23. Mai 2018

Allfälliger Streik um Pensionskasse legal

An der Delegiertenversammlung des LVB vom 21. März 2018 haben die anwesenden Delegierten einstimmig und ohne Enthaltungen der LVB-Geschäftsleitung den Auftrag zur Durchführung einer Urabstimmung über Kampfmassnahmen erteilt, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:

  1. Der Landrat kommt bei der Änderung des Pensionskassendekrets den Forderungen der Arbeitsgemeinschaft Basellandschaftlicher Personalverbände ABP, verglichen mit der vom Regierungsrat bevorzugten «Variante 4» der Landratsvorlage 2017/625 (Änderung des Pensionskassendekrets – Massnahmen des Kantons Basel-Landschaft in Folge der Reduktion des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes), nicht substanziell entgegen.
  2. Die laufenden rechtlichen Abklärungen weisen nicht darauf hin, dass ein Streik gegen den Landratsentscheid zum Pensionskassendekret klar unzulässig wäre.
Rechtsgutachten erachtet allfälligen Streik für bessere Pensionskassenleistungen als legal, LVB, 23.5.


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