25. Februar 2018

Arbeits- und Lernverhalten soll neu übertrittsrelevant werden

Aus sieben Reglementen mach eine Verordnung: Das Verfahren zur Aufnahme an den Zürcher Maturitätsschulen soll vereinfacht werden. Die Bildungsdirektion schickt das Papier in die Vernehmlassung, wie der Regierungsrat am Freitag mitgeteilt hat. Darin werden jedoch nicht bloss Prüfungszeitpunkte angeglichen und Regelungen vereinheitlicht. Vor allem für Sekundarschüler, die ein Kurzzeitgymnasium besuchen wollen, ändert sich einiges. Zunächst sollen deren Vornoten wieder «angemessen berücksichtigt» werden, wie es der Kantonsrat 2015 mit dem geänderten Mittelschulgesetz beschlossen hatte.
Vornoten zählen wieder fürs Gymnasium, NZZ, 24.2. von Lena Schenkel


Lernverhalten fliesst mit ein
Konkret davon betroffen sind jedoch nur Sek-A-Schüler, die alle Fächer in der obersten Anforderungsstufe besucht haben. Ihre Vornoten entscheiden neben dem Resultat der Aufnahmeprüfung zur Hälfte über die Aufnahme. Bei den übrigen Kandidaten werden sie nicht mitgezählt. Sek-B-Schüler, die sich seit 2015 ebenfalls um einen Platz im Gymnasium bewerben können, benötigen neu die Empfehlung eines Lehrers.

Sofern die Vornoten mit einberechnet werden, zählen nicht mehr nur diejenigen in Deutsch und Mathematik, sondern zu gleichen Teilen auch jene in Englisch, Französisch und Naturwissenschaften. Zudem fliesst der Zeugniseintrag zum Arbeits- und Lernverhalten mit ein. Die Lehrer bewerten hier sechs Aspekte, darunter die Pünktlichkeit, die Sorgfalt, die Mitarbeit im Unterricht oder die Teamfähigkeit der Jugendlichen auf einer Skala von Doppelminus bis Doppelplus. Damit sie in die Vornoten einbezogen werden können, sollen die Werte in eine Note umgerechnet werden.

Eine Aufnahmeprüfung legen die Anwärter auf ein Zürcher Kurzzeitgymnasium künftig nur noch in Deutsch und Mathematik ab – Französisch wird nicht mehr geprüft und fliesst bloss noch via Vornote ins Ergebnis ein. Schüler, die in der schriftlichen Prüfung ein knappes Resultat erzielen, können künftig keine mündliche Nachprüfung mehr ablegen. Erreichen die Sekundarschüler gesamthaft eine 4,75 (mit Vornoten) beziehungsweise eine 4,5 (ohne Vornoten), haben sie es ans Kurzzeitgymnasium geschafft.

Die Zeugnishürde liegt somit etwas höher als heute, wo es ohne Vornoten eine 4 braucht. Zunächst hatte man diese für Schüler ohne Vornoten bloss auf 4,25 anheben wollen. Rechnerisch wären damit jedoch Schüler mit tieferen Vornoten gegenüber Privat- und anderen Schülern benachteiligt worden, erklärt der Chef des Mittelschul- und Berufsbildungsamts, Niklaus Schatzmann. Für das Langzeitgymnasium sollen ebenfalls höhere Notenschwellen gelten: 4,75 statt 4,5 (mit Vornoten) und 4,5 statt 4 (ohne Vornoten). Trotzdem werde die Selektion insgesamt nicht verschärft, betont Schatzmann; die Aufnahmeprüfungen müssten künftig weniger hart benotet werden.

Probezeitregeln unverändert
Als Grundlage dienten dem Vernehmlassungsentwurf Eckwerte, die der Bildungsrat vorletzten Herbst definiert hatte. Weil Vertreter der Volks- und der Mittelschulen breit mitgewirkt hätten, rechnet Schatzmann trotz engem Zeitplan – die Änderungen sollen 2019/20 in Kraft treten – nicht mit erheblichen Veränderungen. Dazu beitragen dürfte, dass sich an den Probezeitbestimmungen vorerst nichts ändert – dort hätten die Positionen stark variiert, sagt Schatzmann.

Dass neu auch das Verhalten der Jugendlichen zu den Aufnahmekriterien gehört, sorgte indes bereits damals für mediales Aufsehen. Schatzmann wiegelt ab: Es mache bloss ein Zwölftel der ­Gesamtbeurteilung aus. Aber trotzdem: «Die Leistungsbereitschaft ist wichtig, um vier weitere Jahre Vollzeit zur Schule zu gehen», sagt er. Damit würden die Gymnasiumsanwärter gleich behandelt wie ihre Mitschüler, die sich für Lehrstellen bewürben. Deren Arbeits- und Lernverhalten wird schon länger in die Eignungsabklärung mit einbezogen. Dass die Aufnahmeprüfung für Französisch abgeschafft wird, schwäche das Fach nicht, findet Schatzmann – im Gegenteil: Da dafür nur noch die Vornoten zählten, werde es auf Sekundarstufe gestärkt.

Geändert werden auch die Aufnahmeprüfungen für Handels-, Informatik- und Berufsmittelschulen. Sie setzen künftig einen Schnitt von 4,5 voraus, leicht tiefer als der von Gymnasien. Wer die höhere Limite für die Kantonsschule nicht schafft, kann ohne Zusatzprüfung an die Handelsmittelschule wechseln, sofern er oder sie deren Anforderungen erfüllt.


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