Schullager sollen nicht mehr als 16 Franken pro Tag
und Kind kosten, sagt das Bundesgericht. Also deutlich weniger, als das, was
Eltern heute bezahlen. Das Urteil bedeutet aber nicht das Ende von Solothurner
Skilagern.
Eltern sollen weniger für Schullager zahlen - Droht Solothurner Skilagern das Aus? Solothurner Zeitung, 5.2. von Noëlle Karpf
Skier und Sporttaschen in den Car laden, den Eltern
vom Bus aus zuwinken, und ab geht’s ins Skilager. Auch Solothurner Schulen
führen auf die Sportferien hin wieder Lagerwochen durch. Günstig ist dieses
Programm nicht. Für Unterkunft, Skipass und Mahlzeiten zahlen Eltern je nach
Dauer des Lagers schnell einmal über 100 Franken. Nun fällte das Bundesgericht
im Dezember einen Entscheid, der diese Kosten einschränkt (siehe auch Box).
Eltern sollten für Lager nur das zahlen, was sie zu Hause einsparen, wenn ihr
Nachwuchs nicht da ist. Also beispielsweise Beiträge für die Mahlzeiten, die
das Kind im Skilager einnimmt. Laut Bundesgericht liegen diese Beiträge
zwischen 10 und 16 Franken pro Tag.
Nur für obligatorische Lager
16 Franken am Tag: Das macht rund 80 Franken für
fünf Tage. 80 Franken für einen 5-Tages-Skipass, Übernachtungen und Mahlzeiten,
nicht zu vergessen für fünf Arbeitstage von Lehrpersonen. Das reicht nicht. Das
einwöchige Skilager der Solothurner Stadtschulen etwa kostet 310 Franken.
Trotzdem hat das Bundesgerichtsurteil darauf keinen Einfluss, wie
Schuldirektorin Irene Schori kurz erklärt: «In den Stadtschulen Solothurn gibt
es keine obligatorischen Ski- und Sportlager.» Hiesige Skilager finden jeweils
in den Sportferien statt, die Anmeldung ist freiwillig. Schori trifft damit den
Kernaspekt des Bundesgerichts: Laut
diesem sind nämlich nur Schullager betroffen, die obligatorisch sind.
diesem sind nämlich nur Schullager betroffen, die obligatorisch sind.
Das bestätigt eine Anfrage beim Kanton: Das Urteil
habe keine direkten Auswirkungen auf die Durchführung von Lagern hiesiger
Schulen, so Yolanda Klaus, Leiterin des Volksschulamtes. Die Erklärung: Lager
und Exkursionen, die während der Grundschulzeit stattfinden, seien nicht
zwingend Teil des notwendigen und ausreichenden Grundschulunterrichts. Dieser
muss laut Bundesverfassung unentgeltlich sein, damit in der Schweiz jedes Kind
in die Schule kann – und solchen aus Familien mit weniger Einkommen auch etwa
Schulmaterial nicht verwehrt bleibt. Sportlager und Exkursionen während der
Schulzeit, an welchen die Schüler nicht teilnehmen müssen, sind nicht
betroffen. «Angemessene Elternbeiträge können verlangt werden», stellt Klaus
fest. Schliesslich könnten Eltern ihre Kinder ja auch vom Lager abmelden. Diese
nehmen dann an einem Ersatzprogramm der Schule teil.
Papiersammeln für Skilager
Alternatives Programm zu Schullager gibt es auch in
Olten, wie Gesamtschulleiter Ueli Kleiner auf Anfrage informiert. Es seien aber
jeweils nur sehr wenige Schülerinnen und Schüler, die sich nicht am Lager
beteiligten. Diese werden je zur Hälfte von der Stadt und den Eltern
finanziert, welche rund 250 Franken bezahlen. Es gebe zudem einen Sozialtarif,
falls Eltern das Lager nicht finanzieren könnten, so Kleiner weiter. Auch in
Olten ändert das Bundesgerichtsurteil soweit nichts. Man wolle Skilager als
«wichtigen Teil der Lern- und Schulkultur beibehalten».
Dieser Tenor herrscht auch in Grenchen. «Ich gehe
momentan davon aus, dass es Möglichkeiten gibt, die erwähnten Schulanlässe auch
weiterhin durchführen zu können», sagt Gesamtschulleiter Hubert Bläsi. Die
Fragestellung sei zwar noch nicht offiziell thematisiert worden. Grundsätzlich orientiere
man sich aber an den Aussagen des Kantons. Weil auch Grenchner Schullager nicht
obligatorisch sind, gibt es Ersatzunterricht für Schüler, die nicht mitfahren.
Eltern, die die Beträge von 125 Franken pro Lagerwoche nicht zahlen können,
werden finanziell unterstützt. Für das Szenario, dass Eltern künftig weniger
zahlen, hat Bläsi bereits einen Vorschlag: «Elternbeiträge könnten zum Beispiel
durch ideenreiche Aktionen oder die Papiersammlungskasse gemildert werden.» Er
schätze den Wert von Lagern und «fände es schade, wenn diese nicht mehr
stattfinden können», schliesst Bläsi.
Freiwillig – aber empfohlen
Das Volksschulamt teilt diese Meinung: «Wir
begrüssen die Durchführung von Veranstaltungen wie beispielsweise Lager und
Exkursionen. Sie bereichern den Schulalltag und ermöglichen wertvolle
Erfahrungen und Begegnungen mit der Natur und realen Lernorten ausserhalb des
Schulzimmers», hält Yolanda Klaus fest.
Laut der Chefin des Volksschulamtes sieht zudem die
Vollzugsverordnung zum Volksschulgesetz die Möglichkeit der Durchführung von
Lagern während der Schulzeit ausdrücklich vor. Auch im Lehrplan heisst es:
«Pädagogisch gesehen sind Lager wertvoll, weil sie Wesentliches zur sozialen
Erziehung beitragen.» Solothurner Skilager sind «pädagogisch wertvoll» und
«erwünscht» – aber eben nicht obligatorisch. Deshalb dürfen sie auch weiterhin
etwas kosten. Trotz Bundesgerichtsurteil.
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