Kommentare zu den Inhalten der Botschaft der Regierung zur Doppelinitiative „Gute Schule Graubünden“, 4.8.
VERFASSUNGSINITIATIVE
„Je wichtiger ein Entscheid, umso stärker muss die demokratische Legitimation sein und umso geringer ist das zeitliche Element zu gewichten. Die Mitwirkung der Stimmberechtigten über das obligatorische oder fakultative Referendum soll jedoch auf Geschäfte mit einer gewissen Wichtigkeit beschränkt sein.“ Botschaft Heft Nr.1 2018/19, Seite 8
Kommentar: Wie wichtig ist die Volksschule für eine Demokratie? Durch die Schulpflicht ist jeder Bürger höchst persönlich betroffen!
„Ein generelles fakultatives Referendum gegen Beschlüsse des Grossen Rates sieht die Kantonsverfassung nicht vor.“ Botschaft Heft Nr.1 2018/19, Seite 8
Kommentar: Es ist kein Muss sondern es gibt die Möglichkeit, in einer Sache das Referendum zu ergreifen, ohne die Verfassung wieder ändern zu müssen. Dies schafft Flexibilität und kann helfen, auf neue Entwicklungen angemessen und zeitnah zu reagieren. Unsere Verfassungsinitiative betont: Wichtige, grundsätzliche Fragen der Bildung.
„Die Formulierung «wichtige, grundsätzliche Fragen der Bildung» lässt neben den Lehrplänen auch Raum für weitere Bereiche. Aus heutiger Sicht dürften aber die allermeisten «wichtigen, grundsätzlichen Fragen der Bildung» im Schulgesetz geregelt sein.“
Kommentar: In die Zukunft gedacht, öffnet diese Änderung die Verfassung Richtung Mitbestimmung des Volkes. Nur mit dieser Verfassungsänderung kann, laut Einschätzung regierungsnaher Juristen, bei Lehrplänen ein fakultatives Referendum eingeführt werden, was unser Hauptanliegen ist. Es gibt keine Vorgabe in der Bundesverfassung, die besagt, dass jedes Referendumsrecht einen entsprechenden Artikel in der Verfassung haben muss. Uns hätte eine Gesetzesänderung genügt.
INITIATIVEN
IN DEN ANDEREN KANTONEN
„Bis jetzt wurden in acht Kantonen (Thurgau, St.
Gallen, Appenzell Innerrhoden, Schaffhausen, Aargau, Solothurn, Bern und
Zürich) Volksabstimmungen über Initiativen gegen den Lehrplan 21 durchgeführt.
Dabei wurden die Initiativen durchwegs, zum Teil sehr deutlich, abgelehnt.“
Kommentar: Noch nie war eine Regierungsverordnung in so vielen Kantonen durch
auffallend unterschiedliche Initiativkomitees, die beim besten Willen weder
einer bestimmten Partei noch einer „Verschwörung“ zugeordnet werden können, per
Initiative vors Volk gebracht worden. Solche basisdemokratischen Bewegungen
gehören ernstgenommen und gewürdigt. Dass schon jetzt in so vielen Kantonen 1/4
bis 1/3 der Bürger mit diesem Systemwechsel nicht einverstanden sind, wäre
Grund genug, die Sache sorgfältig zu prüfen. Dazu kommt, dass der Systemwechsel
nach wie vor verschwiegen wird. Warum? Weil man weiss, dass der Protest
wesentlich grösser wäre.
„Das vorliegende Initiativbegehren formuliert
praktisch dieselben Anliegen, wie sie bereits im oben erwähnten
Fraktionsauftrag der SVP (...) formuliert, in der Aprilsession 2015 vom Grossen
Rat mit 83 zu 24 Stimmen aber klar abgelehnt wurde.»
Kommentar: Damit wird nur
suggeriert, dass die Frage eigentlich schon zu Ungunsten der Initiative geklärt
sei. In Anbetracht dessen, dass wenige über den Systemwechsel in seiner ganzen
Dimension informiert sind, ist die Kritik jetzt schon sehr gross und wächst
zunehmend.
„In der Schweiz wurde bis anhin noch nie ein Lehrplan von einem kantonalen
Parlament erlassen (….)“ S. 12
Kommentar: Unser Initiativtext ändert daran
nichts.
„Vorläufer dieser Volksinitiativen bildeten diverse parlamentarische
Vorstösse zu demselben Anliegen. In den Kantonen Luzern, Nidwalden,
Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Uri, Zug und Zürich wurden
entsprechende Vorstösse, Lehrpläne auf parlamentarischer Ebene zu verabschieden
sowie Beschlüsse betreffend die Einführung des Lehrplan 21 zu verhindern,
abgelehnt oder nicht überwiesen.“
Kommentar: Neu ist, dass ein interkantonaler
Lehrplan von der EDK mittels Druckmittel der Harmonisierung verpflichtend
eingeführt werden soll. Die Regierungen, verbunden mit der EDK, sind damit
nicht mehr unabhängig entscheidungsfähig. Dass alle dieselbe Sache wollen, sagt
nichts über deren Qualität aus.
LEHRPLAN 21, BEGRÜNDUNG UND ZWECK
„Der Lehrplan 21 hat die Umsetzung der in Art. 62 BV statuierten Harmonisierung der Bildungsziele der Volksschule zum Ziel.“ S. 27
Kommentar: Der Auftrag im Artikel 62 BV ist nicht, ein neues Bildungssystem zu schaffen. Dem hat niemand zugestimmt. Es war von einer Anpassung der Lehrpläne die Rede, um die Mobilität zu erleichtern. Von einem neuen Lehrplan war nie die Rede. Dies ist nicht Auftrag des Artikel 62. Es bestand weder Handlungsbedarf, noch ein Volksauftrag, das bestehende und bewährte Volksschulsystem zu ersetzen. Die Harmonisierung des bestehenden Systems wäre mit weniger finanziellem und arbeitsmässigem Aufwand gut möglich gewesen. 80 Prozent Übereinstimmung war schon da. Unsere Volksschule ist flexibel genug, um neuen Anforderungen der Gesellschaft oder der Wissenschaft durch Anpassungen gerecht zu werden.
„Mit der Einführung des Lehrplan 21 GR, gegen den sich die Volksinitiative im Kern richtet, werden die Bildungsinhalte im Sinne von Art. 62 BV angemessen koordiniert und harmonisiert.“
Kommentar: Unsere Initiative richtet sich gegen die seit 20 Jahren schleichend fortschreitende Fehlentwicklung im Bildungswesen. Der Lehrplan 21 ist Teil diese Fehlentwicklung, sie soll damit zementieren werden.
„Bei der Erarbeitung der Lehrpläne geht es vorwiegend darum, die Bildungsinhalte sorgfältig auszuwählen und die Anschlussfähigkeit an weiterführende Bildungs- und Berufsinstitutionen zu gewährleisten.“
Kommentar: Die Kompetenzen zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie von Inhalten unabhängig sind. Bildungsinhalte sind mehr als die neu angewandten Kompetenzhülsen. Darum ist es sehr fraglich, ob die 3 Anschlüsse mit dem neuen System immer noch gewährleistet sind. Zudem hat die schon länger praktizierte Lerntheorie, die im LP 21 favorisiert wird, zu einem Bildungsabbau geführt, den alle Lehrmeister beklagen!
„Wie bereits ausgeführt, stellen Lehrpläne Rahmenbestimmungen dar, die den Lehrpersonen wie auch den zuständigen Schulbehörden einen erheblichen Beurteilungs- und Ermessensspielraum belassen. Lehrpläne sollen einerseits für Lehrerinnen und Lehrer den für einen motivierenden Unterricht benötigten Freiraum bieten und andererseits den Schulen eine gewisse Verlässlichkeit und Sicherheit garantieren.“
Kommentar: Wer garantiert den Eltern Verlässlichkeit und Sicherheit, wenn in einem Lehrplan die Inhalte zufällig sind?
