16. Februar 2019

Ausgliederung des Lehrmittelverlags sorgt für Ärger


Der Lehrmittelverlag kann erst in einem Jahr in eine Aktiengesellschaft überführt werden. Er behält vorerst die Rechtsform einer unselbstständigen Anstalt des Kantons. Der Kantonsrat hatte die Ausgliederung bereits am 11. April 2016 beschlossen. Umgesetzt werden sollte sie per 1. Januar 2019. «Bei der Vorbereitung der Überführung Ende 2018 zeigte sich, dass noch verschiedene finanzrechtliche Fragen offen waren», begründet der Regierungsrat in einer Mitteilung die einjährige Verzögerung.
Die Regierung verrechnet sich massiv, Zürichsee-Zeitung, 15.2.




Doch das ist nicht alles. Neu will die Regierung dem Verlag ein verzinsliches und
rückzahlbares Darlehen von bis zu 8 Millionen Franken gewähren. Ursprünglich war bloss von einem Aktienkapital in der Höhe von 100000 Franken die Rede.
Dieses Startkapital will der Regierungsrat zugleich auf eine Million Franken erhöhen. Dazu beantragt er dem Kantonsrat einen Nachtragskredit von 8,9 Millionen Franken: 8 Millionen Franken für das Darlehen und 900000 Franken für die Kapitalerhöhung. «Damit der Verlag 2020 seine Tätigkeit aufnehmen kann, benötigt er liquide Mittel», heisst es in der Mitteilung.

«Das hat offenbar System»
Darüber können die Grünen nur den Kopf schütteln. Sie fragen sich gemäss einer Mitteilung, «wieso die Bildungsdirektion so ein Geschäft in zwei Jahren nicht gebacken bekommt - und wieso der Liquiditätsbedarf nun deutlich höher ist als ursprünglich kommuniziert». Das Vorgehen habe offenbar System, schreiben die Grünen weiter: Auch bei der Ausgliederung der Kantonsapotheke gebe es massive Ungereimtheiten, und man müsse sich fragen, wer letztlich die Rechnung zu bezahlen habe.

Die Grünen hatten sich von Anfang an gegen die Ausgliederung des Verlags gewehrt. «Es war nicht ersichtlich, wieso beim grössten und erfolgreichsten Lehrmittelverlag der Schweiz ohne Not und ohne strategische Visionen die Rechtsform geändert werden soll.»

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