Schulleiter brauchen im Kanton Bern
auch weiterhin nicht zwingend ein Lehrdiplom. Das hat der Grosse Rat entschieden. Er lehnt eine Motion des PSA-Grossrats Peter Gasser ab.
708 von 737 Berner Schulleitern verfügen über eine pädagogische Ausbildung, Bild: Keystone
Berner Schulleiter brauchen nicht zwingend ein Lehrdiplom, Berner Zeitung, 22.11.
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Wer im Kanton Bern eine Schule leitet, braucht auch in Zukunft nicht
unbedingt ein Lehrdiplom. Der bernische Grosse Rat hat am Dienstag darauf
verzichtet, bei der Kantonsregierung eine Verschärfung der
Anstellungsbedingungen zu fordern.
Das Kantonsparlament sprach sich mit 103 zu 36 Stimmen gegen eine Motion
des bernjurassischen PSA-Grossrats und Sekundarlehrers Peter Gasser aus, der
einen solchen Auftrag anstrebte.
Gasser ist der Auffassung, Schulleiterinnen und -leiter seien nicht nur
Personalverantwortliche und operative Leiter einer Schule, sondern auch
pädagogische Verantwortliche. Deshalb sei es logisch, dass diese Leute über
eine pädagogische Ausbildung verfügen müssten.
Für Gasser müssten Schulleiter im Übrigen auch eine
Schulleiterausbildung absolviert haben.
Nur vier Prozent ohne Lehrdiplom
Unterstützung erhielt Gasser im Rathaus etwa vom Muriger Schulleiter und
SP-Grossrat Roland Näf. Er sagte, Schulleiter beurteilten in den
Mitarbeitergesprächen auch den Unterricht der Lehrerinnen und Lehrer. Deshalb
brauchten sie pädagogische Kompetenzen.
Die Mehrheit des Rats teilte aber die Meinung der Kantonsregierung. Sie
hatte den Grossen Rat wissen lassen, derzeit verfügten im Kanton Bern 708 von
737 Schulleitern über eine pädagogische Ausbildung. Wegen vier Prozent
Schulleiter ohne Lehrdiplom eine neue Regelung einzuführen, sei nicht
notwendig.
Die Kantonsregierung gehe davon aus, dass diese rund 30 Schulleiter
pädagogische Kenntnisse anderweitig erworben hätten. Auch sei anzunehmen, dass
die Anstellungsbehörden in den Gemeinden den beruflichen Hintergrund dieser 30
Personen bewusst berücksichtigt hätten.
Der Regierungsrat wies auch darauf hin, dass Personen ohne Lehrdiplom,
aber mit einer gleichwertigen Ausbildung, zur Schulleiterausbildung zugelassen
werden. Und dass Schulleiter ohne Schulleiterausbildung einen Lohnabzug von
zehn Prozent hinnehmen müssen.
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