28. März 2019

EDK verabschiedet Anerkennungsreglement von Lehrdiplomen


Die EDK hat ihre Grundlagen für die gesamtschweizerische Anerkennung von Lehrdiplomen revidiert. Ziel der Revision war in erster Linie eine Zusammenführung mehrerer Rechtstexte und eine formale Bereinigung. Inhaltlich wurden hingegen nur einzelne Änderungen vorgenommen. Der Grossteil der heute gültigen Vorgaben für die gesamtschweizerische Anerkennung der Lehrdiplome hat also weiterhin Gültigkeit.
Anerkennung von Lehrdiplomen: Revision der Reglemente abgeschlossen, Medienmitteilung EDK, 28.3.


Die EDK hat an ihrer Plenarversammlung vom 28. März 2019 das neue "Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen" verabschiedet. Es regelt die gesamtschweizerische Anerkennung der Diplome von Lehrpersonen der obligatorischen Schule (Primarstufe inkl. Kindergarten oder Eingangsstufe und Sekundarstufe I) und von Maturitätsschulen durch die EDK.

Der Grossteil der heute gültigen Regelungen für die gesamtschweizerische Anerkennung hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und war nicht Gegenstand der Revision. So behalten beispielsweise die Vorgaben zur Dauer der Ausbildung (Bachelor für die Primarstufe, Master für die Sekundarstufe I), zu den Ausbildungszielen oder zur Qualifikation der Dozierenden ihre Gültigkeit.

Zu den vereinzelt vorgenommenen Veränderungen gehört beispielsweise, dass die Hochschulen die Eignung der angehenden Lehrpersonen für den Lehrberuf abklären müssen. Diese Praxis besteht heute bereits an der Mehrheit der Hochschulen, neu gilt sie auch als Vorgabe für die gesamtschweizerische Anerkennung. Keine Aufnahme in den neuen Rechtstext fand hingegen die in der Anhörung vorgeschlagene Variante, Absolventinnen und Absolventen mit einer Berufsmaturität prüfungsfrei zur Ausbildung für die Primarstufe zuzulassen. Für eine Zulassung müssen sie also wie bis anhin eine Prüfung in allgemeinbildenden Fächern erfolgreich absolvieren.

Das neue Reglement wird per 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Hochschulen haben in der Folge zwei Jahre Zeit, um die Anpassungen an das neue Reglement vorzunehmen.

Der Entwurf für ein neues Reglement war 2018 bei den Kantonen und weiteren Adressaten in einer Anhörung und stiess dabei auf eine mehrheitliche Zustimmung. 


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