Bei den Aargauer Primarlehrkräften besteht
gemäss Bundesgericht keine geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung. Die
Richter haben die Beschwerde einer Primarlehrerin abgewiesen und so ein Urteil
des kantonalen Verwaltungsgericht bestätigt.
Beschwerde abgewiesen, Basler Zeitung, 22.7.
Bei seinem Entscheid ging das Verwaltungsgericht davon aus, dass es nicht per se diskriminierend sei, wenn für das Verwaltungspersonal und das Lehrpersonal des Kantons unterschiedliche Lohnsysteme bestehen. Die Lehrpersonen erhielten zwar aufgrund der unterschiedlichen Lohnsysteme durchschnittlich ein um knapp 10 Prozent tieferes Salär als Verwaltungsangestellte. Allerdings betreffe dies sämtliche Lehrpersonen und nicht einseitig die frauenspezifische Funktion von Lehrpersonen der Primarstufe/Einschulungsklasse. Über 80 Prozent aller Lehrkräfte in der Primarschule sind im Aargau Frauen.
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