Mit
einem Nachtrag zu den Ausführungsbestimmungen über das Beurteilen, die
Promotion und das Übertrittsverfahren in der Volksschule nimmt der Obwaldner Regierungsrat formelle Anpassungen vor, die aufgrund der Einführung des
Lehrplans 21 notwendig geworden sind.
Der Regierungsrat hält an bewährter Beurteilungspraxis in Volksschule fest, Medienmitteilung Kanton Obwalden, 18.5.
An der bewährten Beurteilungspraxis, die
seit dem Jahr 2005 gilt, wird festgehalten. Der Regierungsrat hat den Lehrplan
21 bereits im vergangenen Herbst auf den 1. August 2017 in Kraft gesetzt. Eine
Folgearbeit betrifft das Beurteilen in der Volksschule, respektive die
entsprechenden Ausführungsbestimmungen. Der Nachtrag besteht fast
ausschliesslich aus formellen Anpassungen bezüglich Terminologie, die sich
aufgrund des Lehrplans 21 ergeben. So muss der zentrale Begriff der
„Kompetenzen“ in die Ausführungsbestimmungen aufgenommen werden. Es werden neu
fachliche und überfachliche Kompetenzen unterschieden. Die fachlichen
Kompetenzen sind die Leistungen in den einzelnen Fächern gemäss Stundentafel.
Die überfachlichen Kompetenzen sind personale, soziale und methodische
Kompetenzen.
Ferner werden auch einzelne Fächerbezeichnungen neu geregelt.
Ebenfalls neu festgelegt wird, welche Fächer der Orientierungsschule beim
Übertritt in die Kantonsschule für die Berechnung des Durchschnitts einbezogen
werden. Diese Regelung ist notwendig, da in der Primarschule und in der
Orientierungsschule die Fachbereiche und die Fächer unterschiedlich definiert
sind. Für die Berechnung des Durchschnitts werden die Noten folgender Fächer
einbezogen: Deutsch, Mathematik, Durchschnitt der beiden Fremdsprachen
Französisch und Englisch, sowie der Durchschnitt der beiden Fächer Natur und
Technik sowie Räume/Zeiten/Gesellschaften. An der seit 2005 bewährten
Beurteilungspraxis ändert sich nichts.
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