21. März 2018

Entrechtung der Eltern


Die Entwicklung der Bildung scheint mir bedenklich. So wie es aussieht, versucht man Systeme, die man neu eingeführt hat und sich nicht bewährt haben oder nicht umgesetzt wurden, noch mit Verordnungen zu betonieren. Ich als Vater verstehe hier nur Bahnhof. Ein Schulbetrieb, in welchem ein Drittel der Kinder Medikamente oder therapeutische Betreuung braucht, um darin zu bestehen, und welches nach neun Schuljahren 20 Prozent als funktionale Analphabeten entlässt, versucht mit Verordnungen zu festigen, wie es läuft – das alles ist mir ein Rätsel.
Zur Entrechtung der Eltern in Schulbelangen, Basler Zeitung, 21.3. Leserbrief von Fredi Jaberg


In dieser Anpassung im Bildungsgesetz wird dann auch gleich noch das Recht der Eltern entfernt, zu bestimmen, ob und wie dessen Kinder in der Schule speziell gefördert oder sonderbeschult werden. Da darf man dann nur noch zusehen, was die Schule so mit den Kindern macht. Auch müssen das nicht mehr Fachärzte entscheiden, sondern die AVS ist zuständig, also die Verwaltung.
Mir sind mehrere Fälle bekannt, in welchen Schüler/innen von Lehrperson Drogen zur Persönlichkeitsveränderung so stark aufgedrängt wurden, dass die Eltern es als verordnet empfanden. Oder eine Sonderbeschulung schon beschlossene Sache war, was später als fataler Fehler entlarvt wurde.
Wie kann man nur so vorgehen? Liebe Politiker und Politikerinnen, ich bitte Sie dringend, in diesem Jahr, in dem so viele Weichen in der Bildung zu stellen sind, etwas in sich zu gehen und wieder für eine gute Schule einzustehen. Eine gescheiterte Reform ist eben besonders herausfordernd. Das Alte geht nicht und das Eingeführte ist gescheitert. Es braucht Ihren Einsatz, ansonsten sind die nächsten zehn Jahre Bildung ein Schaden für zu viele.


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