6. Februar 2018

Solothurner Skilager nicht von Bundesgerichtsurteil betroffen

Schullager sollen nicht mehr als 16 Franken pro Tag und Kind kosten, sagt das Bundesgericht. Also deutlich weniger, als das, was Eltern heute bezahlen. Das Urteil bedeutet aber nicht das Ende von Solothurner Skilagern.
Eltern sollen weniger für Schullager zahlen - Droht Solothurner Skilagern das Aus? Solothurner Zeitung, 5.2. von Noëlle Karpf


Skier und Sporttaschen in den Car laden, den Eltern vom Bus aus zuwinken, und ab geht’s ins Skilager. Auch Solothurner Schulen führen auf die Sportferien hin wieder Lagerwochen durch. Günstig ist dieses Programm nicht. Für Unterkunft, Skipass und Mahlzeiten zahlen Eltern je nach Dauer des Lagers schnell einmal über 100 Franken. Nun fällte das Bundesgericht im Dezember einen Entscheid, der diese Kosten einschränkt (siehe auch Box). Eltern sollten für Lager nur das zahlen, was sie zu Hause einsparen, wenn ihr Nachwuchs nicht da ist. Also beispielsweise Beiträge für die Mahlzeiten, die das Kind im Skilager einnimmt. Laut Bundesgericht liegen diese Beiträge zwischen 10 und 16 Franken pro Tag.

Nur für obligatorische Lager
16 Franken am Tag: Das macht rund 80 Franken für fünf Tage. 80 Franken für einen 5-Tages-Skipass, Übernachtungen und Mahlzeiten, nicht zu vergessen für fünf Arbeitstage von Lehrpersonen. Das reicht nicht. Das einwöchige Skilager der Solothurner Stadtschulen etwa kostet 310 Franken. Trotzdem hat das Bundesgerichtsurteil darauf keinen Einfluss, wie Schuldirektorin Irene Schori kurz erklärt: «In den Stadtschulen Solothurn gibt es keine obligatorischen Ski- und Sportlager.» Hiesige Skilager finden jeweils in den Sportferien statt, die Anmeldung ist freiwillig. Schori trifft damit den Kernaspekt des Bundesgerichts: Laut
diesem sind nämlich nur Schullager betroffen, die obligatorisch sind.

Das bestätigt eine Anfrage beim Kanton: Das Urteil habe keine direkten Auswirkungen auf die Durchführung von Lagern hiesiger Schulen, so Yolanda Klaus, Leiterin des Volksschulamtes. Die Erklärung: Lager und Exkursionen, die während der Grundschulzeit stattfinden, seien nicht zwingend Teil des notwendigen und ausreichenden Grundschulunterrichts. Dieser muss laut Bundesverfassung unentgeltlich sein, damit in der Schweiz jedes Kind in die Schule kann – und solchen aus Familien mit weniger Einkommen auch etwa Schulmaterial nicht verwehrt bleibt. Sportlager und Exkursionen während der Schulzeit, an welchen die Schüler nicht teilnehmen müssen, sind nicht betroffen. «Angemessene Elternbeiträge können verlangt werden», stellt Klaus fest. Schliesslich könnten Eltern ihre Kinder ja auch vom Lager abmelden. Diese nehmen dann an einem Ersatzprogramm der Schule teil.

Papiersammeln für Skilager
Alternatives Programm zu Schullager gibt es auch in Olten, wie Gesamtschulleiter Ueli Kleiner auf Anfrage informiert. Es seien aber jeweils nur sehr wenige Schülerinnen und Schüler, die sich nicht am Lager beteiligten. Diese werden je zur Hälfte von der Stadt und den Eltern finanziert, welche rund 250 Franken bezahlen. Es gebe zudem einen Sozialtarif, falls Eltern das Lager nicht finanzieren könnten, so Kleiner weiter. Auch in Olten ändert das Bundesgerichtsurteil soweit nichts. Man wolle Skilager als «wichtigen Teil der Lern- und Schulkultur beibehalten».

Dieser Tenor herrscht auch in Grenchen. «Ich gehe momentan davon aus, dass es Möglichkeiten gibt, die erwähnten Schulanlässe auch weiterhin durchführen zu können», sagt Gesamtschulleiter Hubert Bläsi. Die Fragestellung sei zwar noch nicht offiziell thematisiert worden. Grundsätzlich orientiere man sich aber an den Aussagen des Kantons. Weil auch Grenchner Schullager nicht obligatorisch sind, gibt es Ersatzunterricht für Schüler, die nicht mitfahren. Eltern, die die Beträge von 125 Franken pro Lagerwoche nicht zahlen können, werden finanziell unterstützt. Für das Szenario, dass Eltern künftig weniger zahlen, hat Bläsi bereits einen Vorschlag: «Elternbeiträge könnten zum Beispiel durch ideenreiche Aktionen oder die Papiersammlungskasse gemildert werden.» Er schätze den Wert von Lagern und «fände es schade, wenn diese nicht mehr stattfinden können», schliesst Bläsi.

Freiwillig – aber empfohlen
Das Volksschulamt teilt diese Meinung: «Wir begrüssen die Durchführung von Veranstaltungen wie beispielsweise Lager und Exkursionen. Sie bereichern den Schulalltag und ermöglichen wertvolle Erfahrungen und Begegnungen mit der Natur und realen Lernorten ausserhalb des Schulzimmers», hält Yolanda Klaus fest.
Laut der Chefin des Volksschulamtes sieht zudem die Vollzugsverordnung zum Volksschulgesetz die Möglichkeit der Durchführung von Lagern während der Schulzeit ausdrücklich vor. Auch im Lehrplan heisst es: «Pädagogisch gesehen sind Lager wertvoll, weil sie Wesentliches zur sozialen Erziehung beitragen.» Solothurner Skilager sind «pädagogisch wertvoll» und «erwünscht» – aber eben nicht obligatorisch. Deshalb dürfen sie auch weiterhin etwas kosten. Trotz Bundesgerichtsurteil.


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