Sonder- und Regelschulen
sollen im Kanton Bern künftig gemeinsam unter dem Dach der Volksschule geführt
werden. Von der neuen Strategie erhofft sich der Kanton eine einfachere und
besser steuerbare Regelung. Bis anhin fuhr die Sonderpädagogik im Kanton Bern
nämlich auf einem eigenen Gleis. Zuständig für die Bildung von behinderten
Kindern und Jugendlichen war die Gesundheits- und Fürsorgedirektion. Neu soll
die Erziehungsdirektion mit der Aufgabe betraut werden.
Sonderschulen sollen unter das Dach der Volksschule kommen, Bund, 11.1.
Mit dem neuen
System werde die Sonderschule künftig nicht mehr als ein von der öffentlichen
Schule getrenntes System wahrgenommen, betonte Erziehungsdirektor Bernhard
Pulver (Grüne) im vergangenen Mai, als
er die in einem Bericht Sonderpädagogik zusammengefassten Vorschläge
präsentierte.
In der
anschliessenden Vernehmlassung stiess der Bericht auf breite Zustimmung, wie
der Regierungsrat am Mittwoch mitteilte. Er hat den Bericht zuhanden des
Parlaments ohne wesentliche Anpassungen verabschiedet. Damit die neue Strategie
Sonderschulbildung umgesetzt werden kann, muss das Volksschulgesetz revidiert
werden.
Eltern müssen keine
Plätze mehr suchen
Kinder und
Jugendliche mit einer Behinderung oder psychosozialen Beeinträchtigung haben
Anrecht auf Sonderschulung. Bis anhin wurden diese Kinder jedoch «ausgeschult»,
was bedeutete, dass ihre Eltern für sie einen geeigneten Platz in einer
sonderpädagogischen Institution suchen mussten. Neu soll diese Verantwortung
bei der Volksschule liegen.
Welche Kinder
und Jugendlichen Anspruch auf Sonderschulbildung haben, wird mit einem
standardisierten Abklärungsverfahren ermittelt. Die Erziehungsberatungsstellen
führen dieses durch. Eltern, Kinder und Schulen sollen in den Entscheid
eingebunden werden.
An der
Finanzierung der Sonderschulen ändert sich nach Angaben des Regierungsrats
nichts. Via Lastenverteiler tragen der Kanton und die Gesamtheit der Gemeinden
je 50 Prozent der Kosten. Mit der neuen Regelung werden die
Anstellungsbedingungen der Sonderschullehrkräfte jenen der Regellehrkräfte
angeglichen.
Die
Sonderschulen müssen neu zwei Leistungsverträge abschliessen, einen für die
Leistungen der Sonderschulbildung mit der Erziehungsdirektion und einen für die
sozialpädagogischen Betreuungsleistungen inklusive Pflege mit der Gesundheits-
und Fürsorgedirektion.
Im Kanton
Bern erhalten derzeit rund 2600 Kinder und Jugendliche Sonderschulbildung.
Davon besuchen rund 2100 eine Sonderschule, die restlichen knapp 500 sind in
der Regelschule integriert.
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