15. Dezember 2018

Zusätzliche Hierarchiestufe zwischen Schulleitung und Schulpflege


Die Gemeinden sollen mehr Freiheiten bei der Organisation der Schulführung erhalten. Dies schlägt der Regierungsrat in einer Gesetzesänderung zuhanden des Kantonsrates vor. Verzichtet werden soll jedoch auf die vollständige Kommunalisierung der Schulleiterinnen und Schulleiter.
Starke Schulleitungen - autonome Gemeinden, 14.12., Regierungsrat Zürich, Medienmitteilung, 


Die Gemeinden sollen mehr Möglichkeiten erhalten, die Führung der Schulen nach ihren Bedürfnissen zu organisieren. Dies sieht der Regierungsrat mit einer Änderung des Volksschul- und Lehrpersonalgesetzes vor. Neu sollen die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, Kompetenzen zwischen Schulleitung und Schulpflege anders aufzuteilen. Ausserdem haben sie die Möglichkeit, eine hierarchische Stufe zwischen der Schulpflege und der Schulleitung zu schaffen. Jene Gemeinden, die keine Neuorganisation anstreben, können bei der bisherigen Organisation und den bisherigen Kompetenzaufteilungen bleiben.

Grosse Mehrheit begrüsst das neue Gesetz
In der Vernehmlassung zur beantragten Gesetzesänderung stimmten eine überwältigende Mehrheit der Schulpflegen und klare Mehrheiten der politischen Parteien sowie der Verbände der Frage nach erweiterter Organisationsautonomie und der damit verbundenen Delegierbarkeit von Kompetenzen von Schulpflege und Schulleitung an ein anderes Organ zu. Auch die Möglichkeit, eine neue Hierarchiestufe einzurichten, beispielsweise eine sogenannte Gesamtschulleitung, der alle Schulleitenden einer Gemeinde sowie die Schulverwaltung unterstellt sind, wurde mehrheitlich begrüsst.

Teil der Vernehmlassungsvorlage war auch die vollständige Kommunalisierung der Schulleitungen. Diese schlug der Regierungsrat im Rahmen der Leistungsüberprüfung 16 vor. Die Kommunalisierung der Schulleitungen wurde aber von den Teilnehmenden der Vernehmlassung grossmehrheitlich abgelehnt.

Für den Kanton entstehen durch die beantragte Gesetzesänderung keine zusätzlichen Kosten. Errichten Gemeinden eine neue Hierarchiestufe, müssen sie die Kosten dafür übernehmen. Als nächstes entscheidet der Kantonsrat über die Änderung des Volksschul- und des Lehrpersonalgesetzes.


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