10. März 2016

Bundesgericht beurteilt Thurgauer Volksschulgesetz

Gegen das neue Thurgauer Volksschulgesetz ist eine Beschwerde beim Bundesgericht eingegangen. Es geht um die vorgesehene Kostenbeteiligung schlecht integrierter Eltern für den Deutschunterricht ihrer in der Schweiz geborenen Kinder.

Bundesgerichts-Beschwerde gegen neues Volksschulgesetz, St. Galler Tagblatt, 9.3.

Der Grosse Rat sei durch das Bundesgericht über die Beschwerde gegen das Gesetz über die Volksschule informiert worden, sagte der Präsident des Grossen Rates, Max Arnold (SVP), zu Beginn der Parlamentssitzung am Mittwoch. Die Beschwerdeschrift, die am 3. März eingereicht wurde, liege dem Grossen Rat jedoch nicht vor.

Die Beschwerdeführer zielten auf den Paragraphen 39 im revidierten Gesetz über die Volksschule, welches im vergangenen Herbst vom Grossen Rat verabschiedet wurde. Das Bundesgericht habe nach Eingang der Beschwerde verfügt, dass die Inkraftsetzung des strittigen Paragraphen vorerst sistiert werde.

Wie Ricarda Zurbuchen, Leiterin der Parlamentsdienste Thurgau, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda sagte, handelt es sich um private Beschwerdeführer. Ihre Namen seien nicht relevant.

Elternbeiträge für Deutschkurse
Wahrscheinlich gehe es um die Neuerung, wonach schlecht integrierte Eltern den Deutschunterricht mitfinanzieren müssen, wenn sie ihrem Kind nicht genügend Gelegenheit gegeben haben, Deutsch zu lernen, obwohl es in der Schweiz geboren wurde. Gemäss dem Gesetzesartikel müssen betroffene Eltern bis zu zehn Franken pro Stunde bezahlen.

Das Gesetz hätte auf das neue Schuljahr im August in Kraft treten sollen. Nun müsse der Regierungsrat auf den Entscheid des Bundesgerichts warten, sagte Zurbuchen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen