Für obligatorische Anlässe wie Schulreisen und Skitage, Schullager und
Exkursionen dürfen in Zukunft nicht mehr die Eltern aufkommen.
Finanzverantwortlich zeichnet die Schule; von den Eltern kann sie nur noch die
Essenskosten verlangen. Mehr nicht. So hat das Bundesgericht im Dezember 2017
entschieden. Als Folge streichen einzelne Gemeinden solche speziellen
Intermezzi. Das Geld fehlt. „Eine Bankrotterklärung für die Schweiz“ sei das,
erklärte der oberste Schweizer Lehrer, Beat W. Zemp.
Was nicht im Stundenplan steht, www.journal21.ch, 13.11. von Carl Bossard
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