Der Lehrerverein kündigt eine Urabstimmung über Kampfmassnahmen an,
sollte der Landrat dem Staatspersonal bei den Rentenleistungen nicht
entgegenkommen.
Finanzminister Lauber: "Der Landrat entscheidet abschliessend." Bild: Archiv Basellandschaftliche Zeitung
Baselbieter Lehrer untermauern ihre Streikdrohung - Anton Lauber spricht schon mal Klartext, Basellandschaftliche Zeitung, 23.3. von Michael Nittnaus
Leistung vor Alter, Basler Zeitung, 23.3.
Leistung vor Alter, Basler Zeitung, 23.3.
Die Schüler demonstrieren
diese Woche schon gegen Abbaumassnahmen und lassen dafür teils
den Unterricht sausen. In Baselland wird es nun immer wahrscheinlicher, dass
auch die Lehrer bald streiken. Dies nicht wegen des allgemeinen
«Bildungsabbaus», sondern ganz konkret wegen der bevorstehenden
Verschlechterung der Rentenleistungen für das gesamte Staatspersonal ab 2019.
Weil die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) entschied, den technischen
Zins- und den Umwandlungssatz zu senken, drohen Renteneinbussen von
durchschnittlich 14 Prozent.
Die
Regierung möchte etwas Gegensteuer geben und das Pensionskassendekret so
ändern, dass die Renten im Schnitt noch um 7 Prozent sinken. Die entsprechende
Vorlage ist zurzeit in der Personalkommission zur Vorberatung und kommt am 31.
Mai in den Landrat. Für den Lehrerverein Baselland (LVB) ist die
Regierungsvariante zu knausrig. Nicht zuletzt, weil sich seither die finanzielle
Situation des Kantons markant verbessert hat (bz berichtete).
Am
Mittwochabend erteilten die 60 anwesenden Delegierten an ihrer Versammlung der
LVB-Geschäftsleitung die Bewilligung, eine Urabstimmung über Kampfmassnahmen
durchzuführen, sollte der Landrat «den Forderungen der Arbeitsgemeinschaft der
Baselbieter Personalverbände (ABP) nicht substanziell entgegenkommen». Die ABP,
zu der neben LVB auch der Verband des Personals öffentlicher Dienste, der
Polizeipersonalverband sowie der Verband der Staats- und Gemeindeangestellten
gehören, fordert 40 Millionen Franken zusätzlich, um die Einbussen gewisser
Jahrgänge stärker abzufedern.
Unklar, ob
Streik illegal wäre
Gemäss
LVB-Mitteilung müssten Angestellte, die in den 1960er-Jahren geboren wurden,
«kumulierte Verluste von fast 30 Prozent ihrer Altersrente befürchten». Dabei
sind allerdings auch die Verluste durch die BLPK-Reform 2014 miteinberechnet.
Für die Lehrer ist das Mass nun voll. Sollte die bürgerliche Landratsmehrheit,
die teils gar keine Abfederung möchte, nicht davon abrücken, «droht in
Baselland die Aufkündigung des Arbeitsfriedens, was für die Reputation des
Kantons nicht weniger als einen Totalschaden darstellte», schreibt der LVB.
Unterstützt wird der Verein bereits vom Vorstand der Amtlichen Kantonalkonferenz
der Lehrer (AKK).
Die weiteren
ABP-Verbände warten noch ab. Denn noch ist nicht einmal klar, ob gegen eine
Dekretsänderung überhaupt Kampfmassnahmen ergriffen werden dürfen. «Wir wollen
natürlich nicht illegal streiken», sagt LVB-Geschäftsführer Michael Weiss zur
bz. Das Recht zu streiken stehe mittlerweile zwar in der Bundesverfassung, doch
gelte dies nicht für Streiks, die politische Entscheide kippen wollen.
Da der
Kanton hier aber sowohl Gesetzgeber als auch Arbeitgeber sei, sei die Situation
unklar. Weiss verweist auf eine Dissertation, die Streiks gegen
Gesetzesänderungen als illegal, solche gegen Verordnungen aber als legal
einstufe. Hier geht es aber um ein Dekret, über das der Landrat abschliessend
und ohne Referendumsmöglichkeit beschliesst. Weiss: «Hier fehlt es an Literatur
und Rechtsprechung.» Der LVB hat deshalb ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Ob legal
oder nicht, Finanzdirektor Anton Lauber spricht schon mal Klartext: «Der
Landrat entscheidet abschliessend. Danach nützt ein Streik gar nichts», sagt er
zur bz. Das Personal dürfe sich gerne vor der Debatte engagieren, doch danach
sollte es den Landratsentscheid akzeptieren.
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