An der Delegiertenversammlung des LVB vom 21. März 2018 haben die
anwesenden Delegierten einstimmig und ohne Enthaltungen der
LVB-Geschäftsleitung den Auftrag zur Durchführung einer Urabstimmung über
Kampfmassnahmen erteilt, sofern folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Der Landrat kommt bei der
Änderung des Pensionskassendekrets den Forderungen der Arbeitsgemeinschaft
Basellandschaftlicher Personalverbände ABP, verglichen mit der vom
Regierungsrat bevorzugten «Variante 4» der Landratsvorlage 2017/625 (Änderung des
Pensionskassendekrets – Massnahmen des Kantons Basel-Landschaft in Folge
der Reduktion des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes),
nicht substanziell entgegen.
- Die laufenden rechtlichen Abklärungen weisen nicht darauf hin, dass ein Streik gegen den Landratsentscheid zum Pensionskassendekret klar unzulässig wäre.
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