LEHRPLAN
21, EINFÜHRUNG
„Die D-EDK hat am 31. Oktober 2014 die endgültige, mehrere
hundert Seiten umfassende Fassung des Lehrplans 21 für die Einführung in den
Kantonen freigegeben. Der Lehrplan 21 ist für die Kantone nicht unmittelbar
verbindlich.“
Kommentar: Die Kantonshoheit über die Schulen ist geltendes
Recht.
„Im Kanton Graubünden hat die Regierung am 15. März 2016 die Einführung
des Lehrplan 21 auf das Schuljahr 2018 / 19 (Kindergarten, Primarstufe und
ersten beiden Klassen der Sekundarstufe I)“ (.....) beschlossen.
Kommentar:
Unsere erste Initiative haben wir am 1. Oktober 2015 lanciert! Es war damit
klar, dass eine Volksinitiative kommt. Man hätte also den Ausgang der
Volksabstimmung abwarten müssen. Stattdessen hat man versucht, die Initiative
für ungültig und die Initianten für „unbedarft“ zu erklären und hat den
Lehrplan 21 schnell verordnet. Es stellt sich die Frage des rechtlichen
Schutzes für aktive Bürger, die eine Initiative ergreifen. In Anbetracht der
Tatsache, dass die Stimmbürger schon mit der Ablehnung des Harmos-Konkordats
ihren Willen gegen die Unterordnung unter die Vorgaben der D-EDK zum Ausdruck
gebracht haben, ist dieses Vorgehen undemokratisch.
„Praktische Bedeutung wird
dieser Übergangsregelung wohl keine zukommen, da im Zeitpunkt einer allfälligen
Annahme der Initiative der Lehrplan 21 GR bereits teilweise per 1. August 2018
in Kraft getreten ist, zumindest aber vollständig zur Einführung beschlossen
wurde.“
Kommentar: Dieser Tatbestand der Rückwirkung wurde bewusst
herbeigeführt und damit der Wille der Bevölkerung, eine Abstimmung
herbeizuführen, bewusst übergangen.
„… stellte der Versand der Abstimmungsunterlagen
mit mehreren hundert Seiten aufgrund des Drucks und des Spezialversandes eine
logistische Herausforderung dar, die zudem mit hohen Zusatzkosten verbunden
wäre. Im Falle einer Volksabstimmung über den Lehrplan 21 umfasst alleine der
Lehrplan mehrere hundert Seiten.“
Kommentar: In einer Demokratie müssen die
Abstimmungsvorlagen sachlich und nicht manipulativ erläutert werden, so dass
die Bürger sich eine Meinung bilden können, ohne das ganze Gesetz, die ganze
Vorlage oder den ganzen Lehrplan lesen zu müssen. Die Frage im Zusammenhang mit
dem LP 21 lautet ganz einfach: Wollen Sie die bestehende Volksschule durch ein
völlig neues System ersetzen?
GESETZESÄNDERUNG,
INHALTE
4.3.3. Satz 2 „Der zweite Satz von Art. 103, Abs. 1, Schulgesetz
regelt, dass seit der Annahme der Initiative eingeführte Lehrpläne innerhalb
von zwei Jahren gemäss Art. 29, Abs. 1, Satz 2, 3 und 4, anzupassen oder neu zu
erlassen seien.“ Seite 24
„Sie (Die Lehrpläne nach der Abstimmung) müssten
inhaltlich angepasst werden. Hierzu gehören etwa die verbindliche Regelung der
grundlegenden Inhalte und Ziele des Unterrichts in den einzelnen Fächern und
die Jahresziele der einzelnen Klassen. Es ist fraglich, ob die
Kompetenzstufenregelung des Lehrplan 21 GR mit den Vorgaben in Artikel 29 Abs.11
(neu) Schulgesetz kompatibel ist resp. ob die Fortführung des Unterrichts nach
den Grundsätzen des Lehrplan 21 GR möglich wäre.“ Seite 25
Kommentar: Es kann
doch nicht sein, dass ein Lehrplan so im Widerspruch zu inhaltlichem Lernen
steht. Wenn dem so ist, bricht dieser Lehrplan mit der Tatsache, dass es das
natürlichste auf der Welt ist, dass die ältere Generation der jüngeren ihre
Traditionen, ihre kulturellen Errungenschaften und Gepflogenheiten weitergibt.
