Die Lehrerin informiert die Eltern über den
Whatsapp-Chat über die Durchführung der Schulerreise. Das Lehrerteam eines
Schulhauses verabredet sich zu einer kurzfristigen Sitzung in der Zehn-Uhr
Pause. Solches soll künftig nicht mehr erlaubt sein. Zumindest nicht in
Winterthur. Dort hat die Zentralschulpflege ein absolutes Whatsapp-Verbot an
den Schulen verhängt, wie der «Landbote» berichtete. Eine Weisung, die
landesweit Schule machen könnte, wenn es nach den Datenschutzbeauftragten und
dem Lehrerverband Schweiz (LCH) geht.
Whatsapp: Datenschützer fordern Whatsapp-Verbot an Schulen, NZZaS, 3.2. von René Donzé
So sagt LCH-Präsident Beat
Zemp: «Für die berufliche Kommunikation zwischen Schulleitungen, Lehrpersonen,
Eltern, Schülerinnen und Schülern eignen sich weder Whatsapp noch andere
Messenger-Dienste, die den erhöhten Anforderungen an den Datenschutz nicht mehr
genügen.» Die meisten kantonalen Datenschutzbeauftragten hätten inzwischen die
Position des Lehrerverbands übernommen und würden den Verzicht auf Whatsapp für
die schulische Kommunikation empfehlen.
Bereits länger klar ist,
dass der Messenger nicht für die Kommunikation mit Schülern eingesetzt werden darf,
nachdem dieser das Mindestalter auf 16 erhöht hat. Das Thema hat nun an Brisanz
gewonnen, da Facebook-Chef Mark Zuckerberg angekündigt hat, dass er Whatsapp,
Instagram und Facebook verknüpfen will. Heute schon greift Facebook auf
Kontaktdaten von Whatsapp zu. So können Informationen von Eltern ohne deren
Einverständnis über das Handy der Lehrer an Facebook gelangen.
Die Winterthurer
Schulpflege stützt sich bei ihrem Entscheid auf Richtlinien des kantonalen
Datenschutzbeauftragten Bruno Baeriswyl. «Whatsapp kann nicht
datenschutzkonform eingesetzt werden, da es nicht nur Kontaktdaten auf dem
Smartphone ohne Einwilligung der betroffenen Personen kopiert», sagt er,
«sondern diese auch in die USA übermittelt und dort speichert.» Die
Winterthurer Regelung sei rechtskonform und angemessen.
Ähnlich argumentieren auch
die Datenschützer der Kantone Bern und Thurgau. Beide warnen vor den Risiken
des Messengerdienstes. «Wir sind der Meinung, dass eine Schule das kantonale
Datenschutzgesetz verletzt, wenn sie über Whatsapp kommuniziert», sagt Markus
Siegenthaler (Bern). Und Fritz Tanner (Thurgau) spricht von einer «gefährlichen
Datenkonzentration. Die weitere Entwicklung von Whatsapp wird derzeit
beobachtet.»
Ein eigentliches Verbot
aussprechen können die Datenschutzbeauftragten indes nicht, weil Schule
Gemeindesache ist. Tanner hält ein solches Verbot für «nicht ausgeschlossen».
Siegenthaler hofft, dass die Berner Erziehungsdirektion die Schulen
entsprechend informiert. Auch das Zürcher Volksschulamt verweist auf die
Autonomie der Gemeinden. «Der Kanton macht den Schulen diesbezüglich keine
spezifischen Vorgaben», sagt Amtschefin Marion Völger. Man verweise bei
Anfragen jeweils auf die Weisungen des kantonalen Datenschutzbeauftragten.
Die Stadt Zürich stützt
sich ebenfalls auf diese Unterlagen und die Empfehlung des Lehrerverbandes ab.
Doch: «Ein stadtweites Verbot zur Nutzung von Whatsapp hat die Schulpflege
nicht erlassen», sagt eine Sprecherin des Schulamts. «Dies aus dem einfachen
Grund, dass kaum kontrolliert werden kann, ob ein solches Verbot eingehalten
wird.»
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