Alle Aargauer
Lehrpersonen sollen ihre Weiterbildungskurse nur noch während der
unterrichtsfreien Zeit besuchen. Der Regierungsrat unterstützt die
entsprechende Forderung der bürgerlichen Parteien. Die Schule soll nicht mehr
ausfallen, wenn sich ein Lehrer weiterbildet.
Unterrichts-Ausfall wegen Lehrer-Weiterbildung soll im Aargau ein Ende haben, Aargauer Zeitung, 11.3.
Die verschärften Spielregeln sollen auf das
kommende Schuljahr 2016/2017 in Kraft treten. Das schreibt der Regierungsrat in
seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion der Grossratsfraktionen der
SVP, FDP und CVP.
Wenn der Unterricht ausfalle, so würden sich für
die Eltern je nach Schulstufe ihrer Kinder ausserordentliche Betreuungsaufgaben
ergeben, hält der Regierungsrat fest. Für berufstätige Eltern von jüngeren
Schülern sei dies ein zusätzlicher und auch finanzieller Aufwand.
Während die individuelle Weiterbildung in der Regel
bereits heute in der unterrichtsfreien Zeit absolviert wird, kann die
gemeinsame Weiterbildung im Rahmen von maximal vier Halbtagen pro Jahr
(Volksschule) und von maximal fünf Halbtagen pro Jahr (kantonale Schulen) heute
noch während der Unterrichtszeit stattfinden. In Zukunft sollen alle
Weiterbildungskurse während der unterrichtsfreien Zeit stattfinden.
Falls eine Weiterbildung aus organisatorischen
Gründen während der Unterrichtszeit stattfinden muss, soll die Schulleitung für
die Sicherstellung des Unterrichts sorgen, wie es in der Stellungnahme des
Regierungsrats heisst.
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