Es kann doch nicht dem Zufall überlassen werden, was unsere Jugend in der
Schule lernt, weil nur noch die Fertigkeiten zählen. Die Inhalte werden damit
willkürlich von jedem Lehrer gewählt. Weil dies jedoch sehr aufwändig wäre,
werden die Lehrer von den Lehrmitteln abhängig, in denen die globalen Konzerne
bestimmen, was Inhalte sind. Zukünftig müssen sich die Schulorte/Teams in Thema
und Ablauf (Jahresplanung) absprechen. Daraus entsteht ein Wildwuchs im Kanton,
was wiederum dem Gedanken der gewünschten Harmonisierung widerspricht. Wenn
Jahresziele definiert werden, dann ist die Einheit der Materie zumindest auf
Papier wieder hergestellt und bringt Ruhe in den Schulalltag. Die Initiativen
sind also keine LP21-Bremsen, sondern geben dem Kanton zukünftig die
Möglichkeit, bei Bildungsfragen unabhängig zu entscheiden. Zurzeit wird ja
alles von der EDK (OECD) übernommen. Um hier korrigierend eingreifen zu können,
bieten die Initiativen Hand.
ÜBERPRÜFUNG
DURCH DEN GROSSEN RAT
„In allen 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantonen ist ein
Exekutivorgan (Kantonsregierung, zuständiges Departement oder ein auf
Bildungsfragen spezialisiertes Gremium) für den Erlass der Lehrpläne
zuständig.“ „Im Kanton Graubünden erlässt die Regierung gestützt auf Art .29,
Abs. 1, Schulgesetz die Lehrpläne für die Stufen der Volksschule.“
Kommentar:
In unserer Initiative ist klar festgehalten: „Die Regierung bestimmt die
Pflicht-, Wahl- und Wahlpflichtfächer und erstellt den Lehrplan für die
Volksschule.“ Der neue Lehrplan ist aber kein Produkt der Regierung GR. Der LP
21 bricht mit unserem Volksschulsystem. Er wurde durch eine interkantonale
Arbeitsgruppe erstellt und international von der OECD beeinflusst. Vor solchen
Einflüssen muss die Bevölkerung sich schützen können.
«Eine Debatte des Grossen
Rates über die Inhalte des Lehrplans wäre demnach nicht stufengerecht. Es
bestünde die Gefahr, dass ein solches Grundlagenwerk zum Spielball punktueller
politischer Interessen und Befindlichkeiten einzelner Gruppierungen würde. Die
bisherigen Regelungen gewährleisten, dass Lehrpläne weiterhin breit abgestützt
von Fachpersonen erarbeitet und vom verantwortlichen Exekutivorgan erlassen
werden können.»
Kommentar: Nicht vor den Grossräten muss man den LP schützen,
sondern vor den Zugriffen ideologischer Art. Über die interkantonale
Arbeitsgruppe wurde die Schule auf globalwirtschaftliche Interessen ausge- 5
richtet. Diese stehen aber oft im Widerspruch zu einer demokratischen
Ausrichtung: möglichst gute Bildung in den Kulturtechniken für möglichst alle
Kinder. Das Grundlagenwerk LP 21 ist von fremden Vögten erarbeitet und war
Spielball verschiedener Interessen (OECD). Gerade darum bedarf er dringend
einer Prüfung. Dies soll der Grosse Rat übernehmen. Es soll insbesondere
geprüft werden:
- Sind die Ziele frei von Ideologien?
- Ist der Lehrplan an
unseren demokratischen und ethischen Grundlagen orientiert?
- Hat sich die neue
Auffassung vom Lernen bewährt? Wann? Wo?
„Eine Änderung der bisherigen
Kompetenzverordnung wäre mit schwerwiegenden Nachteilen verbunden.“
Kommentar:
Worin und für wen entsteht in einer direkten Demokratie ein Nachteil, wenn das
Volk in Sache Volksschule mitentscheidet? Immerhin haben wir eine Schulpflicht,
und damit das Recht zu wissen, womit wir es zu tun haben.
