Harte Zeiten für Schulschwänzer: Nach den
Sommerferien tritt eine neue Absenzenregelung in Kraft, die das Departement
Bildung, Kultur und Sport vergangene Woche bekannt gegeben hat. Alle
unentschuldigten Absenzen müssen ab dem Schuljahr 2016/2017 im Zwischenbericht
und im Jahreszeugnis eingetragen werden. Betroffen sind alle Real-, Sekundar-
und Bezirksschüler im Kanton. Ihre unentschuldigten Absenzen werden in Zukunft
in einem separaten Feld im Zeugnis aufgeführt. Pro vier verpassten Lektionen
wird den Schülern ein halber Tag angelastet. Wer weniger als drei Lektionen
unentschuldigt fehlt, erhält keinen Eintrag.
Schuljahr 2016/17: Bald gibts einen Zeugniseintrag für Schulschwänzer, Aargauer Zeitung, 14.3. von Samuel Schumacher
Eine
2015 durchgeführte Umfrage der Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule
Nordwestschweiz hatte ergeben, dass es die Aargauer Lehrer begrüssen würden,
wenn sie unentschuldigte Absenzen im Zeugnis vermerken könnten. Bis anhin
hatten Schulschwänzer nämlich wenig zu befürchten. Ihre unentschuldigten
Absenzen flossen einzig ins Bewertungskriterium «erscheint ordnungsgemäss zum
Unterricht» ein. Ob das Kreuzchen da ganz links oder in der Mitte stand, fiel
kaum auf. Entsprechend sorgenlos konnte man dem Unterricht fernbleiben.
Der
2013 verstorbene SVP-Grossrat Beat Unternährer forderte in einem Postulat
deshalb bereits im Januar 2010, der Regierungsrat solle die Grundlagen dafür
schaffen, dass Schulabsenzen in die Zeugnisse eingetragen werden können.
Unternährer führte in seiner Begründung an, andere Kantone hätten mit ähnlichen
Regelungen positive Erfahrungen gemacht. Der Regierungsrat wollte damals die
Einführung der neuen Aargauischen Promotionsverordnung aufs Schuljahr 2010/2011
abwarten und zuerst die Erfahrungen anderer Kantone auswerten.
Nichts
zu befürchten haben Oberstufenschüler, die dem Unterricht mit gutem Grund
fernbleiben. Entschuldigte Absenzen werden auch in Zukunft nicht in die
Zeugnisse eingetragen.
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