22. Januar 2018

Weg frei für Reduktion der Handarbeit

Mit 157 zu 10 Stimmen hat sich der Zürcher Kantonsrat dafür ausgesprochen, den Paragrafen im Volksschulgesetz zu streichen, der die Anzahl Handarbeitslektionen vorschreibt. Damit macht der Rat in zweiter Lesung den Weg frei für eine einfachere Gestaltung des Stundenplans im Rahmen des Lehrplans 21.
Zürcher Kantonsrat hebt Sonderstellung der "Handsgi" auf, sda, 22.1.


Die Änderungen betreffen in erster Linie Schulkinder der Mittelstufe. Der Lehrplan 21 sieht für sie zwei Fremdsprachen und die Einführung des neuen Fachs «Medien und Informatik» vor. Da mit der Streichung des Paragrafen im Volksschulgesetz die Anzahl Handarbeitslektionen nicht mehr vorgeschrieben ist, lassen sich diese - über die gesamte Schulzeit gesehen - von 17 auf 15 Stunden senken.

Lehrer- und Elternverbände, ein Grossteil der Gemeinden und eine Mehrheit der Parteien hatte sich für diese Lösung ausgesprochen. In der ersten Lesung im November 2017 hatte Bildungsdirektorin Silvia Steiner (CVP) den Vorschlag deshalb als «breit abgestützte eierlegende Wollmilchsau» bezeichnet.

Dagegen stimmten am Montag AL und der EDU, welche einen Abbau des Handarbeitsunterrichts und der drohenden Kopflastigkeit des Unterrichts fürchten.

Der strittige Paragraf wurde 2010 ins Volksschulgesetz aufgenommen. In der Praxis zeigte sich bald, dass die festgeschriebene Verteilung der Fächer das Erstellen des Stundenplans stark verkomplizierte. In der Zwischenzeit hat der Bildungsrat auch eine neue Verteilung der Anzahl Lektionen verabschiedet. Darin ist vorgesehen, dass die Handarbeit Lektionen zugunsten von «Medien und Informatik» abgibt.


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