„In der Schweiz wurde
bis anhin noch nie ein Lehrplan auf Gesetzesstufe erlassen, sondern stets von
den zuständigen Fachpersonen breit abgestützt erarbeitet und von den jeweils
zuständigen Exekutivorganen beschlossen und in Kraft gesetzt“
Kommentar: Dass
es immer so war, ist kein Argument gegen eine Neuerung. Unsere Initiative lässt
dies stehen und möchte lediglich eine Absicherung dieser Entscheide durch die
Genehmigung des Grossen Rates. Warum so strikte gegen mehr Mitsprache, die in
der Demokratie Grundlage politischer Prozesse ist?
„Bedürfte der Lehrplan einer
Genehmigung durch den Grossen Rat, erhielte er in gewisser Hinsicht
rechtsetzenden Charakter, insbesondere durch die Verbindung mit der
Möglichkeit, ein Referendum gegen diese Genehmigung zu ergreifen.“
Kommentar:
Was spricht dagegen?
„Eine solch spezifische, nicht direkt die Rechtsstellung
von Einzelnen betreffende Materie wird allerdings sinnvollerweise auf
Regierungsstufe geregelt. Nur so kann garantiert werden, dass ein auf
spezialisiertem Fachwissen basierendes, in sich geschlossenes Werk entsteht,
das für die Benutzerinnen und Benutzer einen hilfreichen Rahmen für die
einzelnen Lerninhalte bildet.“
Kommentar: Hier wird von einzelnen Lerninhalten
gesprochen. Unsere Initiative, die genau dies möchte, sei aber mit dem LP 21
nicht vereinbar? Absicht? Ein Versehen?
„Zudem würde die Möglichkeit erschwert,
Lehrpläne zeitnah und kostengünstig unter Einbezug von in der Praxis stehenden
Lehrpersonen zu revidieren. Diese Flexibilität ist wichtig, da Lehrpläne unter
einem relativ starken Einfluss von gesellschaftlichen Veränderungen und
Entwicklungen stehen und daher regelmässig und innert angemessener Frist durch
Fachpersonen den veränderten Verhältnissen angepasst werden müssen.“
„Bei einer
Kompetenzverlagerung an den Grossen Rat könnte ein solcher Prozess aufgrund des
Volumens des Lehrplans kaum zeitgerecht durchgeführt und verabschiedet werden.“
„Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass gegen den Beschluss des Grossen
Rates jeweils ein Referendum ergriffen werden könnte.“
Kommentar: Es geht nicht
um Kompetenzverlagerung, es geht um demokratische Absicherung, und dies in
einer so wichtigen Frage wie die Volksschule. Eine Volksschule muss in erster
Linie einer soliden Grund- 6 bildung aller Schüler dienen und sich nicht zum
Zudiener globaler Wirtschaftsinteressen machen. Sorgfältiges Prüfen und Handeln
ist gefragt, kein zeitgeistiges Mitläufertum.
DER
LEHRPLAN ALS AUSREICHENDE GRUNDLAGE FÜR DIE EINZELNEN FÄCHER
„… für die
Bestimmung der einzelnen obligatorischen Unterrichtsfächer beziehungsweise
deren Ausgestaltung bildet dagegen der öffentlich zugängliche Lehrplan eine
ausreichende Grundlage.“
Kommentar: Weder den einzelnen Fächern noch deren
Ausgestaltung wird im LP 21 Rechnung getragen (Fächergruppen und Kompetenzen
statt Inhalte). Der Lehrplan erfüllt diesen Gesetzesauftrag also nicht. Darum
muss das Schulgesetz ergänzt werden durch eine Formulierung, die Inhalte in
einzelnen Klassen und Fächern wieder ermöglicht.
AUSLASSUNG
IN DER ZUSAMMEFASSUNG UNSERES KOMMENTSARS ZUR INITIATIVE
„Sie als Bürger sollen
mitbestimmen können, ob Schule zu einem kontrollier- und steuerbaren
Unternehmen verkommen soll oder ob wir unseren Kindern weiterhin eine gute,
solide Bildung vermitteln wollen.“
Kommentar: Die globalwirtschaftliche
Ausrichtung, gesteuert von der OECD, ist der wirkliche Grund für das neue
System Es geht nicht um eine bessere Volksschule für die Kinder in unseren
Kantonen! Für uns ist dies der wichtigste Satz!
