11. Januar 2018

Bern will Sonderschulen in die Volksschule integrieren

Sonder- und Regelschulen sollen im Kanton Bern künftig gemeinsam unter dem Dach der Volksschule geführt werden. Von der neuen Strategie erhofft sich der Kanton eine einfachere und besser steuerbare Regelung. Bis anhin fuhr die Sonderpädagogik im Kanton Bern nämlich auf einem eigenen Gleis. Zuständig für die Bildung von behinderten Kindern und Jugendlichen war die Gesundheits- und Fürsorgedirektion. Neu soll die Erziehungsdirektion mit der Aufgabe betraut werden.
Sonderschulen sollen unter das Dach der Volksschule kommen, Bund, 11.1.


Mit dem neuen System werde die Sonderschule künftig nicht mehr als ein von der öffentlichen Schule getrenntes System wahrgenommen, betonte Erziehungsdirektor Bernhard Pulver (Grüne) im vergangenen Mai, als er die in einem Bericht Sonderpädagogik zusammengefassten Vorschläge präsentierte.

In der anschliessenden Vernehmlassung stiess der Bericht auf breite Zustimmung, wie der Regierungsrat am Mittwoch mitteilte. Er hat den Bericht zuhanden des Parlaments ohne wesentliche Anpassungen verabschiedet. Damit die neue Strategie Sonderschulbildung umgesetzt werden kann, muss das Volksschulgesetz revidiert werden.

Eltern müssen keine Plätze mehr suchen
Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung oder psychosozialen Beeinträchtigung haben Anrecht auf Sonderschulung. Bis anhin wurden diese Kinder jedoch «ausgeschult», was bedeutete, dass ihre Eltern für sie einen geeigneten Platz in einer sonderpädagogischen Institution suchen mussten. Neu soll diese Verantwortung bei der Volksschule liegen.
Welche Kinder und Jugendlichen Anspruch auf Sonderschulbildung haben, wird mit einem standardisierten Abklärungsverfahren ermittelt. Die Erziehungsberatungsstellen führen dieses durch. Eltern, Kinder und Schulen sollen in den Entscheid eingebunden werden.
An der Finanzierung der Sonderschulen ändert sich nach Angaben des Regierungsrats nichts. Via Lastenverteiler tragen der Kanton und die Gesamtheit der Gemeinden je 50 Prozent der Kosten. Mit der neuen Regelung werden die Anstellungsbedingungen der Sonderschullehrkräfte jenen der Regellehrkräfte angeglichen.

Die Sonderschulen müssen neu zwei Leistungsverträge abschliessen, einen für die Leistungen der Sonderschulbildung mit der Erziehungsdirektion und einen für die sozialpädagogischen Betreuungsleistungen inklusive Pflege mit der Gesundheits- und Fürsorgedirektion.

Im Kanton Bern erhalten derzeit rund 2600 Kinder und Jugendliche Sonderschulbildung. Davon besuchen rund 2100 eine Sonderschule, die restlichen knapp 500 sind in der Regelschule integriert.


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