31. Januar 2018

Bundesgerichts-Urteil hat weitreichende Konsequenzen

Der obligatorische Unterricht ist unentgeltlich, hält das Bundesgericht fest. Deshalb gelte ab sofort Folgendes für den Kanton Freiburg, schreibt Erziehungsdirektor Jean-Pierre Siggen in einem Brief an die Gemeinden und Schulleitungen.

"Die Eltern sind nicht mehr verpflichtet, sich an den Kosten für schulische Aktivitäten wie Schullager und kulturelle Besichtigungen zu beteiligen", schreibt die Freiburger Erziehungsdirektion. 

Das hat Konsequenzen für die öffentliche Hand, die mehr Mittel zur Verfügung stellen muss. Ob dies durch den Kanton oder die Gemeinden geschieht, ist noch offen. Das Urteil des Bundesgerichts betrifft nicht nur die Schullager, sondern auch Exkursionen, Besichtigungen, Theateraufführungen usw. Die Kantone zeigen sich bei der Umsetzung forsch (Freiburg) bis abwartend (Bern). Der Walliser Erziehungschef Christoph Darbellay fordert die EDK auf, eine Lösung zu finden. (uk)

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