8. Februar 2018

Totalrevision des Anerkennungsreglements für Lehrdiplome


Die EDK unterzieht ihre Reglemente zur gesamtschweizerischen Anerkennung von Lehrdiplomen einer Totalrevision. Es handelt sich in erster Linie um eine formale Revision. Inhaltlich hat man sich weitgehend an den heute gültigen Regelungen orientiert.
Revision der Anerkennungsreglemente Lehrdiplome: EDK startet Anhörung, EDK, 6.2.

Die EDK ist zuständig für die gesamtschweizerische Anerkennung der Lehrdiplome für die obligatorische Schule und  Maturitätsschulen. Grundlage für die Anerkennung bilden heute mehrere Reglemente, die in den 1990er-Jahren erarbeitet worden sind. Diese sind in den vergangenen Jahren mehrfach revidiert und ergänzt worden (Einführung Bologna, Einführung Quereinstieg etc.). Sie sind nun im Rahmen einer Totalrevision in einem Text zusammengeführt und formal bereinigt worden. 


Inhaltlich hat man sich bei der Revision an den Anforderungen orientiert, die heute in den EDK-Reglementen für die gesamtschweizerische Anerkennung der Diplome vorausgesetzt werden. Dazu gehören Anforderungen an die Zulassung, die Dauer der Ausbildung (Bachelor für die Primarstufe, Master für die Sekundarstufe I), die Ausbildungsziele und -inhalte oder die Qualifikation der Dozierenden und Praxislehrkräfte. Diese Regelungen haben sich in den vergangenen Jahren bewährt und sind weitgehend unverändert übernommen worden. 

Gleichwohl werden auch einige Ergänzungen und Präzisierungen vorgenommen. So wird beispielsweise vorgeschlagen, unter bestimmten Voraussetzungen neu auch Absolventinnen und Absolventen eines Fachhochschulstudiums auf Bachelor- und Masterstufe zur Ausbildung für Maturitätsschullehrpersonen zuzulassen. Ein weiterer Vorschlag besteht darin, eine heute an der Mehrheit der Hochschulen bestehende Praxis auch als Anforderung für die gesamtschweizerische Anerkennung zu stipulieren; es handelt sich um die Durchführung einer Eignungsprüfung bei den angehenden Lehrpersonen. Andere Anpassungen stehen im Zusammenhang mit dem neuen Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz des Bundes (HFKG). So wird künftig auch die Akkreditierung der Hochschulen gemäss HFKG eine Voraussetzung für die gesamtschweizerische Anerkennung der Diplome sein. 

Der EDK-Vorstand hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2018 die Anhörung zum totalrevidierten Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen eröffnet. Sie dauert bis Ende Juni 2018. Das neue Reglement soll die bisherigen Anerkennungsreglemente für die Vorschulstufe/Primarstufe (1999), für die Sekundarstufe I (1999) und für Maturitätsschulen (1998) sowie dazugehörige Richtlinien ersetzen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen