Der Zuger Bildungsrat
hat die Stundentafeln für den Lehrplan 21 beschlossen. Diese gelten für den
Kindergarten, die Primarschule sowie die Schulen der Oberstufe in den
Gemeinden. Der Lehrplan 21 soll im Kanton Zug auf das Schuljahr 2019/20
eingeführt werden.
Der Entwurf zu den
Stundentafeln war im Herbst 2016 in die Vernehmlassung gegangen. Nun hat der
Zuger Bildungsrat die definitiven Stundentafeln festgelegt, wie es in einer
Mitteilung vom Donnerstag heisst.
Zug hat Stundentafeln für Lehrplan 21 beschlossen, sda, 30.3.
Der Bildungsrat hält
dabei auf Primarstufe an der "Individuellen Förderung" - früher
"Förderstunde" - im Umfang von einer Lektion pro Woche fest. Er sieht
diese Lektion auch als eine Entlastung für die Klassenlehrpersonen.
Die Stundentafel könne
deshalb in der 1. und 2. Klasse nicht gemäss Stundenplan-Vorschlag der
Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz (D-EDK) ausgebaut werden, heisst
es in der Mitteilung weiter.
Der Bildungsrat will
auch nicht auf drei Lektionen "Textiles und Technisches Gestalten" in
der 3. bis 6. Klasse verzichten. Deshalb könne die Musik nicht so ausgebaut
werden, wie dies der Lehrplan 21 vorsieht.
Fremdsprache abwählen
Bereits heute können
Werk- und Realschülerinnen und -schüler mit grossen Sprachschwierigkeiten ab
der 1. Klasse der Sekundarstufe I von einer zweiten Fremdsprache befreit
werden. Neu können Realschülerinnen und -schüler ab der 2. Klasse der
Sekundarstufe I eine Fremdsprache abwählen und das "Begleitete
Studium" mit Fokus auf Sprachen und Mathematik belegen.
Beibehalten werden die
Zahl der Stunden bei der Mathematik. Gestärkt um eine Lektion während der
obligatorischen Schulzeit wird zudem Deutsch im Vergleich zu den aktuellen
Stundentafeln und zum Vorschlag der D-EDK.
Neu mit dem Lehrplan 21
eingeführt wird das Fach "Medien und Informatik". Im Kanton Zug wird
"Medien und Informatik" vom Kindergarten bis zur 4. Klasse sowie im
letzten Schuljahr in die anderen Fächer integriert unterrichtet, sonst als eine
eigene Lektion pro Woche.
In der 2. und 3. Klasse
der Sekundarstufe I kann zudem Informatik als Wahlfach belegt werden. Auch
geometrisches Zeichnen wird als Wahlfach vorgeschrieben.
Der Lehrplan 21 ist ein
gemeinsames Projekt der 21 deutsch- und mehrsprachigen Kantone. Er gilt für die
gesamte Volksschule - vom Kindergarten bis Ende des 9. Schuljahrs - und legt
fest, über welche Kompetenzen jeder Schüler und jede Schülerin zu einem
bestimmten Zeitpunkt verfügen soll.
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