Einem Bub
aus Köniz im Kanton Bern bleibt der Schulbesuch verwehrt. In die Volksschule
passt er nicht, in der Sonderschule hat es keinen Platz für den Neunjährigen.
Sein Beistand weiss nicht, wie es nun weitergehen soll.
Es gibt Kinder, die keine Institution haben will, Bild: Keystone
Wenn Kinder im Kanton Bern nicht in die Schule dürfen, SRF Regional, 19.5. von Mireille Guggenbühler
Bernhard
Franke ist sich viel gewohnt. Der Berufsbeistand aus der Gemeinde Köniz ist ein
erfahrener Sozialarbeiter, doch nun ist er mit seinem Latein am Ende. Als
Beistand eines neunjährigen Buben sucht er seit mehreren Monaten nach einem
geeigneten Platz in einer heilpädagogischen Schule. 14 Institutionen hat er
angefragt, sogar im Kanton Freiburg hat er sich eine Schule angeschaut. Alle
Schulen erteilten dem Beistand einen abschlägigen Bescheid, keine Schule hatte
Platz oder die nötigen Ressourcen.
Zeitlich beschränkt
Der
neunjährige Bub ist geistig leicht beeinträchtigt, hat Konzentrationsprobleme
und ist je nach Situation auch verhaltensauffällig.Trotz Integrationsauftrag
der Volksschule, wäre die Schulung des Buben in einer Regelklasse auch mit
Unterstützung kaum möglich. Deshalb bleibt nur die Schulung an einer
Sonderschule.
Nachdem
sich die Zeitschrift «Beobachter» eingeschaltet hatte und den Fall schilderte,
war es für den Beistand immerhin möglich, eine heilpädagogische Lehrerin zu
finden. Die Kosten übernimmt der Kanton. Doch das ist nur eine zeitlich
beschränkte Lösung, wie sich nun zeigt. Danach wird Bernhard Franke wieder von
Neuem mit der Schulsuche beginnen müssen.
Mehrere Fälle im Kanton Bern
Der
Neunjährige ist in der Gemeinde Köniz nicht der Einzige, der eigentlich an
einer Sonderschule unterrichtet werden sollte, aber keinen Platz findet.
Insgesamt drei Fälle sind den zuständigen Könizer Behörden aus ihrer Gemeinde
bekannt. Während den Recherchen des Regionaljournals werden zudem weitere Fälle
aus anderen Gemeinden bekannt.
Der
zuständige Gemeinderat Thomas Brönnimann findet, nicht die Gemeinde, sondern
der Kanton stehe hier in der Pflicht: «Im Fall des Buben haben wir als Gemeinde
alle Möglichkeiten ausgeschöpft, mehr können wir nicht tun. Nun liegt der Ball
beim Kanton. Dieser müsste die Institutionen verpflichten, die Kinder in jedem
Fall aufzunehmen.»
Der falschen Direktion unterstellt
Die
Sonderschulen im Kanton Bern sind nicht etwa der Erziehungsdirektion, sondern
der Gesundheits- und Fürsorgedirektion unterstellt. Markus Loosli, Vorsteher
des Alters- und Behindertenamts, findet die Situation, dass Kinder im Kanton
Bern nicht zur Schule können «nicht gut». Persönlich habe er Mühe damit. Der
Amtsvorsteher kann sich vorstellen, eine Aufnahmepflicht der Institutionen, wie
sie diese jetzt der Könizer Gemeinderat Thomas Brönnimann fordert, zumindest zu
prüfen.
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