Leitungen von
Primarschulen und Kindergärten werden künftig in die gleiche Gehaltsklasse
eingereiht wie ihre Kollegen der Sekundarstufe I. Dies hat der Regierungsrat
des Kantons Bern im Rahmen von Änderungen in der Verordnung über die Anstellung
der Lehrkräfte beschlossen.
Leitungen von Primarschulen erhalten mehr Lohn, Berner Zeitung, 28.10.
Die Vereinheitlichung
der Gehaltsklasse entspreche dem Prinzip «gleicher Lohn für gleiche Arbeit»,
heisst es in der Mitteilung des Regierungsrats von Freitag. So hätten alle
Schulleitungspersonen der Volksschule die gleichen Aufgaben und Kompetenzen,
wie etwa Personalführung sowie Schul- und Unterrichtsentwicklung.
Drei
Gehaltsstufen höher
Derzeit sind die
Schulleitungen der Kindergärten und der Primarstufe in der Gehaltsklasse 12
eingereiht, die Schulleitungen der Sekundarstufe I hingegen der Gehaltsklasse
15 zugeordnet. Per 1. August 2017 werden sämtliche Schulleitungen der
Volksschulen in die Gehaltsklasse 15 eingereiht.
Bildung Bern begrüsst
die «Harmonisierung der Gehaltsklassen», teilte der Berufsverband am Freitag
mit. Die bisherigen Gehaltsunterschiede seien nicht gerechtfertigt gewesen. Der
Regierungsratsentscheid signalisiere zugunsten der Primarschulleitungen
Wertschätzung und werde sich positiv auswirken.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen