23. März 2018

Wäre Baselbieter Streik legal?

Der Lehrerverein kündigt eine Urabstimmung über Kampfmassnahmen an, sollte der Landrat dem Staatspersonal bei den Rentenleistungen nicht entgegenkommen.
Finanzminister Lauber: "Der Landrat entscheidet abschliessend." Bild: Archiv Basellandschaftliche Zeitung
Baselbieter Lehrer untermauern ihre Streikdrohung - Anton Lauber spricht schon mal Klartext, Basellandschaftliche Zeitung, 23.3. von Michael Nittnaus
Leistung vor Alter, Basler Zeitung, 23.3.

Die Schüler demonstrieren diese Woche schon gegen Abbaumassnahmen und lassen dafür teils den Unterricht sausen. In Baselland wird es nun immer wahrscheinlicher, dass auch die Lehrer bald streiken. Dies nicht wegen des allgemeinen «Bildungsabbaus», sondern ganz konkret wegen der bevorstehenden Verschlechterung der Rentenleistungen für das gesamte Staatspersonal ab 2019. Weil die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) entschied, den technischen Zins- und den Umwandlungssatz zu senken, drohen Renteneinbussen von durchschnittlich 14 Prozent.
Die Regierung möchte etwas Gegensteuer geben und das Pensionskassendekret so ändern, dass die Renten im Schnitt noch um 7 Prozent sinken. Die entsprechende Vorlage ist zurzeit in der Personalkommission zur Vorberatung und kommt am 31. Mai in den Landrat. Für den Lehrerverein Baselland (LVB) ist die Regierungsvariante zu knausrig. Nicht zuletzt, weil sich seither die finanzielle Situation des Kantons markant verbessert hat (bz berichtete).
Am Mittwochabend erteilten die 60 anwesenden Delegierten an ihrer Versammlung der LVB-Geschäftsleitung die Bewilligung, eine Urabstimmung über Kampfmassnahmen durchzuführen, sollte der Landrat «den Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der Baselbieter Personalverbände (ABP) nicht substanziell entgegenkommen». Die ABP, zu der neben LVB auch der Verband des Personals öffentlicher Dienste, der Polizeipersonalverband sowie der Verband der Staats- und Gemeindeangestellten gehören, fordert 40 Millionen Franken zusätzlich, um die Einbussen gewisser Jahrgänge stärker abzufedern.
Unklar, ob Streik illegal wäre
Gemäss LVB-Mitteilung müssten Angestellte, die in den 1960er-Jahren geboren wurden, «kumulierte Verluste von fast 30 Prozent ihrer Altersrente befürchten». Dabei sind allerdings auch die Verluste durch die BLPK-Reform 2014 miteinberechnet. Für die Lehrer ist das Mass nun voll. Sollte die bürgerliche Landratsmehrheit, die teils gar keine Abfederung möchte, nicht davon abrücken, «droht in Baselland die Aufkündigung des Arbeitsfriedens, was für die Reputation des Kantons nicht weniger als einen Totalschaden darstellte», schreibt der LVB. Unterstützt wird der Verein bereits vom Vorstand der Amtlichen Kantonalkonferenz der Lehrer (AKK).
Die weiteren ABP-Verbände warten noch ab. Denn noch ist nicht einmal klar, ob gegen eine Dekretsänderung überhaupt Kampfmassnahmen ergriffen werden dürfen. «Wir wollen natürlich nicht illegal streiken», sagt LVB-Geschäftsführer Michael Weiss zur bz. Das Recht zu streiken stehe mittlerweile zwar in der Bundesverfassung, doch gelte dies nicht für Streiks, die politische Entscheide kippen wollen.
Da der Kanton hier aber sowohl Gesetzgeber als auch Arbeitgeber sei, sei die Situation unklar. Weiss verweist auf eine Dissertation, die Streiks gegen Gesetzesänderungen als illegal, solche gegen Verordnungen aber als legal einstufe. Hier geht es aber um ein Dekret, über das der Landrat abschliessend und ohne Referendumsmöglichkeit beschliesst. Weiss: «Hier fehlt es an Literatur und Rechtsprechung.» Der LVB hat deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Ob legal oder nicht, Finanzdirektor Anton Lauber spricht schon mal Klartext: «Der Landrat entscheidet abschliessend. Danach nützt ein Streik gar nichts», sagt er zur bz. Das Personal dürfe sich gerne vor der Debatte engagieren, doch danach sollte es den Landratsentscheid akzeptieren.


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