25. April 2018

Regierung lehnt Baselbieter Initiativen ab

Der Baselbieter Regierungsrat lehnt die beiden Bildungsinitiativen des kantonalen Lehrervereins ab. In seinen Augen würden sie neue, starre «Sparregeln» bringen und ebenfalls starre und unzweckmässige Vorschriften für das Bildungswesen.
Die Bildungsinitiativen hatte der Lehrerverein Baselland (LVB) vor rund einem Jahr eingereicht. Sie wollen verhindern, dass Abbau die Schulen im Baselbiet schwächt.
Die eine Initiative trägt den Titel «Bildungsressourcen gerecht verteilen und für das Wesentliche einsetzen!». Sie will Kanton und Gemeinden gesetzlich verpflichten, genügend finanzielle Mittel für nachhaltige Qualität der Schulbildung zur Verfügung zu stellen.
Die Initiativen wollen verhindern, dass die Schulen geschwächt werden, Bild: Florian Bärtschiger
Baselbieter Regierungsrat lehnt Bildungsinitiativen ab, Basler Zeitung, 25.4.


Überkantonale Projekte in Frage gestellt
Im Bildungsgesetz soll gemäss Initiative festgeschrieben werden, auf welchem Weg allfällige Einsparungen im Bildungsbereich erzielt werden müssen. Der Regierungsrat befürchtet, dass die verlangten Vorgaben die Entwicklung des Bildungswesens im Kanton behindern.

Verlangt wird unter anderem der Verzicht auf neue überkantonale Reformprojekte, wenn gespart werden muss. Dies stört den Regierungsrat: Solche Projekte seien entscheidend für die Weiterentwicklung der Schulen, schreibt er zum am Mittwoch veröffentlichten Antrag an den Landrat.

Die Wahrscheinlichkeit würde zunehmen, dass die Schultypen und Bildungsstufen gegeneinander ausgespielt würden, gibt der Regierungsrat ausserdem zu bedenken. Die Bildung würde mit den verlangten «Sparregeln» anders behandelt als beispielsweise die Gesundheit oder Infrastruktur.

Die zweite Initiative mit dem Titel «Stopp dem Abbau an den öffentlichen Schulen!» will den Schutz «essentieller Rahmenbedingungen» im Bildungsgesetz verankern. Auch zu ihr beantragt der Regierungsrat ein Nein.

Schutz für bestimmte Fächer
Namentlich verlangt die Initiative im Landrat ein Zweidrittelsmehr wenn es um die Vergrösserung der Schulklassen geht. Damit wären entsprechende Gesetzesänderungen kaum mehr möglich, gab der Regierungsrat zu bedenken. Werde die Hürde nicht gemeistert, könne auch nicht abschliessend an der Urne entschieden werden.
Die gleiche Quote im Parlament wird verlangt, wenn die Gesamtzahl der Lektionen der handwerklichen, gestalterischen und musischen Fächer pro Schulstufe gesenkt werden soll. In den Augen der Regierung wären diese Fächer damit besonders geschützt, während dies beispielsweise für Mathematik oder Freifächer nicht der Fall wäre. Weiter will der Regierungsrat die «individuelle Vor- und Nachbereitungszeit pro Lektion» der Lehrerinnen und Lehrer neu in einem Dekret und nicht in einer Verordnung zu regeln, wie es die Initiative will. Er will die Lehrkräfte nicht anders behandeln als das übrige Personal des Kantons.

Entscheid des Kantonsgerichts
Wegen diesem letzten Punkt hatte der Landrat auf Antrag der Regierung die Initiative für teilweise ungültig erklärt. Grund war, dass dem Parlament Vorgaben zur Ausgestaltung eines Dekrets gemacht würden. Das Kantonsgericht entschied dann aber «in dubio pro populo», dass die Gesetzesinitiative rechtlich zulässig sei.


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