22. Januar 2019

Nicht schon mit vier in den Kindergarten


Tanja Keller (Name geändert) aus Zürich hatte kein gutes Gefühl dabei, ihre Tochter in den Kindergarten zu schicken: Alina feierte nur wenige Tage vor dem Stichtag für die Einschulung ihren vierten Geburtstag. Sie war anhänglich, verspielt und schüchtern und wollte noch immer bei den Eltern im Bett schlafen. Alina besuchte zwar bereits zwei Tage pro Woche die Kita, ass dort aber mit ihren Gspänli zusammen Zmittag. Die Aussicht, den Mittag mit fremden Kindern im Hort zu verbringen zu müssen, versetzte sie in Schrecken. Doch die Krippen-Leiterin redete die Bedenken der Eltern weg und weitere Abklärungen mochten diese nicht machen. Alina wurde eingeschult. 
Reif für den Chindsgi? Basellandschaftliche Zeitung, 22.1. von Manuela von Ah


Die ersten Monate im Kindergarten weinte Alina fast jeden Morgen, klammerte sich an die Hand der Mutter und klagte über Bauchschmerzen. Obwohl die Überforderung anhielt, empfahl die Kindergärtnerin, Alina nach zwei Jahren regulär in die Schule zu schicken. Die Eltern hätten sich ein drittes Kindergartenjahr gewünscht. In der Stadt Zürich wäre dafür eine Abklärung nötig gewesen. «Irgendwie hatten wir das Gefühl, es würden uns Hürden in den Weg gestellt», sagt Tanja Keller. 

Unterstützung durch Erzieherin 
Brendon (6 Jahre) aus Küssnacht SZ wäre ebenfalls bereits mit knapp vier Jahren in den Kindergarten gekommen. Seine Mutter Adelina Tunaj empfand das als zu früh: «Brendon begann erst spät zu sprechen und körperlich war er noch so klein.» Deshalb entschieden die Eltern, ihr Kind ein Jahr später in den Chindsgi zu schicken. Im Kanton Schwyz ist das erste Kindergartenjahr freiwillig, eine Abmeldung genügte. Weil Brendon auch im Jahr darauf noch sehr kindlich war, unterstützte und stärkte ihn eine Früherzieherin, eine Logopädin feilte mit ihm an der Sprache. Auf Wunsch der Eltern und in Absprache mit der Kindergärtnerin besucht Brendon nun ein zweites Jahr den Kindergarten. Auf den Schulbeginn im Sommer freut sich der Junge nun riesig. 

Im Unterschied zum Kanton Schwyz entscheiden in Zürich die Behörden, ob ein Kind ein Jahr später in den Kindergarten eintreten darf. Eltern können bei der Schulverwaltung ein Rückstellungsgesuch einreichen. Grundlage für den Entscheid ist der Entwicklungsstand des Kindes, der von einem Kinderarzt oder Schulpsychologen, einer Logopädin oder der Krippenleitung abgeklärt wird. Attestieren ihm diese einen Entwicklungsrückstand, dem bei einer regulären Einschulung nicht mit sonderpädagogischen Massnahmen begegnet werden kann, darf es ein Jahr später mit dem Kindergarten beginnen. 

Mit der interkantonalen Harmonisierung des Schulsystems haben die meisten Kantone den Stichtag für die Einschulung auf den 31. Juli vorverschoben: Wer an diesem Datum vier Jahre alt ist, kommt im August in den Kindergarten. Das ist wohl einer der Gründe, weshalb die Rückstellungen zugenommen haben. Laut der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsfragen beträgt der Anteil der verzögerten Einschulung im Kanton Solothurn mittlerweile 10 Prozent, im Kanton Thurgau 20 Prozent und in Luzern sogar 40 Prozent.

Eine Zunahme beobachtet auch Matthias Obrist, Leiter des Schulpsychologischen Dienstes der Stadt Zürich. Er setzt ein Fragezeichen hinter diesen Trend: «Wenn Eltern ihr Kind einfach länger bei sich zu Hause behalten möchten und Mühe mit der Ablösung haben, ist das ein schlechter Grund für ein Rückstellungsgesuch.» 

