Aus sieben Reglementen mach eine Verordnung: Das Verfahren zur Aufnahme
an den Zürcher Maturitätsschulen soll vereinfacht werden. Die Bildungsdirektion
schickt das Papier in die Vernehmlassung, wie der Regierungsrat am Freitag
mitgeteilt hat. Darin werden jedoch nicht bloss Prüfungszeitpunkte angeglichen
und Regelungen vereinheitlicht. Vor allem für Sekundarschüler, die ein
Kurzzeitgymnasium besuchen wollen, ändert sich einiges. Zunächst sollen deren
Vornoten wieder «angemessen berücksichtigt» werden, wie es der Kantonsrat 2015
mit dem geänderten Mittelschulgesetz beschlossen hatte.
Vornoten zählen wieder fürs Gymnasium, NZZ, 24.2. von Lena Schenkel
Lernverhalten fliesst mit ein
Konkret davon betroffen sind jedoch nur Sek-A-Schüler, die alle Fächer
in der obersten Anforderungsstufe besucht haben. Ihre Vornoten entscheiden neben
dem Resultat der Aufnahmeprüfung zur Hälfte über die Aufnahme. Bei den übrigen
Kandidaten werden sie nicht mitgezählt. Sek-B-Schüler, die sich seit 2015
ebenfalls um einen Platz im Gymnasium bewerben können, benötigen neu die
Empfehlung eines Lehrers.
Sofern die Vornoten mit einberechnet werden, zählen nicht mehr nur
diejenigen in Deutsch und Mathematik, sondern zu gleichen Teilen auch jene in
Englisch, Französisch und Naturwissenschaften. Zudem fliesst der Zeugniseintrag
zum Arbeits- und Lernverhalten mit ein. Die Lehrer bewerten hier sechs Aspekte,
darunter die Pünktlichkeit, die Sorgfalt, die Mitarbeit im Unterricht oder die
Teamfähigkeit der Jugendlichen auf einer Skala von Doppelminus bis Doppelplus.
Damit sie in die Vornoten einbezogen werden können, sollen die Werte in eine
Note umgerechnet werden.
Eine Aufnahmeprüfung legen die Anwärter auf ein Zürcher
Kurzzeitgymnasium künftig nur noch in Deutsch und Mathematik ab – Französisch
wird nicht mehr geprüft und fliesst bloss noch via Vornote ins Ergebnis ein.
Schüler, die in der schriftlichen Prüfung ein knappes Resultat erzielen, können
künftig keine mündliche Nachprüfung mehr ablegen. Erreichen die Sekundarschüler
gesamthaft eine 4,75 (mit Vornoten) beziehungsweise eine 4,5 (ohne Vornoten),
haben sie es ans Kurzzeitgymnasium geschafft.
Die Zeugnishürde liegt somit etwas höher als heute, wo es ohne Vornoten
eine 4 braucht. Zunächst hatte man diese für Schüler ohne Vornoten bloss auf
4,25 anheben wollen. Rechnerisch wären damit jedoch Schüler mit tieferen
Vornoten gegenüber Privat- und anderen Schülern benachteiligt worden, erklärt
der Chef des Mittelschul- und Berufsbildungsamts, Niklaus Schatzmann. Für das
Langzeitgymnasium sollen ebenfalls höhere Notenschwellen gelten: 4,75 statt 4,5
(mit Vornoten) und 4,5 statt 4 (ohne Vornoten). Trotzdem werde die Selektion
insgesamt nicht verschärft, betont Schatzmann; die Aufnahmeprüfungen müssten
künftig weniger hart benotet werden.
Probezeitregeln unverändert
Als Grundlage dienten dem Vernehmlassungsentwurf Eckwerte, die der
Bildungsrat vorletzten Herbst definiert hatte. Weil Vertreter der Volks- und
der Mittelschulen breit mitgewirkt hätten, rechnet Schatzmann trotz engem
Zeitplan – die Änderungen sollen 2019/20 in Kraft treten – nicht mit
erheblichen Veränderungen. Dazu beitragen dürfte, dass sich an den
Probezeitbestimmungen vorerst nichts ändert – dort hätten die Positionen stark
variiert, sagt Schatzmann.
Dass neu auch das Verhalten der Jugendlichen zu den Aufnahmekriterien
gehört, sorgte indes bereits damals für mediales Aufsehen. Schatzmann wiegelt
ab: Es mache bloss ein Zwölftel der Gesamtbeurteilung aus. Aber trotzdem: «Die
Leistungsbereitschaft ist wichtig, um vier weitere Jahre Vollzeit zur Schule zu
gehen», sagt er. Damit würden die Gymnasiumsanwärter gleich behandelt wie ihre
Mitschüler, die sich für Lehrstellen bewürben. Deren Arbeits- und Lernverhalten
wird schon länger in die Eignungsabklärung mit einbezogen. Dass die
Aufnahmeprüfung für Französisch abgeschafft wird, schwäche das Fach nicht,
findet Schatzmann – im Gegenteil: Da dafür nur noch die Vornoten zählten, werde
es auf Sekundarstufe gestärkt.
Geändert werden auch die Aufnahmeprüfungen für Handels-, Informatik- und
Berufsmittelschulen. Sie setzen künftig einen Schnitt von 4,5 voraus, leicht
tiefer als der von Gymnasien. Wer die höhere Limite für die Kantonsschule nicht
schafft, kann ohne Zusatzprüfung an die Handelsmittelschule wechseln, sofern er
oder sie deren Anforderungen erfüllt.
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