mehrere Gründe, erklärt Niklaus Oberholzer. «Einerseits ist die Hemmschwelle, zum Schulpsychologen zu gehen, gesunken. Andererseits ist der Leistungsdruck gestiegen.» Ausserdem werde der Dienst immer häufiger angefragt, um die Frage zu klären, ob Sonderschul-Massnahmen berechtigt seien. «Da Sonderschul-Massnahmen – integrativ wie separativ – kostenintensiv sind, werden wir angehalten, diese Fälle eng zu überprüfen.» Diese sogenannten Sonderschul-Abklärungen sind gesetzlich vorgeschrieben.

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