Bis vor wenigen Jahren waren Rückstellungswünsche kaum ein Thema. Im Gegenteil: Viele Eltern stellten Gesuche für eine vorzeitige Einschulung  – aus Angst, der Bildungszug würde sonst ohne ihr Kind abfahren, oder mangels anderer Betreuungsmöglichkeiten. Dank neuer Kitas fällt Letzteres als Grund für eine vorgezogene Einschulung weg. 

Ältere Kinder im Vorteil 
Nun schlägt das Pendel auf die andere Seite aus. «Viele Eltern sind der Ansicht, dass ihr Kind beim Kindergarteneintritt schon gewisse Kompetenzen mitbringen sollte, und möchten, dass das Kind sprachlich, motorisch und punkto Selbstsicherheit noch etwas nachreift», sagt Matthias Obrist. Tatsächlich ist es wissenschaftlich untermauert, dass die ältesten Kinder in einer Klasse über die ganze Schullaufbahn hinweg erfolgreicher sind als ihre jüngsten Klassenkameraden. Gerade im Vorschulalter können wenige Mo
nate einen grossen Unterschied punkto Entwicklungsstand ausmachen. Ist ein Kind am 31. Juli 2015 geboren, kommt es Mitte August 2019 – knapp nach seinem vierten Geburtstag – in den Kindergarten. Das am 1. August 2014 geborene Kind ist bei der Einschulung dagegen bereits fünf Jahre alt – also um einen Viertel lebenserfahrener. Dieser Vorsprung scheint sich in den folgenden Jahren zu verfestigen. 

Die Krux: Egal, wann der Stichtag festgelegt wird – in einem Klassenzug gibt es immer ein jüngstes und ein ältestes Kind. Die Schulbehörden versuchen, das latente Ungleichgewicht mit Unterstützung und Förderung der betroffenen Mädchen und Jungen bereits im Kindergarten auszugleichen. Um gefördert zu werden, müssen die Kinder aber tatsächlich in den Kindergarten eintreten. 

Allerdings gibt es beim Eintritt in den Kindergarten grosse kantonale Unterschiede: In 17 Kantonen besuchen alle Kinder den Kindergarten zwei Jahre lang, so in den Kantonen Zürich, Bern, Basel, St. Gallen, Aargau und Solothurn. In acht Kantonen dauert der Kindergarten mindestens ein Jahr, beispielsweise in Luzern, Obwalden, Schwyz und Zug. Die meisten Kantone mit einjährigem Obligatorium bieten ein zweites, freiwilliges Kindergartenjahr an. In einigen Kantonen dürfen die Eltern nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie ihr Kind um ein Jahr zurückstellen wollen, so in Bern und im Aargau. Die Arbeitsgruppe Bildung der CVP Schweiz fordert sogar, dass diese Freiheit allen Eltern in der Schweiz zugestanden wird. Matthias Obrist ist skeptisch: «Wenn es nicht wirklich besondere Gründe für eine Rückstellung gibt, sollte man das Kind regulär in den Kindergarten schicken.» Es sei besser, die Kinder bei einem allfälligen Entwicklungsrückstand zu fördern, sagt er. Haben die Eltern das Gefühl, ihr Kind sei noch nicht so weit, sollten sie die Schulpflege kontaktieren. 

Für Alina ist die Suche nach dem richtigen Platz im Schulbetrieb noch nicht zu Ende. Die heutige Drittklässlerin ist die Jüngste in der Klasse, einen Kopf kleiner als manches Gspänli und sie gehört schulisch zu den Schlusslichtern. Während ihre Mitschüler über Games diskutieren, versteht Alina nicht, weshalb die anderen Kinder über sie lachen, wenn sie vom Christkind erzählt. Mittlerweile haben sich die Eltern durchgerungen, Alina schulpsychologisch abklären zu lassen. Tanja Keller möchte nicht länger zuschauen, wie ihr Kind «schulisch unter die Räder kommt». Die Ergebnisse sind noch nicht eingetroffen. Voraussichtlich aber wird Alina eine Klasse wiederholen oder in die Steinerschule wechseln.

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