Ich
arbeite in einer Gemeinde, wo die Oberstufenklassen noch das Papier einsammeln.
Ein Steilpass für Schabernack und mehr oder weniger harmlose Dummheiten. So
geschehen letzten Donnerstag…
Medizinische Mündigkeit, Urs Kalberer, 7.10.
Ein
3.Sek.-Schüler rennt mit einem gefüllten Wagen eine Strasse runter. Unten
angekommen realisiert er plötzlich, dass er seinen rasenden Karren nicht mehr
stoppen kann. Er rennt weiter und prallt in ein parkiertes Auto. So weit so
ungut.
Die Kinderärztin
stellt fest, dass er verletzt ist und deshalb ins Spital muss. Und jetzt die
Frage: Sollen wir die Eltern benachrichtigen? Der Schüler verneint - die Ärztin
und später das Spital verzichten gemäss dem Willen des 15-Jährigen auf die Information.
Das Kind liegt also unfallbedingt auf der Notfallstation eines Krankenhauses
und die Eltern werden bewusst nicht informiert, damit dem Willen des Jungen –
Kinder haben schliesslich Rechte – genüge getan wird.
Die
Neuigkeit über den Unfall verbreitet sich dank allgegenwärtiger Handys in
Windeseile. Auch am Mittagstisch der Oberstufenschüler dürfte es das Hauptthema
sein.
Und nun
versetzen Sie sich mal in die Lage der Mutter, die als letzte vielleicht von
Nachbarn oder von Schulkollegen erfährt, dass ihr Kind im Spital liegt.
Das Ganze
nennt sich „Medizinische Mündigkeit“, wie mich die Ärztin am Telefon
informiert. Nichts gegen Kinderrechte, aber haben die Eltern in einem solchen
Fall nicht auch das Recht, so schnell wie möglich informiert zu werden?
Der Junge
meldete schliesslich seinen Unfall den Grosseltern, die dann ihrerseits die
Eltern benachrichtigten. Die kompromisslos durchgesetzte medizinische
Mündigkeit wird in diesem Fall wohl noch ein innerfamiliäres Nachspiel haben.
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