Die Gemeinden sollen mehr Freiheiten bei der Organisation der
Schulführung erhalten. Dies schlägt der Regierungsrat in einer Gesetzesänderung
zuhanden des Kantonsrates vor. Verzichtet werden soll jedoch auf die
vollständige Kommunalisierung der Schulleiterinnen und Schulleiter.
Starke Schulleitungen - autonome Gemeinden, 14.12., Regierungsrat Zürich, Medienmitteilung,
Bericht Vernehmlassung Schulorganisation, 5.12. Bildungsdirektion Kanton Zürich
Zürcher Gemeinden sollen bei der Führung ihrer Schulen mehr Freiheiten erhalten, NZZ, 14.12. von Lena Schenkel
Zürcher Gemeinden sollen bei der Führung ihrer Schulen mehr Freiheiten erhalten, NZZ, 14.12. von Lena Schenkel
Die Gemeinden sollen mehr Möglichkeiten erhalten, die Führung der
Schulen nach ihren Bedürfnissen zu organisieren. Dies sieht der Regierungsrat
mit einer Änderung des Volksschul- und Lehrpersonalgesetzes vor. Neu sollen die
Gemeinden die Möglichkeit erhalten, Kompetenzen zwischen Schulleitung und
Schulpflege anders aufzuteilen. Ausserdem haben sie die Möglichkeit, eine
hierarchische Stufe zwischen der Schulpflege und der Schulleitung zu schaffen.
Jene Gemeinden, die keine Neuorganisation anstreben, können bei der bisherigen
Organisation und den bisherigen Kompetenzaufteilungen bleiben.
In der Vernehmlassung zur beantragten Gesetzesänderung stimmten eine
überwältigende Mehrheit der Schulpflegen und klare Mehrheiten der politischen
Parteien sowie der Verbände der Frage nach erweiterter Organisationsautonomie
und der damit verbundenen Delegierbarkeit von Kompetenzen von Schulpflege und
Schulleitung an ein anderes Organ zu. Auch die Möglichkeit, eine neue
Hierarchiestufe einzurichten, beispielsweise eine sogenannte
Gesamtschulleitung, der alle Schulleitenden einer Gemeinde sowie die
Schulverwaltung unterstellt sind, wurde mehrheitlich begrüsst.
Teil der Vernehmlassungsvorlage war auch die vollständige
Kommunalisierung der Schulleitungen. Diese schlug der Regierungsrat im Rahmen
der Leistungsüberprüfung 16 vor. Die Kommunalisierung der Schulleitungen wurde
aber von den Teilnehmenden der Vernehmlassung grossmehrheitlich abgelehnt.
Für den Kanton entstehen durch die beantragte Gesetzesänderung keine
zusätzlichen Kosten. Errichten Gemeinden eine neue Hierarchiestufe, müssen sie
die Kosten dafür übernehmen. Als nächstes entscheidet der Kantonsrat über die
Änderung des Volksschul- und des Lehrpersonalgesetzes.
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