Für zusätzliche Sprachkurse dürfen
Thurgauer Schulen keine Elternbeiträge mehr verlangen. Doch für Lager und
Exkursionen soll das wieder möglich sein – allerdings im kleineren Rahmen als
bisher.
Elternbeiträge für Schullager sollen wieder ins Thurgauer Gesetz, Thurgauer Zeitung, 14.8. von Larissa Flammer
Die Thurgauer
Volksschulen konnten bis Ende des vergangenen Jahres von den Eltern finanzielle
Beiträge für obligatorische Lager, Exkursionen und – in besonderen Fällen – für
zusätzliche Sprachkurse und Dolmetscherdienste verlangen. So sah es das
kantonale Volksschulgesetz vor.
Doch im
Dezember entschied das Bundesgericht, den entsprechenden Paragrafen aufzuheben.
Beiträge von Eltern für obligatorische Schulveranstaltungen und notwendige
Sprachkurse seien nicht vereinbar mit dem verfassungsmässigen Anspruch auf
kostenlosen Grundschulunterricht.
In seiner
Verordnung schuf der Kanton im Winter eine Art Übergangsbestimmung, damit die
Schulen für die Skilager trotzdem Beiträge erheben konnten. Denn eine Familie
spart Kosten, wenn ein Kind im Lager ist. Maximal 10 bis 16 Franken pro Tag, je
nach Alter der Schüler, dürfen die Schulen von den Eltern verlangen. Eine
Verordnungsbestimmung bildet jedoch keine genügende Rechtsgrundlage für die
Erhebung finanzieller Beiträge, weshalb der Kanton nun das Volksschulgesetz
ändert.
Die neue
Version sieht vor, dass Schulgemeinden von Eltern Beiträge für obligatorische
Veranstaltungen «im Umfang der zu Hause anfallenden durchschnittlichen
Einsparungen» erheben können. Die vorberatende Kommission des Grossen Rats
stimmt dieser Fassung einstimmig zu.
Rechtsgrundlage
für kantonale Gelder fehlt
An der
Kommissionssitzung betonten die Vertreter des Departements für Erziehung und
Kultur die Wichtigkeit von Lagern. Auch die Kommissionsmitglieder sind gemäss
Bericht der Meinung, «dass nur aufgrund der künftig anstehenden finanziellen
Mehraufwände eine Aufhebung von bestehenden Lagern nicht gerechtfertigt ist».
Wie hoch die Mehrkosten für die Thurgauer Schulgemeinden durch die
Gesetzesänderung ausfallen werden, könnte erst nach dem Budgetprozess 2019
erhoben werden. Der Aufwand wäre aber sehr gross.
Zurzeit fehlt
die kantonale Rechtsgrundlage, Lager für obligatorisch zu erklären oder sie von
kantonaler Seite her finanziell zu unterstützen. Indirekt erfolgt eine
Unterstützung über das Beitragsgesetz. Die Mehrkosten für Lager werden gemäss
Kommissionsbericht in die regelmässig angepasste Betriebspauschale einfliessen.
Weitere Mittel können zudem über die Jugend+Sport-Programme oder schulische Aktivitäten
gewonnen werden.
Die
Kostenbeteiligung an Sprachkursen wurde vom Bundesgericht explizit als
unzulässig bezeichnet und wird daher nicht wieder aufgenommen. Im Bericht
heisst es dazu: «Die Mehrheit der Kommission bedauert dies aus operativer
Sicht.» Schulen sollten Eltern, welche die sprachliche Entwicklung ihrer Kinder
nicht fördern, in die Pflicht nehmen können.
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