18. August 2016

Änderungen an der Aargauer Volksschule

Neben der Mundartpflicht im «Chindsgi» bringt das Schuljahr 2016/17 der Volksschule Aargau eine Reihe von weiteren Änderungen.
Was sich alles an Aargauer Schulen ändert, Aargauer Zeitung, 8.8. von Jörg Meier


Seit gestern Montagmorgen wird in den allermeisten Kindergärten im Aargau fast ausschliesslich Mundart geredet. Damit wird umgesetzt, was die Aargauer Stimmberechtigten mit der Annahme der Initiative «Ja für Mundart im Kindergarten» am 18. Mai 2014 verlangt haben.

An den Real- und Sekundarschulen sind auf dieses Schuljahr hin die minimalen Klassengrössen auf 13 Schüler an den Real- und 15 Schüler an den Sekundarschulen angehoben worden. Das kann kleinere Schulen in Bedrängnis bringen, da sie nun die erforderliche Anzahl Klassen nicht mehr bilden können.
Neu erfolgt der Übertritt von der Primarschule an einen Oberstufentyp grundsätzlich auf der Basis einer Empfehlung durch die Primarlehrperson. Es werden keine Aufnahmeprüfungen an die Bezirks- oder Sekundarschule mehr durchgeführt. Auch eine Wiederholung des Schuljahres ist an der Oberstufe nicht mehr möglich. Bei ungenügenden Leistungen folgt künftig ein Wechsel in einen tieferen Oberstufentyp.

Inspektorat abgeschafft

Reorganisiert wurde auch die Aufsicht über die Volksschule. Dies führte zu einer Reduktion von acht Stellen. Es gibt keine Inspektoren mehr, eine zentrale Schulaufsicht hat deren Funktion übernommen. Die Schulaufsicht konzentriert sich auf die Begleitung von öffentlichen Schulen im Zusammenhang mit der externen Schulevaluation. Sie interveniert bei begründeten Hinweisen auf Störungen des Schulbetriebs oder bei Nichteinhaltung von kantonalen Vorgaben. Zudem steht die Schulaufsicht bei Fragen im schulischen Kontext zur Verfügung.
Schliesslich haben elf Schulen die Chance, ab diesem Schuljahr unabhängig entscheiden zu können, wie sie die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel einsetzen wollen. Diese Schulen sind Teil eines zweijährigen Schulversuchs. Ziel ist die Vereinfachung und Flexibilisierung bei der Verwendung der finanziellen Mittel und die Erweiterung des Handlungsspielraums der Schule vor Ort. Wenn das klappt, sollen ab 2020 alle Schulen in den Genuss der neuen Freiheiten beim Einsatz der finanziellen Mittel kommen.


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