KERNSATZ,
DER BESTÄTIGT DASS ES IM LEHRPLAN KEINE INHALTE GIBT
«Es ist fraglich, ob die
Kompetenzstufenregelung des Lehrplan 21 GR mit den Vorgaben in Art. 29, Abs. 1
(neu) Schulgesetz kompatibel ist resp. ob die Fortführung des Unterrichts nach
den Grundsätzen des Lehrplan 21 GR möglich wäre. Es ist davon auszugehen, dass
im Falle der Genehmigung des im Sinne von Art. 10.3, Abs.1, Satz 2, angepassten
Lehrplans, der bis dahin bestehende Lehrplan 21 GR nur mit Wirkung für die
Zukunft aufgehoben wird.“
Kommentar: Damit ist bestätigt, dass im LP 21
definitiv keine Inhalte formuliert werden sollen. Es ist also nicht mehr klar,
was die Kinder in der Schule lernen. Kompetenzen sind leere Hülsen. Bildung
aber besteht aus Inhalten, aus gemeinsam durchdachten Sachverhalten. Diese
werden im Rahmen einer Klassengemeinschaft vermittelt, die nicht zuletzt auch
unentbehrliches Modell für unser demokratisches Zusammenleben ist.
„Heutige
Lehrpläne – und somit auch der Lehrplan 21 – legen verbindlich fest, was
Schülerinnen und Schüler in jedem Fachbereich und in jeder Schulstufe
(Kindergarten, Primarschule, Sekundarstufe I) zu einem bestimmten Zeitpunkt
wissen und können müssen.“
Kommentar: Die Formulierung ist irreführend.
Kompetenzen sind inhaltslose Hülsen, sie beschreiben oberflächliches Wissen und
Können, haben aber nichts damit zu tun, dass ein Sachverhalt oder eine
Kulturtechnik durchdrungen, erfasst und vertieft wird und damit auch wirklich
kompetent angewendet werden kann. Fachbereiche sind durch die Fächergruppen
so weit ausgedehnt, dass es Zufall sein wird, welcher Teilfachbereich
angeschaut wird.
„Der gemeinsame Lehrplan soll primär sicherstellen, dass
schweizweit die Ziele in allen Fachbereichen vergleichbar sind.“
Kommentar:
Dies ist ohne gemeinsame Inhalte und fachliche Ziele gar nicht möglich!
Lehrerteams legen zurzeit in mühseliger Kleinarbeit ausgesuchte Inhalte fest, damit
die Eltern der Schülerschaft wissen, was die Kinder in der Schule lernen. Wer
diese Arbeit nicht macht, ist von den Lehrmitteln abhängig. Diese neuerfundenen
Lehrmittel sind ohne klare Struktur, ohne schrittweise Anleitung und bieten
kaum die Möglichkeit zu üben. Was die Schüler mitnehmen sollen, bestimmen
marktbeherrschende Buchverlage.
„Zudem orientieren sie weitere
Anspruchsgruppen, wie Schulbehörden, Schulleitungen, Schülerinnen und Schüler,
deren Eltern sowie die abnehmenden Schulen der Sekundarstufe II und die
Pädagogischen Hochschulen als Aus- und Weiterbildungsinstitutionen über die in
der Volksschule zu erreichenden Ziele.“
Kommentar: Das bewusste Weglassen von
Inhalten, zusammen mit dem überladenen Mass an Kompetenzen, verlangt vom Lehrer
eine eigene Wahl, sowohl was Inhalte anbelangt als auch welche Kompetenzen er
wählt. Da diese nicht alle angeeignet werden können, herrscht Wildwuchs;
niemand weiss mehr, welche Schüler was lernen. Wie sollen da Ziele erfasst und
Anschlüsse gewährleistet werden?
„Es soll nicht nur Wissen – Inhalte bleiben
weiterhin zentral – vermittelt, sondern dieses in verschiedenen konkreten
Situationen angewendet werden können.“
Kommentar: Welche Inhalte? Jedem die
seinen?
