11. Januar 2017

Die Volksschule im Spannungsfeld von Expertokratie und Demokratie

Wissenschaftlich geschulte Experten, zentrale Steuerung und professionelle Führung prägen die Entwicklung im Schulbereich zunehmend. Die öffentliche Schule ist aber mehr als eine pädagogische Veranstaltung. 
Ohne Politik keine Volksschule, NZZ, 10.1. von Walter Bernet


Die Schule missachtet die Bedürfnisse der Knaben sträflich. Diese brauchen mehr Handarbeit und Werken statt einer zweiten Fremdsprache in der Primarschule. Und wenn sie älter werden, hilft ihnen Naturwissenschaft und Technik mehr als ein eher den Mädchen gerecht werdender Sprachunterricht. Diese Diagnose ist in den laufenden Diskussionen um die Volksschule oft zu hören. Sie ist nicht ganz falsch. Offen ist aber, ob mehr Handwerk und weniger Sprache die wirksamsten therapeutischen Massnahmen sind. Diagnosen wie diese sind zahlreich. Die Widersprüche unter ihnen sind es auch. Kindgerecht soll die Schule sein. Wer würde nicht zustimmen? Jedem Kind könne die Schule nicht gerecht werden, heisst es aber, wenn die Forderung nach freier Schulwahl begründet werden soll. Es waren am Ende die Stimmbürger verschiedener Kantone, die diesem Anliegen vor wenigen Jahren eine wuchtige Absage erteilten.
Babylonische Verhältnisse
Eine neue Welle von Abstimmungen über bildungspolitische Volksinitiativen rollt derzeit durch die Deutschschweiz. Sie sind das Echo auf die Harmonisierung der kantonalen Volksschulen mit dem Sprachenkompromiss von 2004 – Fremdsprachenunterricht ab der 3. und der 5. Klasse der Primarschule – und dem in Einführung begriffenen Lehrplan 21. Bisher hat die real existierende Volksschule trotz allen Kontroversen eine erstaunliche Beständigkeit bewiesen. Das gilt auch für das neue Zeitalter der Wutbürger, Kampfeltern und Shitstorms. Zuletzt haben 70 Prozent der St. Galler Stimmenden die Fremdsprachendebatte mit einem Ja zum Verbleib im Harmos-Konkordat mindestens vorläufig beendet. Noch grössere Mehrheiten fanden sich in Schaffhausen und im Thurgau gegen das Ansinnen, den Lehrplan 21 vor das Parlament und allenfalls das Volk zu bringen. Im Februar stimmt der Aargau über den Lehrplan 21 ab, im Mai der Kanton Zürich über die zweite Fremdsprache.
An Podiumsdiskussionen dazu wähnt man sich oft in Babylon. Kinderärzte, Psychologen, Pädagogen, Eltern, aktive und pensionierte Lobbyisten, Politiker und – selten – Lehrer präsentieren ihre Befunde und ihre Lösungen, ohne ein Ohr für andere und den Blick fürs Ganze zu haben. «Schade, dass die zürcherische Politik die berechtigten Anliegen der Lehrerschaft punkto Fremdsprachenunterricht einfach negiert», stellte der Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverband (ZLV) nach der Ablehnung seiner Volksinitiative durch den Kantonsrat fest. Offenbar ist man sich über die Berechtigung des Anliegens, sich in der Primarschule auf eine Fremdsprache zu beschränken, nicht einig. Wer liegt richtig?
Die Fremdsprachenfrage ist ein gutes Beispiel dafür, dass diese Frage nicht so einfach zu beantworten ist. Die naheliegende Antwort lautet: «Nur wenn es pädagogisch Sinn ergibt, ist eine zweite Fremdsprache für Primarschüler legitim. Die Politik soll sich so lange heraushalten, als ihre Forderung nach Unterricht in einer zweiten Landessprache am Ende der obligatorischen Schulzeit erfüllt wird.» Dass Mittelstufenlehrern der Ertrag ihres Französischunterrichts angesichts des Aufwands bescheiden erscheint, ist nachvollziehbar. Eltern aber sind schon stolz, wenn ihr Sprössling in den Ferien für sie mit Erfolg einen Café au Lait bestellen kann. Auch was pädagogisch als sinnvoll erachtet wird, hängt von der Perspektive ab. Umso erstaunlicher ist es, dass der ZLV nicht in erster Linie mit den Erfahrungen der Praktiker argumentiert – diese sind vielleicht zu uneinheitlich –, sondern mit ausgewählten Studien von Wissenschaftern, einer Gruppe, welcher Lehrer sonst gerne Praxisferne vorwerfen. Entstanden ist daraus ein Hickhack zwischen Lehrern und Erziehungsdirektoren um die richtige Interpretation und Bewertung von Studien.
In einem auf privater Basis getragenen Schulsystem läge der Entscheid am Ende aber weniger bei den Lehrern als vielmehr bei den Eltern. Sie wählten die Schule ihrer Wünsche für ihre Kinder aus. Hierzulande ist der Konsens – siehe Volksabstimmungen der letzten Jahre – aber gross, dass mindestens die elementare Bildung ein öffentliches Gut und dementsprechend auch öffentlich zu verhandeln sei. Konfliktfrei ist das nie gegangen. Entstanden ist die moderne laizistische Volksschule als liberales Projekt, das gegen konservativen Widerstand erkämpft werden musste und darauf abzielte, Jugendliche zu selbständigen Arbeitskräften, Stimmbürgern und Soldaten zu erziehen. Ihre heutige Akzeptanz als zentrale Bildungseinrichtung und ihre erstaunliche Stabilität verdankt sie ihrer tiefen Verankerung in einem dichten Geflecht von Akteuren aus Profession und Miliz, kulturellen Traditionen in Stadt und Land sowie gesellschaftlichen Erwartungen. Entsprechend resistent war sie stets gegen zu kühne Reformen und Versuche einer zentralen Steuerung. So war der kantonale Schulinspektor eine Reizfigur, derentwegen 1872 ein neues Schulgesetz scheiterte. Für Jahrzehnte blieb die Volksschule eine rein lokale, nicht von einem kantonalen Schulinspektor, sondern von (Bezirks-)Schulpflegen beaufsichtigte Institution.
Die Macht der Experten
Erst der beschleunigte wirtschaftliche und gesellschaftliche Wandel ab den fünfziger Jahren des letzten Jahrhunderts führte zum Ruf nach einer Entwicklung der Volksschule, die bereits damals nicht mehr ohne Zuhilfenahme von wissenschaftlichen Erkenntnissen, von Expertenwissen denkbar war. Erst nach 2000 nahm dieser Trend eine neue Dimension an. Die Schulen entwickelten sich zu professionell geführten, teilautonomen Gebilden, ihre zentrale Steuerung wurde zur Sache von Experten in der Verwaltung. Die neu gegründeten pädagogischen Hochschulen nahmen ihre gesetzliche Verpflichtung ernst, Forschung zu betreiben und Dienstleistungen zu erbringen. Zudem nahmen überkantonale Vereinbarungen und international verbreitete Vorstellungen von Schulführung Einfluss auf die Ausgestaltung des Volksschulwesens. Öffentliche Debatten über die Schule sind davon nicht unberührt geblieben. Wer in der Frage der Fremdsprachen richtig liegt, entscheiden zwar am Ende nicht Experten, sondern der kantonale Souverän, aber im Wissen darum, dass er unter Umständen geltende Abkommen zwischen den Kantonen verletzt und den eigenen Kanton politischem Druck aussetzt. Wie gespannt das Verhältnis zwischen Praktikern aus der Schule, politischen Akteuren und Bildungsexperten aus Hochschulen und Verwaltung sein kann, zeigen die Querelen um den Lehrplan 21.
Die Professionalisierung der Führungsstrukturen und die nicht zu leugnende Expertokratie im Schulbereich bringen die Gefahr mit sich, dass namentlich Entscheide zur Organisation und Entwicklung der Schule der vertrauten öffentlichen Debatte entzogen werden. So hat in Zumikon zwar die Schulpflege den Entscheid über die Abschaffung des altersdurchmischten Lernens getroffen, aber unter massgebender Mitarbeit des neuen Schulleiters. Die Lehrerschaft hat dafür wenig Verständnis aufgebracht, zählt sie doch Schulentwicklung im Rahmen der teilautonomen Volksschule zu einer ihrer Kernaufgaben, in die sie sich nur ungern dreinreden lässt. Entsprechend bietet die Pädagogische Hochschule Zürich ihre Expertenhilfe nicht der Öffentlichkeit, sondern den einzelnen Schulen an. Von Kindern und Eltern war in Zumikon wenig die Rede – eine Elterngruppierung hat allerdings mit einer Petition Druck gemacht.

