14. August 2018

Werden Elternbeiträge für Lager wieder eingeführt?

Für zusätzliche Sprachkurse dürfen Thurgauer Schulen keine Elternbeiträge mehr verlangen. Doch für Lager und Exkursionen soll das wieder möglich sein – allerdings im kleineren Rahmen als bisher.

Elternbeiträge für Schullager sollen wieder ins Thurgauer Gesetz, Thurgauer Zeitung, 14.8. von Larissa Flammer


Die Thurgauer Volksschulen konnten bis Ende des vergangenen Jahres von den Eltern finanzielle Beiträge für obligatorische Lager, Exkursionen und – in besonderen Fällen – für zusätzliche Sprachkurse und Dolmetscherdienste verlangen. So sah es das kantonale Volksschulgesetz vor.

Doch im Dezember entschied das Bundesgericht, den entsprechenden Paragrafen aufzuheben. Beiträge von Eltern für obligatorische Schulveranstaltungen und notwendige Sprachkurse seien nicht vereinbar mit dem verfassungsmässigen Anspruch auf kostenlosen Grundschulunterricht.

In seiner Verordnung schuf der Kanton im Winter eine Art Übergangsbestimmung, damit die Schulen für die Skilager trotzdem Beiträge erheben konnten. Denn eine Familie spart Kosten, wenn ein Kind im Lager ist. Maximal 10 bis 16 Franken pro Tag, je nach Alter der Schüler, dürfen die Schulen von den Eltern verlangen. Eine Verordnungsbestimmung bildet jedoch keine genügende Rechtsgrundlage für die Erhebung finanzieller Beiträge, weshalb der Kanton nun das Volksschulgesetz ändert.

Die neue Version sieht vor, dass Schulgemeinden von Eltern Beiträge für obligatorische Veranstaltungen «im Umfang der zu Hause anfallenden durchschnittlichen Einsparungen» erheben können. Die vorberatende Kommission des Grossen Rats stimmt dieser Fassung einstimmig zu.

Rechtsgrundlage für kantonale Gelder fehlt

An der Kommissionssitzung betonten die Vertreter des Departements für Erziehung und Kultur die Wichtigkeit von Lagern. Auch die Kommissionsmitglieder sind gemäss Bericht der Meinung, «dass nur aufgrund der künftig anstehenden finanziellen Mehraufwände eine Aufhebung von bestehenden Lagern nicht gerechtfertigt ist». Wie hoch die Mehrkosten für die Thurgauer Schulgemeinden durch die Gesetzesänderung ausfallen werden, könnte erst nach dem Budgetprozess 2019 erhoben werden. Der Aufwand wäre aber sehr gross.
Zurzeit fehlt die kantonale Rechtsgrundlage, Lager für obligatorisch zu erklären oder sie von kantonaler Seite her finanziell zu unterstützen. Indirekt erfolgt eine Unterstützung über das Beitragsgesetz. Die Mehrkosten für Lager werden gemäss Kommissionsbericht in die regelmässig angepasste Betriebspauschale einfliessen. Weitere Mittel können zudem über die Jugend+Sport-Programme oder schulische Aktivitäten gewonnen werden.


Die Kostenbeteiligung an Sprachkursen wurde vom Bundesgericht explizit als unzulässig bezeichnet und wird daher nicht wieder aufgenommen. Im Bericht heisst es dazu: «Die Mehrheit der Kommission bedauert dies aus operativer Sicht.» Schulen sollten Eltern, welche die sprachliche Entwicklung ihrer Kinder nicht fördern, in die Pflicht nehmen können.

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