Der Lehrmittelverlag kann erst in einem
Jahr in eine Aktiengesellschaft überführt werden. Er behält vorerst die
Rechtsform einer unselbstständigen Anstalt des Kantons. Der Kantonsrat hatte
die Ausgliederung bereits am 11. April 2016 beschlossen. Umgesetzt werden
sollte sie per 1. Januar 2019. «Bei der Vorbereitung der Überführung Ende 2018
zeigte sich, dass noch verschiedene finanzrechtliche Fragen offen waren»,
begründet der Regierungsrat in einer Mitteilung die einjährige Verzögerung.
Die Regierung verrechnet sich massiv, Zürichsee-Zeitung, 15.2.
Doch das ist nicht alles. Neu will die
Regierung dem Verlag ein verzinsliches und
rückzahlbares
Darlehen von bis zu 8 Millionen Franken gewähren. Ursprünglich war bloss von
einem Aktienkapital in der Höhe von 100000 Franken die Rede.
Dieses Startkapital will der Regierungsrat
zugleich auf eine Million Franken erhöhen. Dazu beantragt er dem Kantonsrat
einen Nachtragskredit von 8,9 Millionen Franken: 8 Millionen Franken für das
Darlehen und 900000 Franken für die Kapitalerhöhung. «Damit der Verlag 2020
seine Tätigkeit aufnehmen kann, benötigt er liquide Mittel», heisst es in der
Mitteilung.
«Das hat offenbar System»
Darüber können
die Grünen nur den Kopf schütteln. Sie fragen sich gemäss einer Mitteilung, «wieso
die Bildungsdirektion so ein Geschäft in zwei Jahren nicht gebacken bekommt - und
wieso der Liquiditätsbedarf nun deutlich höher ist als ursprünglich
kommuniziert». Das Vorgehen habe offenbar System, schreiben die Grünen weiter:
Auch bei der Ausgliederung der Kantonsapotheke gebe es massive Ungereimtheiten,
und man müsse sich fragen, wer letztlich die Rechnung zu bezahlen habe.
Die Grünen hatten sich von Anfang an
gegen die Ausgliederung des Verlags gewehrt. «Es war nicht ersichtlich, wieso
beim grössten und erfolgreichsten Lehrmittelverlag der Schweiz ohne Not und
ohne strategische Visionen die Rechtsform geändert werden soll.»
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