11. März 2016

Weiterbildung nur noch in unterrichtsfreier Zeit

Alle Aargauer Lehrpersonen sollen ihre Weiterbildungskurse nur noch während der unterrichtsfreien Zeit besuchen. Der Regierungsrat unterstützt die entsprechende Forderung der bürgerlichen Parteien. Die Schule soll nicht mehr ausfallen, wenn sich ein Lehrer weiterbildet.
Unterrichts-Ausfall wegen Lehrer-Weiterbildung soll im Aargau ein Ende haben, Aargauer Zeitung, 11.3.


Die verschärften Spielregeln sollen auf das kommende Schuljahr 2016/2017 in Kraft treten. Das schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme vom Freitag zu einer Motion der Grossratsfraktionen der SVP, FDP und CVP.
Wenn der Unterricht ausfalle, so würden sich für die Eltern je nach Schulstufe ihrer Kinder ausserordentliche Betreuungsaufgaben ergeben, hält der Regierungsrat fest. Für berufstätige Eltern von jüngeren Schülern sei dies ein zusätzlicher und auch finanzieller Aufwand.
Während die individuelle Weiterbildung in der Regel bereits heute in der unterrichtsfreien Zeit absolviert wird, kann die gemeinsame Weiterbildung im Rahmen von maximal vier Halbtagen pro Jahr (Volksschule) und von maximal fünf Halbtagen pro Jahr (kantonale Schulen) heute noch während der Unterrichtszeit stattfinden. In Zukunft sollen alle Weiterbildungskurse während der unterrichtsfreien Zeit stattfinden.

Falls eine Weiterbildung aus organisatorischen Gründen während der Unterrichtszeit stattfinden muss, soll die Schulleitung für die Sicherstellung des Unterrichts sorgen, wie es in der Stellungnahme des Regierungsrats heisst.

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