Die Schweizer Lehrerinnen und Lehrer sind erleichtert. Das
Bundesgericht hat am Freitag Rechtssicherheit geschaffen: Moslemischen Mädchen
darf das Tragen eines Kopftuches im Schulunterricht nicht verboten werden.
Dresscode für Schweizer Schulen, St. Galler Tagblatt, 13.12.
«Kleidung und Accessoires
sind immer ein Thema an Schulen», sagt Jürg Brühlmann vom Dachverband der
Schweizer Lehrerinnen und Lehrer. Deshalb erarbeitet der Verband erstmals ein
Merkblatt zu Kleiderfragen, das Kopftuchurteil wird einfliessen. Der Grundtenor
der Empfehlungen ist laut Brühlmann: Was den Unterricht nicht stört, soll
erlaubt sein. Das Papier wird im Frühling veröffentlicht.
Kopfbedeckungen im
Unterricht sind durch das Urteil nicht generell erlaubt. Bernhard Ehrenzeller,
Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen, sagt im
Interview mit der Ostschweiz am Sonntag: «Das Tragen einer Baseballkappe oder
einer Wollmütze kann anders als beim Kopftuch nicht religiös begründet werden.»
Christian Amsler,
Präsident der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren, begrüsst den Entscheid der
Lausanner Richter: Die Kopftuchfrage sei auf dem Buckel der Kinder verpolitisiert
worden. Der Entscheid werde Initialwirkung für andere strittige Fälle haben.
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