Der Regierungsrat will die Stellenprozente des Schulpsychologischen Dienstes aufstocken. Alle Probleme löst das aber nicht.
Nidwaldens Schulpsychologen haben alle Hände voll zu tun, Luzerner Zeitung, 26.7. von Simon Mathis
Der Schulpsychologische Dienst (SPD) von Nidwalden hat alle Hände voll
zu tun. Rund 6,6 Prozent aller Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton
beanspruchten im Schuljahr 2017/18 eine Abklärung. Das macht insgesamt 256
Fälle für den Dienst – eine Zahl, die in den letzten Jahren gestiegen ist. Zum
Vergleich: Im Schuljahr 2011/12 waren es 160 Fälle.
Deshalb hat der Dienst bereits mehrfach beim Regierungsrat beantragt,
die Stellenprozente aufzustocken. Dieses Begehren wurde mehrmals abgewiesen,
auch im vergangenen Jahr. Dies geht aus dem Rechenschaftsbericht der Nidwaldner
Regierung hervor, der Ende Juni vom Landrat genehmigt wurde.
Nun tut sich etwas: Auf Anfang des nächsten Jahres soll die Entlastung
für den Schulpsychologischen Dienst kommen. Der Regierungsrat beantragt beim
Landrat eine Aufstockung um 20 auf 240 Stellenprozente, was 25000 Franken
jährlich entspricht. «Aufgrund der knappen Finanzen war dieser Schritt nicht
früher möglich», erklärt Patrick Meier, Vorsteher des kantonalen Amtes für
Volksschule und Sport.
Die knappen personellen Ressourcen des Schulpsychologischen Dienstes
waren auch Thema an der vergangenen Landratssitzung vom 26. Juni. Anlässlich
der Genehmigung des Rechenschaftsberichts sprach Grüne-Landrätin Regula Wyss
(Stans) namens ihrer Fraktion davon, dass so am falschen Ort gespart würde.
Zahl der Beratungen zurückgeschraubt
Der SPD beschäftigt drei Mitarbeitende, inklusive Leiter Niklaus
Oberholzer. «Wir freuen uns, wenn die Aufstockung auf 240 Stellenprozent
genehmigt wird», sagt Oberholzer auf Anfrage. «Sie hilft uns, unseren
gesetzlichen Auftrag besser wahrzunehmen.» Der Alltag des SPD bleibe aber nach
wie vor streng, die Zahl der Anfragen werde weiter zunehmen. «Viel mehr Fälle
als jetzt können wir nicht bearbeiten, sonst leidet die Qualität», so
Oberholzer.
Der SPD wird auf Anfrage von Eltern oder von Lehrpersonen tätig, die das
Einverständnis der Erziehungsberechtigten haben. Grund dafür seien häufig
Lern-, Leistungs- oder Verhaltensschwierigkeiten. Die Mitarbeitenden des SPD
führen mit den Eltern ein Vorgespräch, klären das Kind testpsychologisch ab
oder besuchen es in der Schule. Resultat ist eine Empfehlung an Eltern und
Lehrpersonen respektive Schulleitung zur Förderung einer positiven Entwicklung
und Bildung des Kindes. Bis der SPD Nidwalden einen Antrag bearbeitet, kann es
lange dauern; zwei Wochen bis drei Monate. Das sei ein weiterer Grund für den
Antrag auf Stellenprozenterhöhung, sagt Oberholzer: «Wir wären froh, wenn wir
die Anfragen schneller und noch effizienter bearbeiten könnten.»
In der jetzigen Situation müsse der SPD Kompromisse eingehen: Der
zunehmend hohe Aufwand für die Abklärungen gehe auf Kosten der Beratungen von
Schulen und Familien. Eine Abklärung beinhaltet in der Regel die Beobachtung
und diagnostische Arbeit mit dem Kind im Einzelsetting. Und das unter Beizug
von standardisierten Testverfahren und Fragebogen. Beratungen finden im Rahmen
einer Sprechstunde vor Ort an der Schule, telefonisch oder via E-Mail statt. Anfragen,
die die Berufs- oder Mittelschule betreffen, müsse der Dienst grundsätzlich
abweisen. «Nach der obligatorischen Schulzeit endet unser gesetzlicher
Auftrag», erläutert Oberholzer. «Auch wenn wir gerne darüber hinaus helfen
würden.»
Leistungsdruck steigt, Hemmschwelle
sinkt
Weshalb nimmt die Zahl der Fälle so stetig zu? Dafür gebe es mehrere
Gründe, erklärt Niklaus Oberholzer. «Einerseits ist die Hemmschwelle, zum
Schulpsychologen zu gehen, gesunken. Andererseits ist der Leistungsdruck
gestiegen.» Ausserdem werde der Dienst immer häufiger angefragt, um die Frage
zu klären, ob Sonderschul-Massnahmen berechtigt seien. «Da
Sonderschul-Massnahmen – integrativ wie separativ – kostenintensiv sind, werden
wir angehalten, diese Fälle eng zu überprüfen.» Diese sogenannten
Sonderschul-Abklärungen sind gesetzlich vorgeschrieben.
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