13. Dezember 2015

Amsler und LCH begrüssen Urteil

Die Schweizer Lehrerinnen und Lehrer sind erleichtert. Das Bundesgericht hat am Freitag Rechtssicherheit geschaffen: Moslemischen Mädchen darf das Tragen eines Kopftuches im Schulunterricht nicht verboten werden.
Dresscode für Schweizer Schulen, St. Galler Tagblatt, 13.12.

«Kleidung und Accessoires sind immer ein Thema an Schulen», sagt Jürg Brühlmann vom Dachverband der Schweizer Lehrerinnen und Lehrer. Deshalb erarbeitet der Verband erstmals ein Merkblatt zu Kleiderfragen, das Kopftuchurteil wird einfliessen. Der Grundtenor der Empfehlungen ist laut Brühlmann: Was den Unterricht nicht stört, soll erlaubt sein. Das Papier wird im Frühling veröffentlicht.
Kopfbedeckungen im Unterricht sind durch das Urteil nicht generell erlaubt. Bernhard Ehrenzeller, Professor für öffentliches Recht an der Universität St. Gallen, sagt im Interview mit der Ostschweiz am Sonntag: «Das Tragen einer Baseballkappe oder einer Wollmütze kann anders als beim Kopftuch nicht religiös begründet werden.»

Christian Amsler, Präsident der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren, begrüsst den Entscheid der Lausanner Richter: Die Kopftuchfrage sei auf dem Buckel der Kinder verpolitisiert worden. Der Entscheid werde Initialwirkung für andere strittige Fälle haben.

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