„Diese zeitgemässe Orientierung an Wissen und Können in der Anwendung
ist praxis- und lebensnah.“
Kommentar: Die bisherige Schulbildung in der
Schweiz hat sich bewährt, ist praxis- und lebensnah. Das kommt immer wieder in
den Berufsmeisterschaften zum Ausdruck und im Erfolg des dualen
Bildungssystems, welches zurzeit grosse Beachtung im Ausland findet.
„Darüber
hinaus bilden Lehrpläne die Grundlage für die Schaffung von Lehrmitteln, Test-
und Diagnoseinstrumenten.“
Kommentar: Es werden nach einer falschen Theorie
massenhaft teure Lehrmittel produziert und, weil keine Inhalte mehr vorgegeben
sind, die Lehrer darauf beschränkt, diese Mittel zu benützen, was ihren
Handlungsspielraum wesentlich einschränkt. Vielmehr wird demnächst von einem
gut verdienenden Verlag bestimmt, was unsere Schüler in der kostbaren Schulzeit
mitbekommen. Je mehr das Gewicht beim Test liegt, desto mehr Abhängigkeit
besteht von den Grosskonzernen und ihren Vorgaben von Kompetenzen, die mit
vertieftem Lernen nichts mehr zu tun haben.
Wozu brauchen Lehrer
Diagnoseinstrumente? Der Kompetenzbegriff beinhaltet, dass auch Motivation,
Einsatz und Einstellungen der Schüler bewertet werden. Einstellungen reichen
aber in den privaten und persönlichen Bereich des Schülers, der in der
neutralen Volksschule geschützt werden muss!
„Die bisherigen Lehrpläne des
Kantons Graubünden stammen aus den Jahren 2002 (Kindergarten: Erziehungsplan),
1984 (Primarstufe) sowie 1993 (Sekundarstufe I) und werden nun durch den
Lehrplan 21 GR abgelöst.“
Kommentar: Das Alter einer Sache sagt nichts über
deren Qualität aus. Unser Volksschulsystem wäre flexibel genug gewesen, sich
Neuerungen wie der Digitalisierung und anderem sinnvoll anzupassen.
„Daran
beteiligt sind nicht nur die der «Interkantonalen Vereinbarung über die
Harmonisierung der obligatorischen Schule» (HarmoS-Konkordat) beigetretenen
Kantone, sondern auch die elf Kantone, die dem Konkordat nicht angehören
(darunter der Kanton Graubünden), welche aber die von Art. 62, Abs. 4 BV
geforderte Harmonisierungspflicht trotzdem zu erfüllen haben.“
Kommentar: Mit dem Nein zum
Harmos hat die Bevölkerung gegen einen fremdbestimmten Lehrplan, gegen die
Neuorientierung der Schule und vor allem gegen die Auflösung des selbständigen
Kindergartens gestimmt. Alle diese Anliegen hat man übergangen, ohne zu
informieren. Selbstverständlich hat niemand etwas dagegen, interkantonal zu
harmonisieren. Aber das neue System kann das nicht.
„Der Lehrplan 21 ist für
die Kantone nicht unmittelbar verbindlich.“
„Die kantonale Hoheit über die
Volksschule bleibt somit trotz der gemeinsamen Erarbeitung des Lehrplan 21
erhalten. Konkret auf den Lehrplan 21 bezogen bedeutet dies, dass jeder
einzelne Kanton über die Einführung des Lehrplans entscheidet.“
Kommentar: Was
uns die Gelegenheit gibt, die Sache in Ruhe zu Überdenken und die fragwürdige
Entwicklung unserer Volksschule zu bremsen. Wir haben das Recht dazu. Umso
stossender ist es, dass man diese Sache heimlich und leise ins Trockene bringen
wollte.
KOSTEN
DES LEHRPLANS
Knapp 300 000 Franken für Entwicklungskostenbeteiligung.
