20. August 2018

Lehrerverein Baselland kämpft um fehlende Löhne

Der Lehrerverein Baselland (LVB) versteht sich als Gewerkschaft. Da gehört ein aggressiver Einsatz für die eigenen Mitglieder oft dazu. Zwar darf nicht die Härte der Tonart über Recht oder Unrecht entscheiden, doch wenn LVB-Geschäftsführer Michael Weiss dem Kanton knallhart unterstellt, sämtlichen Lehrern, die eine Mehrjahrgangsklasse führen, über Jahre absichtlich zu wenig Lohn ausgezahlt zu haben, dann tut Weiss das nur, weil er sich sehr sicher ist. Den Vorwurf, den er diese Woche zuerst im «SRF Regionaljournal» äusserte, untermauert er gegenüber der bz: «Man kann es Absicht nennen, ich selbst sage dem ‹bschisse›.» 

Die Absicht kann schwer belegt werden, die zu tiefen Lohnzahlungen schon: Seit 2005 regelt die Verordnung über Schulvergütungen in Baselland, dass Primarlehrer, die eine Klasse unterrichten, in der Schüler verschiedener Jahrgänge zusammengefasst wurden, für den zusätzlichen Aufwand eine oder zwei Mehrstunden pro Woche vergütet erhalten. Laut Angaben der Bildungsdirektion (BKSD) gibt es zurzeit 61 solcher Mehrjahrgangsklassen, die oft von mehreren Lehrern unterrichtet werden. 

Lange falsch gerechnet 
Die Beschwerde einer betroffenen Lehrerin beim Regierungsrat brachte den Stein ins Rollen. Sie monierte, dass seit der für alle Lehrer eingeführten zusätzlichen Ferienwoche über die Weihnachtstage 2017 ihre Entschädigung für die Mehrjahrgangsklasse um eine Woche pro Jahr reduziert worden war. Dabei habe ihr Aufwand zur Vorbereitung einer Lektion doch nichts mit der Anzahl Ferienwochen zu tun, so die Frau. Nicht nur bekam sie von der Regierung respektive dem Rechtsdienst der Regierung Recht. Ihr Einzelfall deckte eine seit 13 Jahren grundlegend falsche Berechnung der Vergütungen durch die BKSD auf.

Bisher wurden die Entschädigungen nämlich nur für die effektive Unterrichtszeit gewährt, nicht aber für die Schulferienzeit, also nur für 39 der 52 Wochen im Jahr – seit neustem mit der zusätzlichen Ferienwoche noch für 38. Das Führen einer Mehrjahrgangsklasse wurde so gleich behandelt wie eine Inkonvenienzentschädigung, die bei Nachtarbeit oder Pikettdienst anfällt. «Die Regierung kommt hingegen zum Schluss, dass die Entschädigung in diesem Fall ein fester Lohnbestandteil wegen Mehrarbeit sein muss», sagt der Leiter des Rechtsdienstes, Hans Jakob Speich, zur bz. Es sollen also die ganzen 52 Wochen und auch der 13. Monatslohn berücksichtigt werden. Damit korrigiert er den Stab Recht der BKSD, der die alte Formel verteidigt hatte. 

13 Jahre oder nichts nachzahlen? 
Das schenkt ein: Die Beschwerdeführerin erhält rückwirkend per 1.1.2018 pro Monat 276 Franken Entschädigung statt 232, also 572 Franken mehr im Jahr. Da die BKSD bei der Regierung beantragt, die neue Berechnung mit Wirkung ab dem 1.August für alle Mehrjahrgangsklassen-Lehrer umzusetzen – Weiss schätzt deren Zahl auf rund 200 –, kommen einige Mehrkosten auf die Gemeinden als Träger der Primarschulen zu. Die Regierung entscheidet wohl im September. 

Wirklich teuer würde es aber erst, wenn die Betroffenen rückwirkend für die letzten 13 Jahre den Lohn nachbezahlt erhielten. Der LVB bereitet deshalb für seine betroffenen Mitglieder Beschwerdeschriften vor, um das Geld zumindest für die vergangenen fünf Jahre zurückzuerhalten. Der Verein stützt sich dabei auf das Personaldekret, das bei Einreihungen in eine falsche Lohnklasse oder Erfahrungsstufe diese Rückwirkungsfrist setzt. 

Auf Anfrage sieht die BKSD allerdings gar kein Anrecht auf Rückwirkung. Und auch Speich sagt: «Rein rechtlich besteht kein Anspruch, da es hier nicht um eine falsche Lohnklasse geht.» Weiss weiss das. Dennoch bleibt er angriffig: «Die Regierung sollte es nicht auf einen Prozess ankommen lassen.» Am Ende schlägt allerdings sogar er sanftere Töne an, wenn er sagt: «Die Regierung könnte die Nachzahlung als Akt des guten Willens gegenüber der Lehrerschaft begründen.»

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