Die Initianten um die Zürcher Kantonsrätin Anita Borer (3. von links) beim Überreichen der gesammelten Unterschriften, Bild: Walter Bernet.
"Einführung des Lehrplans 21 sistieren", NZZ, 27.11. von Walter Bernet
Hinter der Zürcher Volksinitiative «Lehrplan vors Volk» steht die junge Ustermer SVP-Kantonsrätin Anita Borer. Zusammen mit Mitgliedern des Komitees hat sie am Freitagvormittag der Staatskanzlei 12 050 Unterschriften für die Initiative übergeben können, ungefähr doppelt so viele wie gesetzlich gefordert.
Die Initiative fordert, dass Lehrpläne vom
Kantonsrat zu genehmigen und dem fakultativen Referendum zu unterstellen sind.
Hintergrund ist die Kritik am neuen Lehrplan 21 der Deutschschweizer Kantone,
dessen Einführung in den deutschsprachigen Kantonen anrollt oder bereits
begonnen hat.
Hinter der Initiative stehen neben SVP-Vertreterin
Borer und der Jungen SVP unter anderen die Jungfreisinnigen mit Präsident Andri
Silberschmidt, SVP-Kantonsrat Matthias Hauser, die EDU-Kantonsräte Hans Peter
Häring und Michael Welz, der ehemalige EVP-Kantons-und Bildungsrat Hanspeter
Amstutz, der Kinderarzt Hannes Geiges und Markus Erb, Präsident des Vereins
«Bürger für Bürger», welcher Verbindungen zur Auns, zur «Schweizerzeit», zu Pro
Liberate und zum Umfeld des früheren Vereins zur Förderung der Psychologischen
Menschenkenntnis (VPM) aufweist.
Der Lehrplan-21-Fahrplan steht
Pikant: Nur eine gute Stunde vor der Einreichung
der Unterschriftenbögen hat der Bildungsrat seinen Beschluss zu den Eckwerten
der Einführung des Lehrplans 21 publiziert. Das im Kanton Zürich nach wie vor
für die Erlassung von Lehrplänen zuständige Gremium hält also am Lehrplan
unbeirrt fest.
Der Bildungsrat hat entschieden, den Lehrplan 21 in
den unteren Klassen auf das Schuljahr 2018/19 einzuführen, ein Jahr später auch
in den anderen Klassen der Volksschule. Zu seinen Inhalten und zur
Lektionentafel findet im nächsten Frühling nochmals eine Vernehmlassung statt.
Zeugnisse und Beurteilungen mit Noten werden erhalten bleiben. Die verbleibende
Zeit wird für Weiterbildungen und Vorbereitungsarbeiten in den einzelnen
Schulen genutzt.
Zuerst über Initiative abstimmen
Gar nicht einverstanden mit diesem Vorgehen ist
Anita Borer. Die Einführung des Lehrplans 21 müsse sistiert werden, bis über
die Volksinitiative abgestimmt sei, sagt sie. Aus ihrer Sicht ist das kein
Problem. Der gegenwärtige Zürcher Lehrplan sei ja gut.
Der Initiative kommt allerdings rechtlich keine
aufschiebende Wirkung zu. Der Regierungsrat hat jetzt sechs Monate Zeit, um die
Gültigkeit beziehungsweise Ungültigkeit der Initiative festzustellen. Danach
stellt er Antrag an den Kantonsrat, der die Initiative materiell behandelt. Die
Initiative muss spätestens 30 Monate (mit Gegenvorschlag 36 Monate) nach der
Einreichung dem Volk unterbreitet werden.
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