22. Dezember 2016

Schaffhauser Regierung geht wegen Kindergärtnerinnen-Lohn vor Bundesgericht

Die Geschichte zieht sich eine halbe Ewigkeit dahin. 2005 führte der Kanton Schaffhausen ein neues Lohnsystem ein, um die bisher geschlechtsbedingte Lohndiskriminierung aufzuheben. Dabei sollten auch die Kindergärtnerinnen davon profitieren. Doch die Lohnrevision führte zu einer neuen, diesmal altersbedingten Diskriminierung: Für jüngere Angestellte und Neueinsteigerinnen war eine Lohnerhöhung von rund 1000 Franken monatlich vorgesehen, für die Älteren hingegen nur knapp 400 Franken.
Die Schaffhauser Regierung anerkannte zwar in einer Kantonsratsdebatte, dass es sich beim Beruf der Kindergärtnerin um einen «typischen Frauenberuf» handle, der «unterbezahlt» sei. Trotzdem fand sie die neue Ungleichheit in Ordnung, weil – wohl aus finanziellen Gründen – die Beseitigung der Lohndiskriminierung nicht «mit einem Schritt zu erreichen» sei.
Das Bundesgericht muss prüfen, ob Schaffhauser Kindergärtnerinnen diskriminiert werden, Bild: Keystone
Amt. bewilligt: Alt und diskriminiert, Tages Anzeiger, 21.12. von Michael Soukup

Dies wollten 24 Kindergärtnerinnen nicht akzeptieren. Sie waren über 50 Jahre alt und übten ihren Beruf teils seit mehreren Jahrzehnten aus. 2011 verlangten sie vom Erziehungsdepartement, dass ihr Lohn rückwirkend auf 2007 inklusive Zins angehoben wird. Doch das Departement stellte nun fest, dass die Besoldung rechtmässig sei und weder gegen die Verfassung noch gegen das Gleichstellungsgesetz verstosse. Von der Beseitigung der «befristeten» Lohndiskriminierung wollte man nichts mehr wissen. Einen Rekurs gegen den Entscheid wies später der Regierungsrat ab. So landete der Lohnstreit beim Obergericht des Kantons Schaffhausen.

Dabei spielte die frühere regierungsrätliche Aussage vom «unterbezahlten Frauenberuf» für die Erwägungen des Gerichts eine grosse Rolle. Anfang Dezember war die Erleichterung und Genugtuung bei den Beschwerdeführerinnen gross: Das Obergericht hatte eben die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gutgeheissen, wonach ihre Löhne diskriminierungsfrei festgelegt werden müssten. «Wir freuen uns sehr», sagte die mittlerweile pensionierte Kindergärtnerin Doris Klinger den «Schaffhauser Nachrichten». Es habe so viel Geduld und Ausdauer gebraucht, immer wieder Dämpfer gegeben, «aber ich habe die Hoffnung nie aufgegeben.»
Einen Betrag nannte das Obergericht nicht, zur Festlegung eines diskriminierungsfreien Lohnes wurde die Sache an den Regierungsrat zurückgewiesen. Rückwirkend auf zehn Jahre für alle 24 Kindergärtnerinnen geht der Rechtsanwalt der Beschwerdeführerinnen, Jürg Tanner, maximal von einer Gesamtforderung von rund 2 Millionen Franken aus. «Die finanziellen Folgen sind also übersichtlich», sagt der Schaffhauser SP-Kantonsrat dem TA.

Lohn bis 115'000 Franken – theoretisch
Der Lohnbandlohn liegt für Kindergärtnerinnen aktuell zwischen 72'000 und 115'000 Franken jährlich. Effektiv verdiene aber laut Tanner niemand mehr als 100'000 Franken. «Im Gegensatz zu allen anderen Berufen schaffen es die Kindergärtnerinnen nicht, in die oberen Bereiche des Lohnbandes zu kommen.»

Gegen den Entscheid des Obergerichts kann die Regierung innert 30 Tagen beim Bundesgericht Beschwerde erheben. Noch Anfang Dezember sagte Erziehungsdirektor Christian Amsler (FDP) den «Schaffhauser Nachrichten», dass man das Urteil ansehen würde. Und: «Rein vom Resultat her ist der Entscheid aber alles andere als das, was sich die Regierung unter den Weihnachtsbaum gewünscht hat.»

Die Kindergärtnerinnen hatten sich zu früh gefreut. Am Dienstag gab die Regierung bekannt, dass man den Entscheid weiterziehen werde. Nach Ansicht der Regierung erscheint die rechtliche Begründung des Obergerichtsentscheids nicht überzeugend. In Anbetracht der ausserordentlich grossen finanziellen Tragweite des Entscheids und der hohen Komplexität der Umsetzung des Entscheids würden der Regierungsrat und das Erziehungsdepartement eine Überprüfung des Obergerichtsentscheides durch das Bundesgericht als notwendig erachten.

Für Regierung keine diskriminierende Besoldung
Christian Amsler wollte sich nicht dazu äussern, da der Gesamtregierungsrat dafür zuständig sei. Staatsschreiber Stefan Bilger sagt dem TA: «Der Regierungsrat ist nach wie vor der Auffassung, dass bei den Kindergärtnerinnen keine diskriminierende Besoldung vorliegt.»

Tanner erklärt sich das sture Festhalten der Regierung an ihrer Position mit dem harten Sparkurs, der in linken Kreisen für Kritik sorgt. So erhielt etwa der Schaffhauser Regierungsrat 2014 von der Juso Schweiz den Prix d’Austérité für die «dümmsten und schwerwiegendsten» Sparideen im Bildungsbereich. 


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