30. März 2017

Zug erlaubt Abwahlmöglichkeit von Fremdsprache

Der Zuger Bildungsrat hat die Stundentafeln für den Lehrplan 21 beschlossen. Diese gelten für den Kindergarten, die Primarschule sowie die Schulen der Oberstufe in den Gemeinden. Der Lehrplan 21 soll im Kanton Zug auf das Schuljahr 2019/20 eingeführt werden.
Der Entwurf zu den Stundentafeln war im Herbst 2016 in die Vernehmlassung gegangen. Nun hat der Zuger Bildungsrat die definitiven Stundentafeln festgelegt, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag heisst.
Zug hat Stundentafeln für Lehrplan 21 beschlossen, sda, 30.3.


Der Bildungsrat hält dabei auf Primarstufe an der "Individuellen Förderung" - früher "Förderstunde" - im Umfang von einer Lektion pro Woche fest. Er sieht diese Lektion auch als eine Entlastung für die Klassenlehrpersonen.

Die Stundentafel könne deshalb in der 1. und 2. Klasse nicht gemäss Stundenplan-Vorschlag der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) ausgebaut werden, heisst es in der Mitteilung weiter.

Der Bildungsrat will auch nicht auf drei Lektionen "Textiles und Technisches Gestalten" in der 3. bis 6. Klasse verzichten. Deshalb könne die Musik nicht so ausgebaut werden, wie dies der Lehrplan 21 vorsieht.

Fremdsprache abwählen

Bereits heute können Werk- und Realschülerinnen und -schüler mit grossen Sprachschwierigkeiten ab der 1. Klasse der Sekundarstufe I von einer zweiten Fremdsprache befreit werden. Neu können Realschülerinnen und -schüler ab der 2. Klasse der Sekundarstufe I eine Fremdsprache abwählen und das "Begleitete Studium" mit Fokus auf Sprachen und Mathematik belegen.

Beibehalten werden die Zahl der Stunden bei der Mathematik. Gestärkt um eine Lektion während der obligatorischen Schulzeit wird zudem Deutsch im Vergleich zu den aktuellen Stundentafeln und zum Vorschlag der D-EDK.

Neu mit dem Lehrplan 21 eingeführt wird das Fach "Medien und Informatik". Im Kanton Zug wird "Medien und Informatik" vom Kindergarten bis zur 4. Klasse sowie im letzten Schuljahr in die anderen Fächer integriert unterrichtet, sonst als eine eigene Lektion pro Woche.
In der 2. und 3. Klasse der Sekundarstufe I kann zudem Informatik als Wahlfach belegt werden. Auch geometrisches Zeichnen wird als Wahlfach vorgeschrieben.

Der Lehrplan 21 ist ein gemeinsames Projekt der 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone. Er gilt für die gesamte Volksschule - vom Kindergarten bis Ende des 9. Schuljahrs - und legt fest, über welche Kompetenzen jeder Schüler und jede Schülerin zu einem bestimmten Zeitpunkt verfügen soll.


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