Lehrer,
die weniger als einen Monat krank sind, müssen Tätigkeiten ausserhalb des
Unterrichtes nachholen – das Volksschulamt beschwichtigt.
Lehrerverbände kritisieren neuen Berufsauftrag, Schweiz am Wochenende, 8.7. von Lina Giusto
«Wenn man krank ist, bekommt man als Lehrperson eine Vertretung für die
Schulklasse. Alle anderen Tätigkeiten, wie etwa Schulleiterkonferenzen,
Weiterbildungen und die Zusammenarbeit im Bereich Schule mit anderen
Lehrpersonen werden im neuen Berufsauftrag als Fehlzeit registriert»,
kritisiert Lilo Lätzsch, abtretende Präsidentin des ZLV. Zudem könnten verpasste
Sitzungen nicht nachgeholt werden. Die Fehlzeiten betreffen auch Abwesenheiten
aufgrund von Unfall, Militär und beim Bezug eines Dienstaltersgeschenkes. Ist
nun eine Lehrperson eine Woche krank, betrüge ihre Fehlzeit im Schnitt 6,5
Stunden, rechnen die Verbandsvertreter in ihrer Mitteilung vor.
Fehlzeiten sind kumulierbar
Die
vom Berufsauftrag betroffenen Tätigkeitsbereiche umfassen, laut dem Volksschulamt
der Bildungsdirektion, im Schnitt zehn Prozent der Arbeitszeit einer
Lehrperson. Diese würden unregelmässig anfallen. «Aus diesem Grund ist für die
Abwesenheiten eine pauschale Regelung notwendig, die gesamthaft nicht zu einer
Einsparung von Stunden führt», sagt Marion Völger, Amtschefin des kantonalen
Volksschulamtes. «Grundsätzlich begrüssen alle Verbände, dass Lehrpersonen neu
eine Jahresarbeitszeit haben», sagt Lätzsch. Dennoch bewertet sie die neue
Regelung als gefährlich. «Sollen Lehrpersonen nun darauf achten, länger als
einen Monat krank zu sein? Das ist absurd.»
Laut
Volksschulamt werden, wie bei einer Jahresarbeitszeitregelung üblich,
Überstunden wie auch Fehlzeiten kumuliert. So können Lehrpersonen maximal 300
Überstunden wie auch maximal 50 Stunden eines negativen Arbeitszeitsaldo auf
das nächste Schuljahr übertragen. «Bei einem Saldo von mehr als 50 Minusstunden
muss das Vorgehen im Einzelfall geprüft werden», so Völger.
Trotzdem
hofft Lätzsch auf eine pragmatische Umsetzung: «Die Arbeitszeit ist in erster
Linie eine Vereinbarung zwischen Lehrpersonen und der zuständigen Schulleitung.
Wenn jemand eine Sitzung wegen Krankheit verpasst, wird diese Zeit der
Lehrperson hoffentlich als Krankheit angerechnet.»
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