15. Februar 2018

Grobe Fehlinformation in der Berner Zeitung

In einem Beitrag informiert die Berner Zeitung über die anstehende Berner Abstimmung zur Mitsprache bei Lehrplänen. Dabei kommt man auch auf die entsprechende Abstimmung im Kanton Zürich zu sprechen. Doch der Beitrag enthält eine grobe Fehlinformation:

8. Gibt es auch andernorts Bemühungen, den Lehrplan 21 zu verhindern?
Der Kanton Zürich stimmt wie Bern am 4. März über eine ähn­liche Initiative ab. Diese würde aber nicht rückwirkend gelten.

Natürlich gilt auch die Zürcher Initiative rückwirkend. Die Übergangsbestimmung im Initiativtext lautet: 
"Lehrpläne, welche nach Einreichung der Volksinitiative beschlossen wurden, bedürfen der Genehmigung durch den Kantonsrat. Der Kantonsratsbeschluss, mit dem der Lehrplan genehmigt wird, unterliegt dem fakultativen Referendum."

Die Zürcher Initiative wurde im Mai 2015 eingereicht.

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