Baselbieter
Gemeinden lassen ihre Schulhöfe überwachen und machen gute Erfahrungen damit.
Der Kanton hingegen verzichtet aus rechtlichen Gründen auf Kameras an seinen
Schulen.
Der Kanton will kein elektronisches Auge an seinen Schulen, bz Basel, 11.8. von Michel Ecklin
Die Ettinger Primarschule ist ein beliebter
Treffpunkt für Jugendliche. Bis vor etwa zehn Jahren führte das immer wieder zu
Abfallbergen und Vandalismus. Auch Schlägereien waren keine Seltenheit. Doch
seither «ist nichts mehr passiert», sagt der Ettinger Gemeinderat Andreas Stöcklin.
Denn die Gemeinde hat im Schulhof feste Videokameras installieren lassen. «Das
hatte vorwiegend positive Auswirkungen», sagt Stöcklin, und meint damit die
präventive Wirkung, die die sichtbar aufgestellten Kameras offenbar haben. Die
Videoüberwachung sieht er als einen Grund unter mehreren an, warum sich die
Ettinger Jugendlichen zwar immer noch gerne abends bei der Schule treffen, aber
keine unerwünschten Spuren mehr hinterlassen.
Fast so begeistert über die Videoüberwachung
der Schulen ist man in Pratteln. Dort stellt die Gemeindepolizei ihre Kameras
immer nur temporär in die Höfe der Schulhäuser, im Turnus mit anderen heiklen
Orten. Insgesamt kann man jährlich 10 bis 15 Täter dank Videoaufnahmen
überführen. Kameras seien ein Mittel unter vielen, die für weniger Littering
und Vandalismus gesorgt hätten, betont auch Marcel Schaub, Leiter der Abteilung
Sicherheit. «Wenn etwas passiert, hilft eine Videoanlage.»
Auch
der Leiter der Sekundarschule Pratteln wollte auf dem Schulareal mit Kameras
für Sicherheit sorgen, liess dort Kameras aufstellen – und musste sie
abstellen, als der Kanton vor einigen Jahren die Sekundarschulen von den
Gemeinden übernahm. Das berichtet der «Prattler Anzeiger» in seiner neusten
Ausgabe. Offenbar verzichtet der Kanton in seinen eigenen Schulen auf das, was
einige Baselbieter Gemeinden schon seit Jahren mit einigem Erfolg tun, nämlich
mit Videokameras Littering und mutwillige Beschädigungen bekämpfen.
Kantonales Reglement fehlt
Deborah
Murith, Sprecherin der kantonalen Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD),
bestätigt das, wenn sie sagt: «An den Baselbieter Sekundarschulen gibt es keine
Gesamtüberwachungsanlagen». Als Begründung nennt sie die fehlenden gesetzlichen
Grundlagen dafür. Eine Videoüberwachung müsse zudem immer verhältnismässig
sein. «Insofern ist es ausgeschlossen, flächendeckend, beziehungsweise
vorsorglich Videoanlagen zu installieren.»
Dabei
würde das seit 2014 geltende kantonale Polizeigesetz zumindest einen Teil der
juristischen Grundlage für Videoaufnahmen in allen Schulen bereit halten.
Gemäss Paragraf 45 dürfen die kantonalen Direktionen ihre Bauten mit Kameras
schützen, «zum Schutz von Angestellten oder von Objekten». Das gilt auch für
die BKSD. Allerdings bräuchte diese zwingend ein entsprechendes Reglement, das
die Details der Videoüberwachung regelt. Ein solches zu beschliessen, wäre
Aufgabe der Regierung.
Ähnlich
wie in Pratteln, hätte auch die Reinacher Sekundarschule eine Videoanlage
erhalten sollen. Das wünschte sich der Gemeinderat, weil es dort viele
zerstörte Velos gab. Doch er musste seine Idee aufgeben, weil das Gebäude dem
Kanton gehört. Reinach überwacht allerdings auch die eigenen Schulen nicht,
weil ein kommunales Reglement fehlt.
In
Pratteln sieht Sicherheitschef Schaub kein Problem darin, dass die
Sekundarschule nicht videoüberwacht werden kann. Vor zehn Jahren habe es in
Pratteln Gangs gegeben und viel Littering und Vandalismus. Heute sei die
Situation anders – «aber das kann sich wieder ändern».
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