Sprachenlehrpläne rund
800 000 Franken
„… Verpflichtungskredit von 4,5 Mio. für
sämtliche 2’650 Lehrpersonen, welche im Kanton Graubünden in der Volksschule
unterrichten, obligatorische Weiterbildungen. Ein wesentlicher Teil dieser
Einführungsveranstaltungen hat inzwischen stattgefunden.“
Kommentar: Kosten
sind kein Argument, um die Qualität des Produktes zu betonen. All diese Kosten
hat man bewusst in Kauf genommen, bevor die Bevölkerung etwas zu sagen hatte.
Dieses Argument ist darum nicht richtig. Weshalb so viele Weiterbildungen, wenn
sich doch, so wird argumentiert, nichts ändern wird?
„Ändern die
Lektionentafeln und Lehrpläne, muss auch der Einsatz der Lehrmittel wieder neu
beurteilt werden.“
Kommentar: Unbedingt!
„Die in den letzten Jahren
entwickelten Lehrmittel sind auf den Lehrplan 21 abgestimmt. Allenfalls müssten
also neue Lehrmittel eigens für den Kanton Graubünden entwickelt werden.“
Kommentar: Dazu bestand kein demokratischer Auftrag! Wenn man für einen
Lehrplan Lehrmittel entwickelt, bevor über dessen Akzeptanz Gewissheit besteht,
geht man bewusst ein Risiko ein. Oder man geht davon aus, dass ein solcher
Lehrplan ohne Mitsprache der Bevölkerung durchgesetzt werden kann.
„Zudem
gilt zu beachten, dass der Kanton Lehrmittel neben Deutsch auch in Italienisch
und Romanisch (Idiome und Rumantsch Grischun) zur Verfügung stellen muss. Die
Kosten, welche eine separate Lehrplanerstellung einzig für den Kanton
Graubünden auslösen würde, können zum heutigen Zeitpunkt allerdings nicht
genauer beziffert werden.“
Kommentar: Es braucht keine neuen Lehrmittel. Man
könnte auf Unterrichtsmaterial zurückgreifen, welches sich bewährt hat und in
Ruhe und sorgfältig prüfen, wo neue Lehrmittel sinnvoll wären. Die Drohung mit
den Kosten soll von der Sache ablenken! Die Sachdiskussion ist das Eine, die
Kostenfrage das Andere. Materielle und immaterielle Kosten sind ausschliesslich
durch die überhastete und der demokratischen Legitimation ausweichende
Einführung des Lehrplan 21 erzeugt worden.
RECHSTSFRAGEN
„Ausnahmsweise sind Verwaltungsverordnungen jedoch anfechtbar, wenn sie
Aussenwirkungen entfalten und damit aus Sicht der Privaten einer gewöhnlichen
Rechtsverordnung gleichkommen (Kiener / Rütsche / Kuhn(…).“
Kommentar: Frage
der Einstellungen und Diagnosen? Diagnosen greifen den Schutz der Persönlichkeit
an. Die Einflussnahme in die Familien ist gross, wenn man Bildung ungefragt
ihrer Bedeutung entbindet. Negative Auswirkungen auf die Ausbildung der Kinder
durch ungefragt eingeführte falsche Lerntheorien fallen jetzt schon auf. So
etwas müsste man anfechten können. Die Eltern nehmen die Schulpflicht wahr und
gehen davon aus, dass ihre Kinder wie gehabt unterrichtet werden, bis sie dann
feststellen, dass ihre Kinder keinen vernünftigen Satz schreiben können.
Kinder, die auf ihre Bedürfnisse fokussiert werden, lassen sich nicht mehr
gerne anleiten. Damit wird der Einfluss der Familie auf das Lernen der Kinder
geschwächt und es wird ein Keil in die Familien getrieben. Man müsste klären,
wie weit man als Eltern Anspruch hat, dass Kinder Rechtschreibung lernen und
entsprechend unterrichtet werden. Wenn man Kinder nicht so anleitet, dass sie
schreiben, lesen und rechnen lernen, greift dies schwerwiegend in die Familien
ein.
Komitee Gute Schule Graubünden
c/o M. Klesse
Wingertweg 3
7215 Fanas
info@guteschule-gr.ch www.guteschule-gr.ch
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