Alle Lehrpersonen, die im
kommenden Schuljahr auf der Sekundarstufe I eine neue Klasse in Französisch
oder Englisch unterrichten, werden in diesem Jahr flächendeckend zu einer
obligatorischen, 84-stündigen Weiterbildung verpflichtet. Diese Weiterbildung
Passepartout befindet sich zurzeit im Kreuzfeuer der Kritik. Es wird von
Leerlauf, ideologischer Umpolung und so weiter gesprochen.
Furore um eine Weiterbildung, Basler Zeitung, 6.1. von Saskia Olsson
Interessanterweise wird
für diese Weiterbildung eine Fortbildungsvereinbarung «in gegenseitigem
Einvernehmen» zwischen Schulleitung und Lehrperson geschlossen. Faktisch
heisst das, dass die Lehrperson hiermit ihre «Freiwilligkeit» kundtun muss.
Wenn sie dies verweigert, bedeutet das, dass sie im kommenden Schuljahr keine
Französisch- oder Englischlektionen in einer abgehenden Primarklasse erhält,
selbst wenn die Lehrperson über ein Studium, eine ausgesprochen hohe
sprachliche Kompetenz und jahrelange Erfahrung in ihrem Fach verfügt. Zahlreiche
Schulleitungen verweisen hierbei darauf, dass sie ohne die absolvierte
Weiterbildung keine Unterrichtsstunden mehr für solche Klassen vergeben
dürften.
Landrat Jürg Wiedemann
(Grüne-Unabhängige) wollte es genau wissen und stellte der Regierung Anfang
Dezember 2015 folgende Frage: «Haben die Schulleitungen den notwendigen Spielraum,
um auch Englisch- und Französischlehrer künftig dennoch in Englisch und/oder
Französisch einsetzen zu dürfen, wenn sie diese für fähig erachten, auch wenn
die Lehrpersonen den Weiterbildungskurs ‹Passepartout› nicht besucht haben?»
Die schriftliche Antwort
der Direktionsvorsteherin der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion lautete
wie folgt: «Ja, die Schulleitungen haben den notwendigen Spielraum dazu, denn
sie ermitteln im Mitarbeitendengespräch (MAG) den individuellen
Fortbildungsbedarf jeder betroffenen Lehrperson. Die Schulleitungen haben die
pädagogische und personelle Führung inne und teilen den Lehrerinnen und Lehrern
die Fächer bzw. das Pensum zu. Wird kein funktionsbezogener Fortbildungsbedarf
ermittelt, so haben die Schulleitungen die Möglichkeit, den Englisch- bzw.
Französischlehrpersonen auch künftig Englisch- bzw. Französischlektionen
zuzuteilen. Die Schulleitung wird im Rahmen des schulischen Bildungsbedarfs
bzw. der schulbetrieblichen Möglichkeiten sowie der Qualifikation der Lehrperson
über die Zuteilung der Fächer oder Fächerkombination entscheiden.(…) Die Vorsteherin
der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion hat die Schulleiterinnen und
Schulleiter am Schulleitungsforum Ende August 15 dazu aufgerufen, den Spielraum
im Reglement zu nutzen und dieses mit Augenmass umzusetzen (zum Beispiel
betreffend Alter).»
Das bedeutet also, dass
die Informationen, welche die Schulleitungen erhalten und bei Nachfrage an die
Lehrpersonen abgegeben haben, entweder falsch waren oder inzwischen veraltet
sind.
Wie dem auch sei, die
Richtigstellung von Regierungsrätin Monica Gschwind ist also so zu verstehen,
dass – ist die Schulleitung der Ansicht, eine Lehrperson weise eine derart
hohe Fachkompetenz und Unterrichtsqualität auf – eine Weiterbildung Passepartout
nicht nötig ist. Die Schulleitung darf dann diesem Lehrer durchaus weiterhin
Französisch- und Englischstunden vergeben – auch ohne
Passepartout-Weiterbildung.
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