28. November 2016

Berner Schulleiter brauchen kein Lehrerdiplom

Schulleiter brauchen im Kanton Bern auch weiterhin nicht zwingend ein Lehrdiplom. Das hat der Grosse Rat entschieden. Er lehnt eine Motion des PSA-Grossrats Peter Gasser ab.
708 von 737 Berner Schulleitern verfügen über eine pädagogische Ausbildung, Bild: Keystone
Berner Schulleiter brauchen nicht zwingend ein Lehrdiplom, Berner Zeitung, 22.11.
Wer im Kanton Bern eine Schule leitet, braucht auch in Zukunft nicht unbedingt ein Lehrdiplom. Der bernische Grosse Rat hat am Dienstag darauf verzichtet, bei der Kantonsregierung eine Verschärfung der Anstellungsbedingungen zu fordern.
Das Kantonsparlament sprach sich mit 103 zu 36 Stimmen gegen eine Motion des bernjurassischen PSA-Grossrats und Sekundarlehrers Peter Gasser aus, der einen solchen Auftrag anstrebte.

Gasser ist der Auffassung, Schulleiterinnen und -leiter seien nicht nur Personalverantwortliche und operative Leiter einer Schule, sondern auch pädagogische Verantwortliche. Deshalb sei es logisch, dass diese Leute über eine pädagogische Ausbildung verfügen müssten.

Für Gasser müssten Schulleiter im Übrigen auch eine Schulleiterausbildung absolviert haben.

Nur vier Prozent ohne Lehrdiplom
Unterstützung erhielt Gasser im Rathaus etwa vom Muriger Schulleiter und SP-Grossrat Roland Näf. Er sagte, Schulleiter beurteilten in den Mitarbeitergesprächen auch den Unterricht der Lehrerinnen und Lehrer. Deshalb brauchten sie pädagogische Kompetenzen.
Die Mehrheit des Rats teilte aber die Meinung der Kantonsregierung. Sie hatte den Grossen Rat wissen lassen, derzeit verfügten im Kanton Bern 708 von 737 Schulleitern über eine pädagogische Ausbildung. Wegen vier Prozent Schulleiter ohne Lehrdiplom eine neue Regelung einzuführen, sei nicht notwendig.

Die Kantonsregierung gehe davon aus, dass diese rund 30 Schulleiter pädagogische Kenntnisse anderweitig erworben hätten. Auch sei anzunehmen, dass die Anstellungsbehörden in den Gemeinden den beruflichen Hintergrund dieser 30 Personen bewusst berücksichtigt hätten.

Der Regierungsrat wies auch darauf hin, dass Personen ohne Lehrdiplom, aber mit einer gleichwertigen Ausbildung, zur Schulleiterausbildung zugelassen werden. Und dass Schulleiter ohne Schulleiterausbildung einen Lohnabzug von zehn Prozent hinnehmen müssen. 


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