15. März 2016

Aargau verschärft Absenzenregelung

Harte Zeiten für Schulschwänzer: Nach den Sommerferien tritt eine neue Absenzenregelung in Kraft, die das Departement Bildung, Kultur und Sport vergangene Woche bekannt gegeben hat. Alle unentschuldigten Absenzen müssen ab dem Schuljahr 2016/2017 im Zwischenbericht und im Jahreszeugnis eingetragen werden. Betroffen sind alle Real-, Sekundar- und Bezirksschüler im Kanton. Ihre unentschuldigten Absenzen werden in Zukunft in einem separaten Feld im Zeugnis aufgeführt. Pro vier verpassten Lektionen wird den Schülern ein halber Tag angelastet. Wer weniger als drei Lektionen unentschuldigt fehlt, erhält keinen Eintrag.
Schuljahr 2016/17: Bald gibts einen Zeugniseintrag für Schulschwänzer, Aargauer Zeitung, 14.3. von Samuel Schumacher


Eine 2015 durchgeführte Umfrage der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule Nordwestschweiz hatte ergeben, dass es die Aargauer Lehrer begrüssen würden, wenn sie unentschuldigte Absenzen im Zeugnis vermerken könnten. Bis anhin hatten Schulschwänzer nämlich wenig zu befürchten. Ihre unentschuldigten Absenzen flossen einzig ins Bewertungskriterium «erscheint ordnungsgemäss zum Unterricht» ein. Ob das Kreuzchen da ganz links oder in der Mitte stand, fiel kaum auf. Entsprechend sorgenlos konnte man dem Unterricht fernbleiben.
Der 2013 verstorbene SVP-Grossrat Beat Unternährer forderte in einem Postulat deshalb bereits im Januar 2010, der Regierungsrat solle die Grundlagen dafür schaffen, dass Schulabsenzen in die Zeugnisse eingetragen werden können. Unternährer führte in seiner Begründung an, andere Kantone hätten mit ähnlichen Regelungen positive Erfahrungen gemacht. Der Regierungsrat wollte damals die Einführung der neuen Aargauischen Promotionsverordnung aufs Schuljahr 2010/2011 abwarten und zuerst die Erfahrungen anderer Kantone auswerten.
Nichts zu befürchten haben Oberstufenschüler, die dem Unterricht mit gutem Grund fernbleiben. Entschuldigte Absenzen werden auch in Zukunft nicht in die Zeugnisse eingetragen.


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