6. Januar 2016

Zürich führt Basisschrift ein

Der Bildungsrat hat die Einführung der Deutschschweizer Basisschrift in den Zürcher Volksschulen ab Schuljahr 2016/17 beschlossen. Ab April stehen geeignete Lehrmittel und Weiterbildungsangebote zur Verfügung. Die Einführung muss bis Schuljahr 2018/19 abgeschlossen sein.
Deutschschweizer Basisschrift wird die neue Schulschrift, Medienmitteilung Kanton Zürich, 6.1.
Schriftbeispiele sehen Sie auf www.basisschrift.ch


Die Deutschschweizer Erziehungsdirektoren-Konferenz (D-EDK) hat am 31. Oktober 2014 den Deutschschweizer Kantonen eine koordinierte Umstellung auf die teilverbundene Basisschrift empfohlen. Sie stützte sich dabei auf den Bericht einer Arbeitsgruppe der D-EDK. Die Umstellung soll auf jene Form der Basisschrift erfolgen, die im Kanton Luzern seit einigen Jahren erfolgreich unterrichtet wird.
Der Bildungsrat hat beschlossen dieser Empfehlung zu folgen. Die Einführung der Deutschschweizer Basisschrift erfolgt im Kanton Zürich ab Schuljahr 2016/17 mit einer Übergangszeit von zwei Jahren. Den Gemeinden wird empfohlen, den Zeitpunkt der Einführung zu koordinieren.
Die Basisschrift ist eine klare, schnörkellose Schrift, die es erlaubt, effizient und zügig zu schreiben. Anders als bei der Schweizer Schulschrift entfällt der Zwang, die Buchstaben zu verbinden. Der Lehrmittelverlag Zürich überarbeitet gegenwärtig die «ABC»-Schreibhefte 1, 2 und 3. Sie werden künftig in der Schweizer Basisschrift zur Verfügung stehen.

Die Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung von Lehrpersonen (ZAL) bietet ab April 2016 in Zusammenarbeit mit dem Autor der «ABC»-Schreibhefte erste Weiterbildungskurse für interessierte Lehrpersonen und Schulhausteams an.

3 Kommentare:

  1. Walter Bernet berichtet darüber in der NZZ vom 7.1.
    Auch in den Zürcher Schulen wird ab dem kommenden Schuljahr die nüchterne neue Basisschrift eingeführt. In Luzern ist sie längst Routine.

    Der Zürcher Bildungsrat hat entschieden: Ab dem Schuljahr 2016/17 müssen auch die Zürcher Schulen die neue Deutschschweizer Basisschrift einführen. Eingeräumt wird ihnen eine Übergangsfrist von zwei Jahren, empfohlen wird eine Koordination unter den Schulen einer Gemeinde.
    Kanton Nummer vierzehn
    Zürich ist damit der vierzehnte Kanton, der den Beschluss fasst, auf die «Schnüerlischrift» zu verzichten; andere werden noch folgen. Nur Nostalgiker trauern ihr nach. Die neue Basisschrift ist klar und schnörkellos. Der Zwang, die Buchstaben zu verbinden, entfällt. Vor allem aber müssen die Volksschüler nicht mehr wie bisher zwei verschiedene Schriften, zuerst die «Steinschrift» (siehe Bild) und dann die «Schnüerlischrift», lernen. Die eine neue genügt. Aus ihr soll mit der Zeit jede Schülerin und jeder Schüler eine persönliche, lesbare Handschrift entwickeln. In der Schule wird sie in den beiden ersten Klassen ohne Verbindungen eingeführt, später kommen Verbindungen dazu, was der Geläufigkeit beim Schreiben dient.
    Es gibt auch im Kanton Zürich einzelne Lehrkräfte, die bereits mit der Basisschrift arbeiten. In Luzern wurde sie schon flächendeckend eingeführt. Und es hat sich gezeigt, dass der Wechsel keinen grossen Schritt darstellt. Wie Martin Wendelspiess, Chef des Zürcher Volksschulamts, auf Anfrage sagt, wird in Zürich deshalb auf eine obligatorische Weiterbildung der betroffenen Lehrkräfte verzichtet. Zurzeit werden vom Zürcher Lehrmittelverlag die «ABC»-Schreibhefte 1 bis 3 überarbeitet. Ab April werden von der Zürcher Arbeitsgemeinschaft für Weiterbildung von Lehrpersonen in Zusammenarbeit mit dem Autor der Hefte Kurse angeboten. Es besteht auch die Möglichkeit, Referenten für interne Weiterbildungen in die Schulen zu holen.
    Koordinierte Einführung
    Die koordinierte Einführung der in Luzern erprobten Basisschrift ist im Herbst 2014 von der Deutschschweizer Erziehungsdirektorenkonferenz allen Mitgliedkantonen empfohlen worden. Ein grosser Teil ist der Empfehlung bereits gefolgt. Die Modalitäten und Zeitpunkte der Einführung unterscheiden sich aber. Der Kanton Bern zum Beispiel belässt es bei einer Empfehlung und überlässt die Wahl der Schrift den Lehrpersonen. Er lässt also verschiedene Wege zu, das Ziel einer persönlichen Handschrift zu erreichen.

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  3. Die Basisschrift ist ein künstliches Konstrukt, das die Schüler überfordert. Da die Eltern sie nicht kennen, können die Schüler auch von zu Hause keine Hilfe erwarten.

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