Die Lausanner Richter entscheiden
über den Lehrplan 21 und die Fremdsprachenfrage.
Der Schulstreit kommt jetzt vor Bundesgericht, Tages Anzeiger, 4.7.
Nach ersten kantonalen Abstimmungen
über den Lehrplan 21, der erstmals für alle Deutschschweizer Schulkinder die
gleichen Lernziele vorgeben soll, müssen sich nun auch die Bundesrichter mit
dem Thema befassen. Lehrplangegner aus dem Kanton Schwyz haben eine Beschwerde
eingereicht. Sie wehren sich gegen den Entscheid des Schwyzer Kantonsrats, der
im November ihre Initiative gegen den Lehrplan 21 für ungültig erklärt hatte.
Unter anderem verstosse das geforderte Referendumsrecht bei der Einführung
neuer Lehrpläne gegen die Kantonsverfassung, befand das Parlament. Diese
Argumentation können die Initianten nicht nachvollziehen: «Berechtigte
demokratische Forderungen wurden mit juristischen Spitzfindigkeiten
ausgetrickst», sagt Irene Herzog-Feusi, Präsidentin des Initiativkomitees. Man
hoffe, dass die Richter die Initiative zumindest teilweise für gültig erklären.
Auch zum Fremdsprachenunterricht wird sich das Bundesgericht äussern müssen. Die Sprachenorganisation Pro Grigioni Italiano ist an die Lausanner Richter gelangt. Ihr Ziel: Die Bündner Fremdspracheninitiative soll für ungültig erklärt werden. Sie will die zweite obligatorische Fremdsprache in der Primarschule streichen und als erste Fremdsprache Englisch oder Deutsch vorschreiben. Das kantonale Verwaltungsgericht hatte die Initiative im Mai für gültig befunden. Das gehe nicht an, finden die Beschwerdeführer: «Die Initiative führt unweigerlich zu einer Privilegierung der deutschen und einer nicht zu rechtfertigenden Diskriminierung der italienischen und rätoromanischen Sprachen», sagt Staatsrechtler Andreas Auer, der die Beschwerde verfasst hat.
Selbst wenn die beiden Volksinitiativen vom Bundesgericht gestoppt werden, stehen die nächsten Abstimmungen an: In sechs Kantonen, darunter Zürich und Aargau, wird sich das Stimmvolk zum Lehrplan 21 äussern können. In drei weiteren Kantonen sammeln Initianten noch Unterschriften. Zur Frage, ob Primarschüler wieder nur noch eine Fremdsprache lernen sollen, finden Abstimmungen in Baselland, Luzern und Zürich statt. Ob die Bundesgerichtsentscheide auch andere Volksinitiativen verhindern könnten, ist offen. Die Bedingungen von Schwyz und Graubünden unterscheiden sich von der Ausgangslage in den anderen Kantonen. «Das Bundesgericht könnte aber die Gelegenheit nutzen, um allgemeine Überlegungen anzustellen», sagt Auer.
Auch zum Fremdsprachenunterricht wird sich das Bundesgericht äussern müssen. Die Sprachenorganisation Pro Grigioni Italiano ist an die Lausanner Richter gelangt. Ihr Ziel: Die Bündner Fremdspracheninitiative soll für ungültig erklärt werden. Sie will die zweite obligatorische Fremdsprache in der Primarschule streichen und als erste Fremdsprache Englisch oder Deutsch vorschreiben. Das kantonale Verwaltungsgericht hatte die Initiative im Mai für gültig befunden. Das gehe nicht an, finden die Beschwerdeführer: «Die Initiative führt unweigerlich zu einer Privilegierung der deutschen und einer nicht zu rechtfertigenden Diskriminierung der italienischen und rätoromanischen Sprachen», sagt Staatsrechtler Andreas Auer, der die Beschwerde verfasst hat.
Selbst wenn die beiden Volksinitiativen vom Bundesgericht gestoppt werden, stehen die nächsten Abstimmungen an: In sechs Kantonen, darunter Zürich und Aargau, wird sich das Stimmvolk zum Lehrplan 21 äussern können. In drei weiteren Kantonen sammeln Initianten noch Unterschriften. Zur Frage, ob Primarschüler wieder nur noch eine Fremdsprache lernen sollen, finden Abstimmungen in Baselland, Luzern und Zürich statt. Ob die Bundesgerichtsentscheide auch andere Volksinitiativen verhindern könnten, ist offen. Die Bedingungen von Schwyz und Graubünden unterscheiden sich von der Ausgangslage in den anderen Kantonen. «Das Bundesgericht könnte aber die Gelegenheit nutzen, um allgemeine Überlegungen anzustellen», sagt Auer.
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