Welche Fragen in den Kompetenzbereich der kantonalen Politik, welche in jenen von Expertengremien gehören und welche lokal zu lösen sind, ist zwar gesetzlich geregelt. Die laufenden Volksinitiativen können durchaus als Proben aufs Exempel gesehen werden, als Realitäts-Check für diese Regeln angesichts der Verschiebungen im Verhältnis zwischen Politik, Schule, Bildungsverwaltung und Wissenschaft. Verliert die Öffentlichkeit mit ihrem auf Durchsetzung und Abgleich von Interessen ausgerichteten Diskurs tatsächlich an Einfluss auf die Schule? Sind die wissenschaftlich geprägten Dienst- und Steuerungsleistungen der Zentralen politisch wirklich so neutral, wie es ihre Erbringer glauben? Erst das Bestehen in der politischen Debatte gibt der Volksschule ihre Legitimation und sichert das Vertrauenskapital, über das sie nach wie vor verfügt. Es hängt nicht zuletzt von einer vernünftigen Gesprächskultur zwischen Experten, Schulpraktikern und Öffentlichkeit ab. Da gibt es recht viel Luft nach oben. Die Volksschule darf nicht zur Klinik der Gesellschaft werden, in der Eltern und Kinder wie Patienten im Spital der geballten Expertise der Fachleute ausgesetzt sind und wenig mehr als Danke sagen können.

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